Angestelltenvertrag - Ausland

Angestelltenvertrag - Ausland

Beitragvon GD3112 am 07.01.2012, 10:42

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

wie kann ich jemanden im nicht EU-Ausland einstellen? Schließe ich "einfach" einen Angestelltenvertrag/Arbeitsvertrag mit dieser Person ab? Wie sieht es dann mit den Deutschen Rechten, Pflichten, GEsetzen, der Vrsicherung usw. aus?

Danke
GD3112
 
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Re: Angestelltenvertrag - Ausland

Beitragvon celtus_trustee am 25.01.2012, 19:18

Das is abhaengig vom Arbeitsrecht im jeweiligen Land in dem Du jemanden einstellen moechtest. Meist geht eine solche Anstellung einher mit der Eroeffnung einer Niederlassung um die lokalen Lonkostenabrechnungen ordnungsgemmaess ausfuehren zu koennen und eventuelle Arbeiternehmerabzuege an die lokalen Autoritaeten abfuehren zu koennen. Alternatively kann man in vielen Laendern eine Payroll Service Company anheuern, die das uebernimmt oder man stellt den Mitarbeiter als Freelance an und bezahlt ihn gegen Rechnungslegung brutto fuer netto soweit das in seiner Jurisdiction zulaessig ist
celtus_trustee
 
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Re: Angestelltenvertrag - Ausland

Beitragvon GD3112 am 07.02.2012, 20:28

Hallo celtus_trustee, danke für die hilfreichen Informationen. Hier gibt es keine Niederlassung oder sonstiges sondern es lohnt sich einfach nicht den Mitarbeiter "extra" einzufliegen bzw. hier anzusiedeln und z.Z. sind die Beträge in der deutschen Gesellschaft als Aufwendungen gebucht aber das ist eben nicht richtig, weil es kein Zulieferer sondern eben eher ein Angestellter ist. Also scheint die Freelancer-Lösung die bessere sein oder wie sehe ich das?
GD3112
 
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