Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon skaterblondine am 10.02.2010, 14:19

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ich habe mit meinem Lebensgefährten eine GmbH gegründet. Wir sind beide zu 50% als Gesellschafter eingetragen. Mein Lebensgefährte ist alleiniger Geschäftsführer. Jetzt haben wir bei der Bank einen Dispokredit für das Geschäftskonto beantragt. Für diesen sollen wir beide eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreiben. Ist das so rechtens? Das mein Lebensgefährte als Gesellschafter-GF diese unterschreibt leuchtet mir ein. Aber ich als "nur" Gesellschafter?
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Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon mgb-consulting am 10.02.2010, 22:20

Hallo ...

wie hoch ist denn der Dispokredit und wie hoch ist die Bürgschaft, die abgeschlossen werden soll?

MfG
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Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon skaterblondine am 11.02.2010, 09:32

Hallo

der Dispo ist in einer Höhe von 10.000 € und die Bürgschaft ist bei beiden jeweils bis zu einem Betrag von 10.000 €.

MFG Katja
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Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon garbs am 11.02.2010, 20:37

skaterblondine hat geschrieben:Hallo der Dispo ist in einer Höhe von 10.000 € und die Bürgschaft ist bei beiden jeweils bis zu einem Betrag von 10.000 €. MFG Katja


:mrgreen:

Die Jungs müssen sich wohl doppelt absichern, hmm?

Willkommen im Land der doppelt gemoppelten Absicherung. Soviel zum Thema "haftungsbeschränkung" aufs Gesellschaftskapital.

Wenn im Falle eines Falles die Bank auf die Bürgschaft zurückgreift, bist du mit 10K mit dabei. Du musst nicht unterschreiben, das ist dir hoffentlich klar. Kann sein, dass die GmbH dann nicht den Dispo bekommt. Tja, dann weißt du auch, woran du bei der Bank bist.

Mera sog i net.
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Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon skaterblondine am 11.02.2010, 20:59

Hallo!

Danke für die Antwort. Genau das ist das Problem. Ich habe es ja schon versucht durchzukriegen, dass ich da wenigstens rausgehalten werde. Aber es ist wohl laut Aussage des Mitarbeiters der Bank nicht möglich. Und das obwohl wir mit dem Einzelunternehmen schon seit fast 10 Jahren Kunde bei der Bank sind und es nie Probleme gab.

LG Katja
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Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon Ahanit am 12.02.2010, 07:24

Dann würd ich mir ne andere Bank suchen, denn nach Jahrelanger Zusammenarbeit Zicken machen ist nicht die Feine und Zeigt mir zumindest, das Ihr denen als Kunden völlig egal seit...

guck dich nach einer Besseren Bank um, werdet bei der mit euren Gesdchäftsunterlagen vorstellig und fragt von anfang an nach den Konditionen für Dispos.. Es sollte nciht zu schwer sein, wenn die Zahlen stimmen, eine Bank mit besserem Service zu finden...
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Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon mgb-consulting am 12.02.2010, 14:06

Hallo ...

irgendwie scheint hier niemandem der Beteiligten klar zu sein, dass es sich bei der GmbH um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt?

Die GmbH hat nur die Gesellschafter, die für Risiken einstehen können, folglich möchte die Bank eine Bürgschaft haben. Die Bank ist auch nicht doppelt abgesichert, denn wenn privat Vermögen vorhanden wäre, dann müßte man keinen teuren Dispo in Anspruch nehmen, sondern würde privat ein Darlehen zur Verfügung stellen.

Warum also sollte eine Bank einen Dispo zur Verfügung stellen wenn nicht einmal die Gesellschafter geschlossen hinter dem Vorhaben stehen?

Man kann nun darüber streiten, ob die an der Abwicklung unbeteiligte Partnerin bürgen soll oder nicht, Fakt ist, dass sie sich als Gesellschafterin zu der GmbH bekannt hat und nun muss sie entscheiden ob sie dahintersteht oder nicht.

Insofern die Bürgschaft begrenzt ist, halte ich das Risiko für kalkulierbar, wäre dies nicht der Fall, so würde ich auf jeden Fall abraten.

Was das Einzelunternehmen angeht, so ist die Geschäftsbeziehung hier völlig unerheblich, denn die GmbH ist eine neue juristische Person und wenn der Mantel morgen verkauft wird, dann geht der Dispo an den Erwerber über, der brennt mit der Kohle durch und die Bank schaut in die Röhre.

MfG
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Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon maltamasche am 13.02.2010, 20:21

Es wird hier erneut bestätigt, dass die GmbH als solches nichts wert ist und es im Endeffekt niemanden noch interessiert ob man als GmbH, UG, Limited oder Einzelunternehmer unterwegs ist.

Die Banken wollen alles absichern und sollten das auch.
Das die Gesellschafter einer GmbH bürgen sollen ist durchaus üblich.

Ausserdem nur weil man eine GmbH hat heisst das noch lange nicht, dass man alle Riskien auf andere übertragen kann.
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Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?

Beitragvon riese am 04.03.2010, 14:49

Es wird hier erneut bestätigt, dass die GmbH als solches nichts wert ist und es im Endeffekt niemanden noch interessiert ob man als GmbH, UG, Limited oder Einzelunternehmer unterwegs ist.


Solchen Banken sollte man die Bürgschaft eines Altenheimbewohners an den Kopf werfen, der nur Taschengeld kriegt (wenn auch eine gute Rente) und trotzdem völlig mittellos ist. :mrgreen:

Zu bemerken ist auch noch, dass die Banken bei einem Dispo die ersten sind, die ihr Geld wiederbekommen - noch bevor der Insolvenzverwalter die Forderungen geprüft hat. Und selbst dann wird es noch Dumme geben, die trotz Zahlungsverbotes auf das überzogene Bankkonto zahlen. Einen Ratenkredit zu gewähren, ist für eine Bank hundertmal "gefährlicher" als ein Dispo.

Ich würde der Bank glatt damit "drohen", auch nach 10 Jahren zu einer Direktbank zu wechseln. Für den Gesellschafter ist Vermögensvermischung strafbar - und genau das wollen die Banken hier provozieren.

Gruß
Rainer
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