Hallo Allerseits!
Zum Glück habe ich diese sehr informative Forum gefunden, viele Fragen werden ja schon beim "mitlesen" beantwortet. Aber wie das so ist, einige speziellere Probleme werden halt nicht ständig behandelt, deshalb hier jetzt meine Frage:
Ich bin z. Zt. arbeitslos (Restanspruch noch gut 300 Tage ALG I) und trage mich mit dem Gedanken, mich als Handelsvertreter nach §84(1) HGB für eine große Bausparkasse selbstständig zu machen. So weit, so gut.
Ich haben diese Tätigkeit aber bereits vom 1.2.07 - 31.10.07 ausgeführt und dafür auch den Gründungszuschuss bekommen.
Aufgehört habe ich damals hauptsächlich wegen meiner Familie (2 kleine Kinder, Frau auch berufstätig), der Job ist einfach nicht "familienkompatibel". Des weiteren hatte mir mein ehemaliger Arbeitgeber ein sehr verlockendes Angebot auf Wiedereinstieg gemacht, das ich zu dem Zeitpunkt nicht ablehnen konnte. Rein vom Job her / fachlich gesehen war die Handelsvertretertätigkeit eine sehr befriedigende Arbeit für mich, die ich auch gerne und erfolgreich betrieben habe.
Vor einem Jahr nun haben sich meine Frau und ich getrennt, ich lebe alleine. Ohne weiter ins Detail gehen zu wollen: Der Hauptgrund für meine damalige Aufgabe (die Familie) ist weggefallen.
Ich habe bereits Kontakt mit der Bausparkasse aufgenommen, einem Wiedereinstieg steht von dieser Seite aus nichts im Wege.
Besteht hier die Chance auf eine nochmalige Förderung?