Konto eröffnen

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Beitragvon riese am 04.03.2010, 15:00

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss das Kapital auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt werden.

Um aber auf den Namen der Gesellschaft ein Konto aufzumachen, muss die Firma im Handelsregister eingetragen sein (HR-Auszug und Registernummer werden benötigt). Ohne Register-Nr. keine Kontoeröffnung - ohne Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Konto der Gesellschaft keine Eintragung. Wie soll das funktionieren?
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Re: Konto eröffnen

Beitragvon Brigadier am 04.03.2010, 17:33

Der Bank dürfte die beglaubige Abschrift des notariellen Gesellschaftsvertrags zur Kontoeröffnung genügen. Wenn doch nicht: Der Notar hat die Urkunde eingereicht, also gibts auch Korrespondenz, z.B. die Aufforderung, die Einzahlung nachzuweisen. Ergo gibt es ein Geschäftzeichen vom Register.
Gruß B.
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Re: Konto eröffnen

Beitragvon riese am 05.03.2010, 11:50

Hallo Brigadier,

Ergo gibt es ein Geschäftzeichen vom Register.


ist denn das "Geschäftszeichen" schon mit der späteren Eintragungsnummer identisch? Auf einem Onlinekonto-Antrag muss die Registernummer nämlich eingesetzt werden, sonst bricht die Beantragung mit einer Fehlermeldung ab.

Eine andere Frage ist, ob dem Gericht auch ein auf die Firma eingerichtetes Paypal-Konto reichen würde. Offiziell ist Paypal zwar inzwischen eine Bank, aber man könnte hier die Kontenwahrheit infrage stellen, weil jeder, der das Konto aufmacht, die Daten des Kontoinhabers beliebig einsetzen und ändern kann.

Oder ließe sich auch ein "Anderkonto" des mit der Sache beauftragten Notars verwenden?

Gruß
Rainer
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Re: Konto eröffnen

Beitragvon Brigadier am 05.03.2010, 15:53

riese hat geschrieben:ist denn das "Geschäftszeichen" schon mit der späteren Eintragungsnummer identisch? Auf einem Onlinekonto-Antrag muss die Registernummer nämlich eingesetzt werden, sonst bricht die Beantragung mit einer Fehlermeldung ab.

Ich kann mich nicht mehr entsinnen, ob die Nummern identisch waren. Es wäre besser, du gehst einfach in ne Filiale, falls es die gibt. Bei meiner letzten Gründung hat die Bank die fehlende Nummer überhaupt nicht geschert. Die haben schließlich ständig mit Gesellschaften i.G. zu tun.
riese hat geschrieben:Eine andere Frage ist, ob dem Gericht auch ein auf die Firma eingerichtetes Paypal-Konto reichen würde. Offiziell ist Paypal zwar inzwischen eine Bank, aber man könnte hier die Kontenwahrheit infrage stellen, weil jeder, der das Konto aufmacht, die Daten des Kontoinhabers beliebig einsetzen und ändern kann.

Da bin ich leider absolut überfragt.
riese hat geschrieben:Oder ließe sich auch ein "Anderkonto" des mit der Sache beauftragten Notars verwenden?

Vielleicht auch ne Idee, müsste der Notar wissen.

Gruß B.
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Re: Konto eröffnen

Beitragvon oekonom am 04.04.2010, 10:13

Bei unseren Kontoeröffnungen haben die Notarurkunden über die Gründung ausgereicht.
Sobald HR Eintrag kommt, nachreichen.

Es kann auch garnicht anders gehen :-) Ohne Stammkapitaleinzahlungsnachweis keine HR Anmeldung
Lösungen für Ihren Webauftritt http://www.kab-media.com
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Re: Konto eröffnen

Beitragvon Majora am 19.07.2010, 23:35

SO ist es...ohne Stammkapitaleinzahlungsnachweis kommst du nicht drumherum, sonst geht kein HR-Eintrag.
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