Produkte an Kunden vermieten

Produkte an Kunden vermieten

Beitragvon root66 am 24.11.2010, 23:06

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

wir möchten Haustechnik an Hauseigentümer vermieten, damit die Kosten umlagefähig (Nebenkostenabrechnung der Mieter) sind. Die Geräte wollen wir selbst sofort beim Hersteller kaufen und die Kaufsumme direkt von einer Bank bekommen, ohne dass wir in der Haftung stehen. Dazu kommt noch, daß einige der Geräte per Gesetz alle X Jahre erneuert werden müssen, d.h. der Miet-Vertrag sollte sich automatisch verlängern lassen.

Wie realisiert man das am besten und welche Bank könnt ihr empfehlen? Ist es vielleicht sogar möglich, daß der Hauseigentümer in eine Schufa-Auskunft einwilligt und die Bank für ihn unsichtbar bleibt (Miete direkt an uns und wir reichen die an die Bank weiter), ohne dass wir das Risiko tragen, wenn der Hauseigentümer insolvent geht?

VG,
root66
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Re: Produkte an Kunden vermieten

Beitragvon mgb-consulting am 25.11.2010, 17:52

Hallo ...

könnten Sie bitte einmal näher erklären, was Sie möchten?

Soweit ich es zu verstehen glaube, möchten Sie Mehrfamilienhäuser mit Haustechnik ausstatten. Sie haben nicht genug Geld, um die Technik selbst zu erwerben, möchten daher, dass der Auftraggeber die von Ihnen bestellte Technik bezahlt und möchten gleichzeitig zukünftig Miete von dem Auftraggeber.

Richtig verstanden?

Wenn ja, dann müßte man darüber nachdenken, ob man zu Anfang der Geschäftsbeziehung einen Basiseinbaupreis verhandelt, der die Kosten der Technik deckt, um diese bezahlen zu können und muss die sich daran anschliessende Miete günstiger gestalten, um als Lieferant gegenüber dem Wettbewerb noch attraktiv zu sein.

MfG
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Re: Produkte an Kunden vermieten

Beitragvon root66 am 25.11.2010, 23:51

mgb-consulting hat geschrieben:Hallo ...

könnten Sie bitte einmal näher erklären, was Sie möchten?

Soweit ich es zu verstehen glaube, möchten Sie Mehrfamilienhäuser mit Haustechnik ausstatten. Sie haben nicht genug Geld, um die Technik selbst zu erwerben, möchten daher, dass der Auftraggeber die von Ihnen bestellte Technik bezahlt und möchten gleichzeitig zukünftig Miete von dem Auftraggeber.

Richtig verstanden?


Das Kerngeschäft liegt bei Wasser- und Wärmezählern. Es macht kaum Sinn für den Hauseigentümer diese direkt zu kaufen, weil A) der Kaufpreis nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden kann und B) die Zähler per Gesetz z.B. alle 6 Jahre getauscht werden müssen (Eichfrist).

Also sollen sie diese mieten und nach 6 Jahren werden neue eingebaut und der Mietvertrag verlängert sich um weitere 6 Jahre.

Wir selbst müssen diese Zähler allerdings vom Hersteller kaufen und benötigen dafür die Kaufsumme direkt zu Beginn in voller Höhe. Weil die Zähler aber schonmal kaputtgehen und wir diese dann auf eigene Kosten tauschen müssen, muß dieses Risiko im Mietpreis mit einkalkuliert werden.

Und wir möchten natürlich raus aus der Haftung, weil wir sonst gleich am Anfang Probleme kriegen könnten, wenn ein Hauseigentümer insolvent geht und wir bei der Bank für die Finanzierung einspringen müssen.
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Re: Produkte an Kunden vermieten

Beitragvon P.Spielmann am 26.11.2010, 11:28

root66 hat geschrieben:
Und wir möchten natürlich raus aus der Haftung, weil wir sonst gleich am Anfang Probleme kriegen könnten, wenn ein Hauseigentümer insolvent geht und wir bei der Bank für die Finanzierung einspringen müssen.


