Hallo in die Runde!
Folgende Situation: Ein Bekannter von mir ist Veranstalter eines Marktes, der einmal im Jahr stattfindet. Letztens haben wir gemeinsam zu Abend gegessen und er war so begeistert von meinem selbstgebackenen Flammkuchen, dass er mich eingeladen hat, im Frühjahr 2012 zum 25. Jubiläumsmarkt dort einen Imbißstand mit ebendiesem Flammkuchen zu machen. Allerdings konnte er mir keine besonderen Auflagen, Gesetzte und notwendigen Modalitäten nennen.
Es soll sich um eine einmalige Sache für ein einziges Wochenende handeln, ich habe nicht vor, dauerhaft als Imbißbudenbetreiber durch die Lande zu ziehen.
Einen entsprechend ausgestatteten Verkaufswagen würde ich mir ggf leihen.
Neben dem Gesundheitszeugnis sind sicher noch weitere Bestimmungen einzuhalten- wie sehen die aus?
Danke für Eure Hilfe!