Frage zum Gründungszuschuss

Frage zum Gründungszuschuss

Beitragvon thorstenbc am 29.09.2010, 20:02

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo

Meine Frage ist, ab wann kann ich den Gründungszuschuss beantragen ?
Ab dem Tag der Kündigung oder ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ?
Heißt ich wurde gekündigt mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Nun muss ich ja sofort zum Arbeitsamt und melden das ich gekündigt wurde. Kann ich jetzt direkt den Gründungszuschuss beantragen oder dann erst nach 3 Monaten ?

Danke
thorstenbc
 
Beiträge: 2
Registriert: 29.09.2010, 19:59

Re: Frage zum Gründungszuschuss

Beitragvon gruendungsberater24 am 26.10.2010, 11:03

Hallo thorstenbc,

für den Bezug von Gründungszuschuss ist eine Arbeitslosigkeit von mindestens einem Tag erforderlich. Sie melden sich nach Erhalt der Kündigung bei Ihrer zuständigen Agentur als arbeitssuchend, sind aber bis zum Kündigungstermin noch beschäftigt. Es ist möglich, dass Sie den entsprechenden Antrag auch schon vor der tatsächlichen Arbeitslosigkeit abholen können. Die eigentliche Gründung sollte allerdings frühestens am 2 Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Viele Grüße
Michael Köhler
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