Re: Gründung GmbH- Auto als Einlage?!
von Cjay am 20.01.2012, 11:44
Hallo flojoe89,
GmbHG § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil
vom 1. November 2008
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen.
(2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen.
(3) Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann verschieden bestimmt werden. Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.
(4) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Die Gesellschafter haben in einem Sachgründungsbericht die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen und beim Übergang eines Unternehmens auf die Gesellschaft die Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre anzugeben.
Hier müssten Sie entsprechend einen Steuerberater/Notar zu Rate nehmen, um entsprechende Abschreibungszyklen etc. zu besprechen.
Wenn Sie die GmbH als alleiniger Gesellschafter gründen, reicht es, wenn Sie 12.500 Euro in das Unternehmen einbringen. 25.000 müssen gesetzlich als Einlage erbracht werden, wovon Sie 12.500 Euro bei Gründung vorlegen müssen. Die anderen 12.500 Euro müssen erst dann folgen, wenn der Geschäftsführer (in dem Fall ja Sie) dies fordert. Soll heißen, dass Sie selbst darüber bestimmen können, wann die restlichen 12.500 Euro folgen. Sie dürfen hierbei allerdings nicht vergessen, dass Sie im Falle einer Insolvenz oder ähnlichen Angelegenheiten 12.500 Euro Schulden bei Ihrer GmbH haben, für die Sie dann vollends haftbar gemacht werden. (Privatvermögen, Auto, Haus etc.)
Gruß
Cjay