Vorsicht bei Fördermittel seitens Sächsische Aufbaubank (SAB

Vorsicht bei Fördermittel seitens Sächsische Aufbaubank (SAB

Beitragvon SackgasseBürokratie am 30.09.2010, 17:41

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Wünsche allen einen guten/hoffentlich in jedermann´s/frau´s Sinne erfolgreichen Tag bislang )

Nun relativ rasch gleich zum Thema:

Ich möchte hiermit ganz deutlich und plakativ all jene Existenzgründer aus Sachsen vor den - ja man kann es durchwegs als "MACHENSCHAFTEN" der Sächsischen Aufbaubank im Detail der dortigen Verwaltung des ESF (Europäischer Sozialfonds) warnen.

Meine Behauptungen werden Thema eines vermutlich mehr als intensiven Rechtsstreites mit dieser Körperschaft, wobei ich lange darüber nachdachte, ob man sich als Unternehmer gerade in der Start-up-Phase solch einen Gerichtsmarathon auferlegen sollte.

Meine Ansicht hierzu: JA - denn es geht dabei ganz eindeutig sicher nicht nur um meine Person/mein Projekt, sondern garantiert um dutzende, vermutlich hunderte Einzelfälle, da diese Vorgehensweise nicht nur im Rahmen dieses spezifischen Fördermittels angewendet und damit geltendes Recht pervertiert wird.

Und entsprechend der Aufgabe der SAB als Instrumentarium des Staatsministeriums für Wirtschaft & Arbeit, erscheint es nicht nur mir derartig befremdlich, sondern auch Fachanwälten und Steuerberatungskanzleien, die zugleich Professionalisten in den Bereichen Verwaltungs-/Sozialrecht sowie Existenzgründungen ("Gründercoaches") sind.

Worum geht es/ging es?

Nun, um die zwischenzeitlich - angeblich aufgrund fehlender Nachfrage - eingestellte Förderungsmaßnahme des Zuschusses zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.

Im Rahmen eines mehr als nur penetranten Antragswesens, das teils mit offensichtlichen Schikanen geschmückt wurde, habe ich im Juni 2010 einen - man glaubt(e) es kaum positiven Zuwendungsbescheid erhalten, nachdem man sich die Hacken ablaufen mußte für zBsp. "Tragfähigkeitsbescheinigung einer zuverlässigen Stelle" (IHK, etc.) - welche auch völlig unprofessionell vergeben wurde, sowie Existenzgründerseminare, bis hin zu Nachforderungen von einzelnen Stempeln (!!) seitens der Agentur für Arbeit, deren Original-Schreiben inkl. Unterschrift die S. Aufbaubank niemals anerkannte und man immer wieder einen Stempel nachforderte, nur um deren Geltungssucht nach Bürokratie zu befriedigen. Die Agentur für Arbeit war im übrigen auch niemals in der Lage trotz schriftlicher Hinweise, gleich von vornherein diese Schreiben mit einer Stampiglie zu versehen - davon ganz abgesehen!

Ganz offenbar wird bei der SAB nach wie vor ohne jeglichen Hausverstand gearbeitet und entschieden ganz im Sinne längst vergangener Systeme, unter denen die hiesigen Mitarbeiter wohl heute noch verantwortungsbefreite Positionen als Feldpflücker einnehmen würde, die durch ein Kombinat geführt werden würden.

Was geschah also nach Erhalt des ursprünglich positiven Bescheides?

Tja, meine Vermutung liegt nahe, da das Fördermittel selbst schon eingestellt wurde, mein Antrag aber noch bearbeitet werden mußte - rutschte da doch tatsächlich dem Haushaltsbudget 2010 ein übles Hochwasser in die Bilanz, welches wohl ganz offensichtlich - niemals nach außen hin zugegeben - dazu führte, dass alle noch so kleinsten Gesetzeslücken genützt werden um einen Existenzgründer, der sich aufgrund eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides nun sein Unternehmen (Kapitalgesellschaft) gründete, in seiner privaten Lebensführung völlig im Stich gelassen wird.

>> Der Bescheid wird aufgehoben!! <<

Völlig inkompetent interpretieren dortige Bürosessel-Admins die eigene für eben die SAB gültigen Richtlinien des Staatsministeriums, indem man mir vor Auszahlung des Betrages dann vorwarf, ich hätte mich nicht regelkonform verhalten und ich darf zitieren "schuldhafte Verzögerung" herbeigeführt, weil zwischen der Beendigung der Arbeitslosigkeit und der Gründung des Unternehmens beim Notar laut Akten 8 Kalendertage bestanden. Sie verlangen aber, und hierbei setzt der Gesetzgeber entgegen deren Ansichten KEINE punktgenauen Fristen - dass nur am unmittelbar folgenden Tag angemeldet werden muss, bei ansonstiger Verfehlung/Verstoß gegen die Richtlinie !?!..

Der Gesetzgeber formuliert es so:

"Zwischen der Beendigung der Arbeitslosigkeit ...und der Anmeldung der wirtschaftlichen Tätigkeit darf kein schuldhaftes Verzögern vorliegen".

Ich jedoch kann lückenlos und objektiv den gesamten Schriftverkehr anführen, habe das auch gegenüber der SAB, woraus wirklich erkennbar ist, dass ich niemals schneller eine Kapitalgesellschaft gründen hätte können und meine Anmeldungen vollziehen, als ich es getan habe!

