Re: Mitspracherecht eines Mitgesellschafter
von mgb-consulting am 06.12.2011, 11:26
Hallo ...
ich habe bislang noch immer nicht verstanden, wer der Geschäftsführer ist, sind Sie es oder gibt es einen Geschäftsführer, der nicht direkt am Unternehmen beteiligt ist?
In der Sache selbst finde ich es zunächst positiv, dass sich der Gesellschafter ratgebend in das Unternehmen einbringt, denn es dient zum gemeinsamen Vorteil.
Wenn aus der zeitlichen Komponente Probleme entstehen, dann ist dies eine organisatorische Frage, wie mit Änderungen umgegangen wird, denn eine Entscheidung muss ja nicht gänzlich aufgeschoben werden, nur weil die optimale Lösung noch nicht gefunden ist.
Man kann durchaus einen Geschäftsführer das Tagesgeschäft bestreiten lassen und dennoch in regelmäßigen Abständen Verbesserungswünsche einbringen.
Hier jedoch scheint es mir der Fall zu sein, dass die Rücksichtsnahme auf den Minderheitsgesellschafter so groß ist, dass dieser längst geschäftsführerische Aufgaben an sich gerissen und er das letzte Wort hat.
Darin sehe ich eine Schwäche des Geschäftsführers, denn hier muss dem Gesellschafter ganz klar gemacht werden, dass Entscheidungen getroffen werden und zwar vom Geschäftsführer, gleichzeitig aber Änderungswünsche gerne angenommen werden.
Wenn ihm dies nicht ganz deutlich gemacht wird, dann höhlt er die Position des Geschäftsführers aus, gleichwohl muss dieser aber die Geschäftsführerhaftung tragen und das ist eine für den Geschäftsführer gänzlich schlechte Situation.
Insgesamt ist dies hier ein strukturelles Problem!
MfG
MGB-Consulting