Imbiß, einmalig für ein Wochenende- Was muß ich beachten?

Imbiß, einmalig für ein Wochenende- Was muß ich beachten?

Beitragvon Anno307 am 09.10.2011, 19:50

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo in die Runde!

Folgende Situation: Ein Bekannter von mir ist Veranstalter eines Marktes, der einmal im Jahr stattfindet. Letztens haben wir gemeinsam zu Abend gegessen und er war so begeistert von meinem selbstgebackenen Flammkuchen, dass er mich eingeladen hat, im Frühjahr 2012 zum 25. Jubiläumsmarkt dort einen Imbißstand mit ebendiesem Flammkuchen zu machen. Allerdings konnte er mir keine besonderen Auflagen, Gesetzte und notwendigen Modalitäten nennen.
Es soll sich um eine einmalige Sache für ein einziges Wochenende handeln, ich habe nicht vor, dauerhaft als Imbißbudenbetreiber durch die Lande zu ziehen.
Einen entsprechend ausgestatteten Verkaufswagen würde ich mir ggf leihen.
Neben dem Gesundheitszeugnis sind sicher noch weitere Bestimmungen einzuhalten- wie sehen die aus?

Danke für Eure Hilfe!
Anno307
 
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Re: Imbiß, einmalig für ein Wochenende- Was muß ich beachten

Beitragvon S.Schneider am 11.10.2011, 09:14

Hi,

Du brauchst in jedem Fall eine gewerberechtliche Erlaubnis. Diese ist beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamts Deines Wohnsitzes zu beantragen.

Später sind die Einnahmen und Ausgaben natürlich auch gegenüber dem Finanzamt nachweispflichtig. Auch hier hilft im Vorfeld ein informativer Anfruf bei Deinem zuständigen Finanzamt.

So bist Du auf der sicheren Seite und die beiden vorgenannten Stellen sollten Dir auch Auskünfte über etwaige weitere Auflagen bzw. Erfordernisse geben können.

Gruß, Stefan
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Re: Imbiß, einmalig für ein Wochenende- Was muß ich beachten

Beitragvon mgb-consulting am 11.10.2011, 11:30

Hallo ...

Sie können gerne zum Ordnungsamt gehen, aber ich bin sicher, dass man keine Gewerbeanmeldung zur Pflicht machen wird, denn hier fehlt die erkennbare Dauerhaftigkeit, die die Grundvoraussetzung eines jeden Gewerbes ist.

Die Steuern sind allerdings über die Steuererklärung zu erklären!

MfG
MGB-Consulting
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Re: Imbiß, einmalig für ein Wochenende- Was muß ich beachten

Beitragvon Anno307 am 11.10.2011, 11:36

Hallo,

danke für diese Informationen. Ich gehe davon aus, dass für diese Entscheidung das Ordnungsamt am Veranstaltungsort maßgeblich ist- ist das soweit richtig?

Gruß,

Anno
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Re: Imbiß, einmalig für ein Wochenende- Was muß ich beachten

Beitragvon mgb-consulting am 11.10.2011, 11:39

Hallo ...

streng genommen handelt es sich um ein Reisegewerbe (Markt), weil es kein stehendes Gewerbe (Ladenlokal) ist, insoweit wäre das Ordnungsamt am Wohnsitz die das Reisegewerbe ausstellende Behörde.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Imbiß, einmalig für ein Wochenende- Was muß ich beachten

Beitragvon S.Schneider am 11.10.2011, 12:47

mgb-consulting hat geschrieben:Hallo ...

Sie können gerne zum Ordnungsamt gehen, aber ich bin sicher, dass man keine Gewerbeanmeldung zur Pflicht machen wird, denn hier fehlt die erkennbare Dauerhaftigkeit, die die Grundvoraussetzung eines jeden Gewerbes ist.

Die Steuern sind allerdings über die Steuererklärung zu erklären!

MfG
MGB-Consulting



Nichts anderes habe ich geschrieben. Ich habe auch nicht von einer Gewerbeanmeldung gesprochen, sondern über eine Gewerbeerlaubnis, welche für ein Reisegewerbe auch erforderlich ist.

Er kann nicht zum Ordnungsamt gehen, sondern er muss dort hin !

Hier kann es sogar sein, dass nicht nur das am Wohnort zuständige Ordnungsamt verantwortlich ist, sondern auch das Ordnungsamt des Veranstaltungsortes, welches z.B. eine Standgenehmigung ausstellen muss, sofern diese nicht über den Veranstalter eingereicht und beantragt wird.

MfG, Stefan
S.Schneider
 
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