USt. Voranmeldung

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USt. Voranmeldung

Beitragvon talex am 08.02.2010, 16:03

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Hallo,

ich mache gerade meine erste Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2010. Habe das Einzelunternehmen im Januar gegründet.Es gilt keine Kleinstunternehmerregelung.

Ich habe keine Umsatzerlöse, somit auch keine USt. im Januar eingenommen.

Vorsteuer habe bei meinen gesammelten Rechnungen, die allesamt Unternehmensanschaffungen sind ca. 400€.

Nun zu meiner Frage:

1) Wie weit zurück dürfen Rechnungen gehen...ich habe zum Teil Rechnungen zB für Software und Bücher aus Ende 2008. Sollte ich diese Vst mit angeben ?

2) Betriebsaufwendungen melde ich dann am Ende des Jahres mit der EÜR oder muss ich das monatlich melden? Ich meine zB alle Aufwendungen des Unternehmens die den Gewinn irgendwann ja schmälern würden. Abschreibungen, Kosten für Sprit bzw. Kilometer usw. wo bzw wie wird das dem Finanzamt mitgeteilt ?
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Re: USt. Voranmeldung

Beitragvon Ahanit am 09.02.2010, 06:35

Also wenn es dein Gründungsmonat ist, kannst du Rechnungen einbringen die 2-3 Monate alt sind, das ist erklärbar, aber Rechnungen aus 2008, sind dann doch ein wenig zu weit hergeholt. Keine Chance, das nehmen die dir nciht ab, da man solange im Vorraus normalerweise keine Anschaffungen für eine Gründung macht...

Aber kannst ja sicherheitshalber noch einen Steuerberater befragen. Vieleicht kennt der ein paar Tricks mit denen das trotzdem geht, aber ich vermute mal eher nicht :)


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Re: USt. Voranmeldung

Beitragvon maltamasche am 13.02.2010, 22:30

Also es ist ja eine einfache Regelung mit der Ust Voranmeldung. Man meldet das an was man in dem Monat an Vorfällen gehabt hat. Und wenn man monatlich meldet, dann halt alles was in dem Monat gelaufen ist. Natpürlich hat man mal die eine oder andere rechnung die vielleicht aus dem Vormonat stammt. Aber im Regelfall sollte das alles korrekt sein. Ausserdem gerade bei Ausgaben sollte man rechtzeitig melden, weil man ja Geld zurückbekommt.
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