Hallo
Meine Frage ist, ab wann kann ich den Gründungszuschuss beantragen ?
Ab dem Tag der Kündigung oder ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ?
Heißt ich wurde gekündigt mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Nun muss ich ja sofort zum Arbeitsamt und melden das ich gekündigt wurde. Kann ich jetzt direkt den Gründungszuschuss beantragen oder dann erst nach 3 Monaten ?
Danke