Hallo zusammen!
Ich bin fest angestellt und möchte mich nun als Web Designer selbständig machen. Mein Vorhaben wäre den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur in Anspruch zu nehmen, nachdem ich mich arbeitslos gemeldet hab. Mein Problem: Ich habe mit zwei Mitstreitern seit Januar eine GbR angemeldet, um die Einnahmen, die eine Homepage generiert, auf legale Beine zu stellen. Diese Einnahmen reichen bisher vorne und hinten nicht zum Leben, sind eher als nettes Taschengeld anzusehen. Ich müsste ja nun wahrscheinlich ein neues Gewerbe annmelden, da ich dies alleine betreibe und auch nichts mit der bestehenden Homepage zu tun hat. Ist das so und wenn ja, kann ich dennoch den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragen, obwohl ich bereits Teil einer GbR bin?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Ned