Ein gewisses Unternehmerrisiko hat man immer, das muss im Preis enthalten sein.
Wir müssen alle damit rechnen dass mal Rechnungen nicht bezahlt werden.

Schöne Grüße
ps
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Re: Produkte an Kunden vermieten

Beitragvon mgb-consulting am 26.11.2010, 12:24

Und wir möchten natürlich raus aus der Haftung, weil wir sonst gleich am Anfang Probleme kriegen könnten, wenn ein Hauseigentümer insolvent geht und wir bei der Bank für die Finanzierung einspringen müssen.

Hallo ...

natürlich möchte jeder Unternehmer sein Haftungsrisiko minimieren, aber die Dinge, von denen Sie schreiben, sind die Grundausstattung eines Unternehmens in diesem Bereich, ähnlich des ersten Warenlagers bei einem Großhändler.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, diese geringen Vorinvestitionen selbst darstellen zu können, d.h. aus Eigenmitteln und ohne Kredit, dann MÜSSEN Sie ernsthaft darüber nachdenken, ob Sie den Sprung ins Unternehmerlager wirklich wagen möchten.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Produkte an Kunden vermieten

Beitragvon root66 am 26.11.2010, 13:30

mgb-consulting hat geschrieben:
Und wir möchten natürlich raus aus der Haftung, weil wir sonst gleich am Anfang Probleme kriegen könnten, wenn ein Hauseigentümer insolvent geht und wir bei der Bank für die Finanzierung einspringen müssen.

Hallo ...

natürlich möchte jeder Unternehmer sein Haftungsrisiko minimieren, aber die Dinge, von denen Sie schreiben, sind die Grundausstattung eines Unternehmens in diesem Bereich, ähnlich des ersten Warenlagers bei einem Großhändler.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, diese geringen Vorinvestitionen selbst darstellen zu können, d.h. aus Eigenmitteln und ohne Kredit, dann MÜSSEN Sie ernsthaft darüber nachdenken, ob Sie den Sprung ins Unternehmerlager wirklich wagen möchten.

MfG
MGB-Consulting


Das Problem ist, daß Zähler nichts mehr wert sind, sobald sie installiert wurden. Dann läuft die Eichfrist. Wenn es dann zu einem Zahlungsausfall kommt und man die Zähler wieder demontiert, kann man die nicht mehr verkaufen, auch nicht zu einem geringeren Preis.

Wie ist das denn, wenn ich zu einem kleinen Autohändler gehe und ein Auto dort finanzieren will. Dann finanziert mir das doch auch nicht der Händler, sondern eine Bank und wenn ich nicht zahlen kann, kriege ich als Kunde Probleme mit der Bank und nicht der kleine Autohändler.
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Re: Produkte an Kunden vermieten

Beitragvon P.Spielmann am 26.11.2010, 14:50

Der Unterschied ist, dass der Autokäufer einen Vertrag mit der Bank schließt und nicht mit dem Händler.
Wenn der Händler das Darlehen gibt ist er für das Ausfallrisiko zuständig.

Die Hauseigentümer müssten also einen Vertrag mit der Bank schließen, nicht mit Ihnen.

Schöne Grüße
ps
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Re: Produkte an Kunden vermieten

Beitragvon mgb-consulting am 27.11.2010, 16:57

Hallo ...

zunächst... wenn Sie ihr Gründungsvorhaben als derart risikoreich, aufgrund befürchteter Insolvenzen der Hauseigentümer einschätzen, dann sollten Sie das Vorhaben nochmals gründlich überdenken.

Sollten Sie zu dem Entschluß kommen, dass es sich dennoch profitabel rechnen lässt, dann sollten Sie die Finanzierung der benötigten Zähler über ein öffentliches Darlehen darzustellen versuchen.

Was absolut nicht funktionieren wird ist das unternehmerische Risiko auf einen Dritten abzuwälzen, den werden Sie nicht finden.

MfG
MGB-Consulting
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