Wo muss ich zuerst hin?

Wo muss ich zuerst hin?

Beitragvon snank am 28.07.2011, 23:00

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich hab vor mich selbstständig zumachen (online - versand) achja ich würde mich als e.K. eintragen lassen , aber was muss ich zuerst machen?

erst gewerbe anmelden, oder erst zum notar und dann zum gericht? im handelrigister eintragen?

ich freue mich schon auf eure antworten
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Re: Wo muss ich zuerst hin?

Beitragvon riedexco am 29.07.2011, 12:55

Warum wollen Sie sich als E.K. ins Handelsregister eintragen lassen - was beabsichtigen Sie damit ?
Grundsätzlich würde eine Gewerbeanmeldung genügen. Wenn schon HR, warum dann nicht eine UG oder GmbH.
Ich weiss, lauter Fragen.
Für eine richtige Anwort sind diese aber wichtig.
Gruss
Wolfgang Riedel
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Re: Wo muss ich zuerst hin?

Beitragvon nurpo am 01.09.2011, 07:40

Ich übernem den Thread einfach mal .. :)

Befinde mich in der gleichen Situation wie snak.

Möchte einen online Versand als e.K. starten. Dazu muss ich mich doch ins HK eintragen lassen? Sonst ist es kein e.K. oder?
nurpo
 
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Re: Wo muss ich zuerst hin?

Beitragvon mgb-consulting am 01.09.2011, 09:23

Hallo ...

die Eintragung muss im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtsbezirks erfolgen.

Aber welchen Sinn soll die Eintragung haben?

MfG
MGB-Consulting
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Re: Wo muss ich zuerst hin?

Beitragvon TobyDdorf am 01.09.2011, 09:30

Hallo nurpo,
fraglich ist, ob es sich bei Deiner geplanten Tätigkeit bereits um ein Handelsgewerbe handelt, welches einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert. Siehe hierzu §1 HGB: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html

Ist dies zu bejahen, dann bist Du automatisch Kaufmann (Istkaufmann) und (selbst, wenn Du die Eintragung ins Hreg versäumst) an das HGB gebunden. Falls die Frage verneint werden kann, ist eine freiwillige Eintragung als e.K. (Kannkaufmann) möglich. In dem Falle ist man aber erst durch die Eintragung Kaufmann und an das HGB gebunden.

Allerdings sollten Dir - unabhängig davon, ob Du Istkaufmann oder Kannkaufmann bist - die Konsequenzen bewusst sein. Der Begriff "kaufmännisches Bestätigungsschreiben" (nicht zu verwechseln mit einer Auftragsbestätigung!!) sollte unbedingt bekannt sein. Auch sollte klar sein, dass nach HGB "Schweigen" nicht wie beim BGB automatisch Ablehnung bedeutet. Viele weitere "Schutzmechanismen" werden durch die Eintragung und Anwendung des HGB außer Kraft gesetzt. Meines Erachtens überwiegen für einen "Laien", der sich nicht in das Hreg eintragen lassen muss, die Nachteile. Er sollte auf die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung verzichten. Wobei man auch berücksichtigen sollte, dass die Eintragung in erster Linie Auswirkungen auf B2B und nicht auf B2C Verhältnisse hat. Fraglich ist also, wo für Dich der Nutzen liegen soll.

Bei Fragen fragen.

Gruß aus Düsseldorf
Tobi
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Re: Wo muss ich zuerst hin?

Beitragvon nurpo am 01.09.2011, 10:55

Danke für die Antworten.

Die Alternative zum Eintrag ins Hreg ist ja dann das Betreiben eines Kleingewerbes (statt e.K.) unter Beachtung der Grenzen bei Umsatz und Gewinn (die ich auch nicht erwarte schnell zu überschreiten - da es eine Nebentätigkeit werden soll). richtig?

"Firmieren" muss/darf ich dann unter "MeinKleinerShop, John Doe "
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Re: Wo muss ich zuerst hin?

Beitragvon nurpo am 01.09.2011, 12:13

Ich darf mit meinem Kleingewerbe doch auch die USt ausweisen oder besteht die wahl nicht?
nurpo
 
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