riese hat geschrieben:ist denn das "Geschäftszeichen" schon mit der späteren Eintragungsnummer identisch? Auf einem Onlinekonto-Antrag muss die Registernummer nämlich eingesetzt werden, sonst bricht die Beantragung mit einer Fehlermeldung ab.
Ich kann mich nicht mehr entsinnen, ob die Nummern identisch waren. Es wäre besser, du gehst einfach in ne Filiale, falls es die gibt. Bei meiner letzten Gründung hat die Bank die fehlende Nummer überhaupt nicht geschert. Die haben schließlich ständig mit Gesellschaften i.G. zu tun.
riese hat geschrieben:Eine andere Frage ist, ob dem Gericht auch ein auf die Firma eingerichtetes Paypal-Konto reichen würde. Offiziell ist Paypal zwar inzwischen eine Bank, aber man könnte hier die Kontenwahrheit infrage stellen, weil jeder, der das Konto aufmacht, die Daten des Kontoinhabers beliebig einsetzen und ändern kann.
Da bin ich leider absolut überfragt.
riese hat geschrieben:Oder ließe sich auch ein "Anderkonto" des mit der Sache beauftragten Notars verwenden?
Vielleicht auch ne Idee, müsste der Notar wissen.
Gruß B.