Re: Muss ich als Gesellschafter einer GmbH für Dispo bürgen?
von mgb-consulting am 12.02.2010, 14:06
Hallo ...
irgendwie scheint hier niemandem der Beteiligten klar zu sein, dass es sich bei der GmbH um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt?
Die GmbH hat nur die Gesellschafter, die für Risiken einstehen können, folglich möchte die Bank eine Bürgschaft haben. Die Bank ist auch nicht doppelt abgesichert, denn wenn privat Vermögen vorhanden wäre, dann müßte man keinen teuren Dispo in Anspruch nehmen, sondern würde privat ein Darlehen zur Verfügung stellen.
Warum also sollte eine Bank einen Dispo zur Verfügung stellen wenn nicht einmal die Gesellschafter geschlossen hinter dem Vorhaben stehen?
Man kann nun darüber streiten, ob die an der Abwicklung unbeteiligte Partnerin bürgen soll oder nicht, Fakt ist, dass sie sich als Gesellschafterin zu der GmbH bekannt hat und nun muss sie entscheiden ob sie dahintersteht oder nicht.
Insofern die Bürgschaft begrenzt ist, halte ich das Risiko für kalkulierbar, wäre dies nicht der Fall, so würde ich auf jeden Fall abraten.
Was das Einzelunternehmen angeht, so ist die Geschäftsbeziehung hier völlig unerheblich, denn die GmbH ist eine neue juristische Person und wenn der Mantel morgen verkauft wird, dann geht der Dispo an den Erwerber über, der brennt mit der Kohle durch und die Bank schaut in die Röhre.
MfG
MGB-Consulting