Re: Gründungszuschuss: Dauer und Verrechnung
von gruendungsberater24 am 13.02.2012, 08:08
Hallo,
Achtung: Die Sperrzeit verkürzt den Bezug von ALG. In Ihrem Szenario hätten Sie Anspruch auf 15 Monate ALG I bei einer Sperrzeit von 3 Monaten. Ist das richtig?
Hier der "Normalfall":
arbeitslos ab 01.01.2012, Gesamtanspruchsdauer 12 Monate
Der Gründungszuschuss wird auf den Anpruch auf ALG I verrechnet und für max. 6 Monate gezahlt. Bei voller Ausreizung der entsprechenden Zeiten würden Sie in Ihrem Szenario (ALG-Anspruch bis 31.12.2012) am 31.07.2012 (mind. 150 Tage Restanspruch) hauptberuflich gründen. Damit müsste das Unternehmen ab 01.02.2013 profitabel sein.
Bis 30.6. können Sie schon m Nebenerwerb starten. Dabei dürfen Sie max. 14,9 Stunden wöchentlich arbeiten. Das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit wird auf das ALG innerhalb der Freibeträge angerechnet (beim Einzelunternehmen). Sofern Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, wird Ihr ausgezahltes Geschäftsführergehalt angerechnet. Die weiteren Gewinne bleiben im Unternehmen.
Prinzipiell kann man sagen, dass ein Unternehmen beim Bezug von Gründungszuschuss 6 Monate nach hauptberuflichem Gründungsdatum soweit profitabel sein muss, dass das Unternehmergehalt einschl. Steuern und Sozialversicherung und der Kosten erwirtschaftet wird.
P.S. sollten Sie wirklich einen Gesamtanspruch auf 15 Monate ALG haben, verschieben sich die entsprechenden Daten 3 Monate nach hinten. Den entsprechenden Anspruch können Sie Ihrem ALG-Bescheid entnehmen.
Viele Grüße
Michael Köhler