Gründungszuschuss - Neuregelung zum 1.11.2011

Gründungszuschuss - Neuregelung zum 1.11.2011

Beitragvon garbs am 17.10.2011, 19:32

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ich habe jetzt schon mehrere Fragen per PN erhalten, die alle so oder so ähnlich lauten:

...Hallo ich habe aktuell gelesen, dass das Gesetz zum Gruendungszuschuss nun doch nicht zum 1. November in Kraft tritt. Stimmt das? Danke für jede Information...


Aus welcher Quelle stammt diese Information? Wenn du dich von der aktuellen Situation selber überzeugen willst, schau' am besten selber nach:

http://www.bundestag.de/bundestag/aktue ... smarkt.jsp .

Mit Informationen aus 2.ter Hand ist es halt so wie mit der Flüsterpost. Meist kommt hinten nicht das gleiche raus wie es vorne reingegeben wurde.... :D

Hast du vor zu gründen und den GZ zu beantragen? Du musst halt darauf achten, dass du vor dem 31.10.11 mindestens einen Tag ALG1 Bezug hast, den Antrag auf GZ beim AA abgeholt und das Gewerbe vor dem 1.11.11 angemeldet ist. Das ist ein strammer Zeitplan. Schaffst du das noch? Lohnt sich in jedem Fall, da die Förderung deutlich höher ausfällt!
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Re: Gründungszuschuss - Neuregelung zum 1.11.2011

Beitragvon katerleo am 18.10.2011, 11:18

Hallo,

und danke für die Info. Die Quelle ist eigentlich sehr seriös:

http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 54332.html

das Arbeitsamt hält sich zurück mit Informationen, sie sagen, sie wissen von nichts, bzw. regeln wohl bis aktuell was Neues geändert wird nach der alten Regelung. Bei mir geht es ganz einfach darum, wenn ich erst zum 10. Dezember gründe, ich noch 2 Monate länger Zuschuss zu erhalten, wie wenn ich jetzt überstürzt und unvorbereitet handle.Ich denke das ist verständlich...

Wenn ich am Mittwoch den 26.10 den Antrag abgebe, am gleichen Tag den Gewerbeschein beantrage, dann reicht das? Jetzt ist eben die Frage pokern oder lieber nicht....?



Gruß, Peter
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Re: Gründungszuschuss - Neuregelung zum 1.11.2011

Beitragvon Phaser am 18.10.2011, 17:02

Hallo Peter,

also der 01.11.2011 ist gefallen da gibt es kein umtun. Wann das neue Gesetz jetzt in Kraft tritt ist schwierig zu beantworten. Deine Quelle ist zwar wirklich eine Gute, aber es sind Journalisten die dort schreiben. Die sich nicht wirklich mit den ganzen Regularien beschäftigen. ((hier geht es darum schnell eine Meldung zu Platzieren und nicht bis ins letzte zu recherchieren :-( das sollte man bei unserer Medien-Landschaft berücksichtigen))

So wieder zurück zu Deiner Frage.
Es handelt sich hier nicht um eine zustimmungspflichtiges Gesetz!! Es ist jetzt vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden wo nur der Wortlaut des Einspruchs niedergeschrieben wird. Wann das ist???

Dann muss der Bundestag wieder zusammenkommen und das Gesetz unter Berücksichtigung des Einspruchs oder ohne abstimmen. Er kann also auch so durch den Bundestag ohne Änderungen gehen (Kanzlermehrheit). Dann muss es noch vom Bundespräsidenten Unterschrieben und veröffentlicht werden.

Erst dann tritt es in Kraft :-) Also es dauert noch ein wenig.

Presse beobachten und nicht nervös machen lassen. Such Dir einen erfahren GründerCoach der Dich unterstützt und schon gründest Du nicht zu früh. :)

Schau mal unter http://www.xn--grndercoaching-deutschland-zzc.de" das kannst Du als Existenzgründer nutzen.

Viel Erfolg beim Gründen
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Re: Gründungszuschuss - Neuregelung zum 1.11.2011

Beitragvon Phaser am 21.11.2011, 09:05

Hier auch mal ein aktueller Stand zur Situation.

Der Vermittlungsausschuss tritt morgen zusammen. Erst dann werden wir weiteres veröffentlichen können.
So ist es nach meiner Einschätzung noch bis mitte Dezember möglich den alten Gründungszuschuss zu nutzen.

Viel Erfolg zum Gründen
Phaser
 
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