Gründungszuschuss als Handelsvertreter zum zweiten Mal ...

Gründungszuschuss als Handelsvertreter zum zweiten Mal ...

Beitragvon Kookie72 am 23.02.2011, 16:33

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Allerseits!
Zum Glück habe ich diese sehr informative Forum gefunden, viele Fragen werden ja schon beim "mitlesen" beantwortet. Aber wie das so ist, einige speziellere Probleme werden halt nicht ständig behandelt, deshalb hier jetzt meine Frage:

Ich bin z. Zt. arbeitslos (Restanspruch noch gut 300 Tage ALG I) und trage mich mit dem Gedanken, mich als Handelsvertreter nach §84(1) HGB für eine große Bausparkasse selbstständig zu machen. So weit, so gut.

Ich haben diese Tätigkeit aber bereits vom 1.2.07 - 31.10.07 ausgeführt und dafür auch den Gründungszuschuss bekommen.
Aufgehört habe ich damals hauptsächlich wegen meiner Familie (2 kleine Kinder, Frau auch berufstätig), der Job ist einfach nicht "familienkompatibel". Des weiteren hatte mir mein ehemaliger Arbeitgeber ein sehr verlockendes Angebot auf Wiedereinstieg gemacht, das ich zu dem Zeitpunkt nicht ablehnen konnte. Rein vom Job her / fachlich gesehen war die Handelsvertretertätigkeit eine sehr befriedigende Arbeit für mich, die ich auch gerne und erfolgreich betrieben habe.

Vor einem Jahr nun haben sich meine Frau und ich getrennt, ich lebe alleine. Ohne weiter ins Detail gehen zu wollen: Der Hauptgrund für meine damalige Aufgabe (die Familie) ist weggefallen.
Ich habe bereits Kontakt mit der Bausparkasse aufgenommen, einem Wiedereinstieg steht von dieser Seite aus nichts im Wege.

Besteht hier die Chance auf eine nochmalige Förderung?
Kookie72
 
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Re: Gründungszuschuss als Handelsvertreter zum zweiten Mal .

Beitragvon mgb-consulting am 23.02.2011, 17:02

Hallo ...

Sie stehen im Leistungsbezug von ALG-I und der letzte Bezug des Gründungszuschusses liegt mehr als 24 Monate zurück.

Das kann gefördert werden, wenn Sie allerdings nur ein Unternehmen vertreten, dann kann es sein, dass sich die AA auf den Standpunkt stellt, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Dies ist gerade bei Handelsvertretern aber bereits schon zigmal vor den Gerichten gelandet und abgeurteilt worden, hierzu gibt es zahlreiche (für Sie positive) Urteile im Internet.

Sie sollten einen Businessplan erstellen und den Antrag stellen. Ich habe vor zwei Jahren eine Existenzgründung mit einem HV einer Bausparkasse durchgezogen und das lief völlig problemlos.

MfG
MFG-Consulting
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Re: Gründungszuschuss als Handelsvertreter zum zweiten Mal .

Beitragvon Kookie72 am 23.02.2011, 23:18

Hallo nochmal!

Zunächst einmal möchte ich mich für die sehr schnelle Antwort bedanken!

Nur um das nochmal klar heraus zu stellen:

Es ist unerheblich, das ich schonmal als HV für diese Bausparkasse gefördert wurde (was 2007 übrigens vollkommen problemlos war), solange nur die 24 Monate "Wartezeit" nicht unterschritten werden. Die gleiche Branche ist dabei nicht entscheidend? Sehe ich doch richtig, oder?

Vielen Dank nochmals!
Kookie72
 
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Re: Gründungszuschuss als Handelsvertreter zum zweiten Mal .

Beitragvon mgb-consulting am 24.02.2011, 08:51

Die gleiche Branche ist dabei nicht entscheidend?

Hallo ...

die Gründer für die Aufgabe der Selbständigkeit sind entscheidend und werden im Fragebogen augefragt, nicht die Branche an sich.

Wenn man sich in der Branche nicht auskennt, dann wäre die Unkenntnis der Versagungsgrund, wenn andere Gründe vorliegen, man sich jedoch in der Branche auskennt, dann würde mir im Moment kein Versagungsgrund einfallen.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Gründungszuschuss als Handelsvertreter zum zweiten Mal .

Beitragvon Jaquemot am 25.02.2011, 09:24

Ich sag es mal etwas vorsichtig: Es kommt doch dabei auf die Darstellung des Sachverhaltes an. Wenn der Gründer in seinem Businessplan darstellt, dass er ein Mehrfachagent oder gar freier Makler werden will, der bereits einen ersten Versicherer als Partner gewonnen hat, dem noch weitere folgen sollen, so wird die Diskussion um die Scheinselbständigkeit bereits im Konzept widerlegt. Was dann später tatsächlich geschieht, wird doch niemand mehr überprüfen.
Zuletzt geändert von Jaquemot am 25.02.2011, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gründungszuschuss als Handelsvertreter zum zweiten Mal .

Beitragvon mgb-consulting am 25.02.2011, 13:16

Was dann später tatsächlich geschieht, wird doch niemand mehr überprüfen.

Hallo ...

kann sein, dass es so einfach ist... muss es aber nicht.

Ich hatte vor zwei Jahren solch einen Fall bei einer Gründung und damals wollte die AA sogar den HV-Vertrag mit der Versicherung einsehen, um auszuschließen, dass nicht etwa eine Ausschlussklausel darin enthalten ist.

Ich denke allerdings auch, dass dies der Ausnahmefall war.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Gründungszuschuss als Handelsvertreter zum zweiten Mal .

Beitragvon Phaser am 25.02.2011, 14:25

Hallo zusammen,

kann mich meinen Vorrednern nur Anschließen. Ich sehe Jetzt auch keine gravierendenden Probleme.
Wenn Du dann noch eine gute Fachkundige Stelle findest. Die Ihre Stellungnahme schriftlich Dokumentiert, wird das ein glatter Durchmarsch.

Es spricht ja auch nichts dagegen zweimal oder öfter zu Gründen. Du hast Deine Selbstständigkeit ja wegen einer lukrativen Festanstellung aufgegeben. Da wird Dir keiner einen Strick daraus drehen.

Also Viel Erfolg bei der Gründung
Phaser
 
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