Gründungszuschuss als Handelsvertreter

Gründungszuschuss als Handelsvertreter

Beitragvon Aladin am 07.07.2011, 14:58

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem mit der Arbeitsagentur. :|

Dort habe ich einen Antrag zum Gründungszuschuss eingereicht, nebst fachkundiger Stellungnahme, Businessplan, Qualifikationsnachweisen usw. Die Agentur teilt mir telefonsich mit, dass der Antrag im Grunde genehmigt ist. Ich solle nur eine Kopie des Vertrages welchen ich mit meinem Auftraggeber abgeschlossen habe einreichen.

Und genau hier liegt das Problem. Ich habe keinen "unterschriebenen" Vertrag mit meinem Auftraggeber. Hintergrund ist folgender, dass der mir vorgelegte Vertrag einen Passus enthält, dem ich nicht zustimme. Diesen Umstand habe ich natürlich auch mit der Geschäftsleitung erörtert. Diese mag sich aber nicht bewegen. Fakt ist, dass ich für diesen Auftraggeber nun schon im 3 Monat tätig bin und im Grunde genausolange mit der Arbeitsagentur im Klinsch liege.

lt. meiner Rechtsauffassung kann doch die Bewilligung des Zuschusses nicht von einem unterschriebenen Vertrag abhängig gemacht werden, da es doch meine freie Entscheidung ist, ob ich den Vertrag unterschreibe oder nicht ?

Zumal in der gleichen Firma bei einem Kollegen der Antrag sofort genehmigt wurde. Es war nur vor einem halben Jahr und in einem anderen Bundesland.

Ich freue mich, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Aladin
 
Beiträge: 1
Registriert: 07.07.2011, 14:36

Re: Gründungszuschuss als Handelsvertreter

Beitragvon mgb-consulting am 12.07.2011, 12:03

Hallo ...

zunächst... Sie haben den Ihnen vorgelegten Vertrag doch längst durch schlüssiges Verhalten akzeptiert... nicht unterschrieben hin oder her.

Wenn Sie auf den Vertrag nicht hätten eingehen wollen, dann hätten Sie die Arbeit niederlegen müssen, aber auf keinen Fall hätten Sie weitermachen dürfen.

Es geht hier nicht um Ihre Rechtsauffassung bezüglich des Vertrages, sondern um die Prüfung, ob der Vertrag eine Ausschließlichkeit beinhaltet und ein Tätigwerden bei Dritten untersagt. Wäre dies der Fall, dann würde man Ihnen den Zuschuss versagen, weil keine freie kaufmännische Entscheidungsgewalt vorläge.

Sie können sich nun zieren wie die Jungfrau oder über Rechtsauffassungen philosophieren, wenn Sie den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen möchten, dann werden Sie die Unterlagen beibringen müssen.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

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