Selbst dem Notar, wie auch der Bank, sowie der Steuerberatungskanzlei fiel damals auf, wie schnell ich das abgeschlossen haben wollte.

Die inkompetenten Mitarbeiter der SAB, die natürlich gerne Ihr Sesselchen besichert haben wollen, sehen dies jedoch völlig anders, WEIL:

Der Gesetzgeber Ihnen diesen Ermessensspielraum geboten hat, und nun ganz klar im Sinne des § 339 StGB der Straftatbestand der "Rechtsbeugung" dazu angewendet wird, um zu meinem Nachteil/deren Vorteil entscheiden zu können.

Selbst Anwälte, und hier darf ich anführen, dass ich selbst in Österreich das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte, schütteln nur noch den Kopf und rieten mir an, Strafanzeige zu erstatten, da dies ein nicht nachvollziehbares Vorgehen verkörpert.

Zumal man als Existenzgründer ganz klar amtlichen Bescheiden/Zusagen ja auch ein gewisses Vertrauen entgegen bringen möchte. Denn wenn man nämlich gegen deren Erwartungshandlung agiert, sanktionieren diese ja auch per sofort?! Also haben diese im Gegenzug auch zu funktionieren, mehr nicht!

Bemüht man sich jedoch in diesem Land Arbeitsplätze zu schaffen, die selbst dann noch Aussicht auf Bestand haben, wenn man als Ideenspender und Unternehmensgründer die eigene rosa Brille ablegt, dann werden einem ganz klar nur Prügel zwischen die Beine geworfen!

In diesem Sinne kann ich nur sagen: FINGER WEG VON DER SAB!

Hinzu kam noch ein "höhnisches Lachen" einer Call-Center-Mitarbeiterin, als ich gegen diese Entscheidung rechtliche Schritte ankündigte mit dem Inhalt:

""Ich kann ihretwegen machen was ich will, aber ich werde keine Chance haben. Dennoch könnte ich innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben mit in keinster Weise Aussicht auf Erfolg".

Das aber liebe Kollegen/Kolleginnen wird sich heraus stellen, auch die Tatsache dass selbst in einem "aussichtslosen" Strafermittlungsverfahren recherchiert wird, wird zeigen, ob denn der ´Tatbestand nicht tatsächlich auch erfüllt ist -
und wer dann noch lachen kann als Entscheidungsträger in diesem Verlauf, der ist frohen Mutes!

Selbst jetzt, nachdem der ursprünglich gewährte Förderzuschuss widerrufen wurde, erlangen mich lediglich informative, aber keine rechtswirksamen Schriftstücke der SAB, die mir ermöglichen würden Rechtsmittel zu ergreifen.

Und so erkenne ich ganz klar taktisches Vorgehen und eine völlige Fehlbesetzung der Positionen innerhalb dieser öffentlich rechtlichen Körperschaft.

Fazit:

Existenzgründung JA - keineswegs aber mit "HILFE" der SAB

Versucht bestmöglich ohne die mit permanent nur knebelnden Auflagen der Förderstellen behafteten Mittel auszukommen. Auch wenn es teils unmöglich scheint, eines ist sicher:

Am Ende definieren sich die ach so hoch gelobten "Maßnahmen der öffentlich Hand" meist nur als Blenderaktionen mit unangemessen hohen Risiken, Verpflichtungen und monatelangem Kampf um teils mickrige Ergebnisse.

Wer tatsächlich exakte Informationen zu diesem Fall haben/einsehen möchte, ist herzlich eingeladen detaillierteste und ordentlich gesammelte Abläufe einzublicken, welche meine Erfahrungen mit diesem miesen aufgeblasenen System untermauern können.
SackgasseBürokratie
 
Beiträge: 1
Registriert: 30.09.2010, 17:40

Re: Vorsicht bei Fördermittel seitens Sächsische Aufbaubank

Beitragvon potjompkin am 04.02.2012, 16:24

Hallo "Sackgasse"...
Wie ist denn diese Angelegenheit mit der SAB ausgegangen? Gab es einen erfolgreichen Rechtsstreit mit der SAB? Das wäre mal interessant.

Ich habe mit der SAB ähnliche Erfahrungen gemacht und auch den Eindruck gewonnen, dass einem - nach erfolgter Unternehmensgründung - mittels bürokratischer "Ränkespiele" irgendwelche Fehler angedichtet werden sollen und/oder aber ein so umständliches und kompliziertes Abrechnungsverfahren (gefördertes Darlehen in meinem Falle) stattfinden soll, dass auch mir schon mehrfach die Kündigung meines Darlehens angedroht wurde.
Teilweise werden Dinge nicht mehr anerkannt, die im Antragsverfahren durch die SAB wochenlang !! geprüft und schliesslich akzeptiert wurden. Man solle dies und das doch noch glaubwürdig beweisen, obwohl die SAB bereits erfolgreich geprüft hatte. Nach direkter Nachfrage mit namentlichem Hinweis auf die Mitgarbeiter, die "damals" geprüft hatten, windet man sich mit irgendwelchen Klauseln heraus. Da weis links nicht, was rechts gemacht wird. Und das ist die "freundlichste" Annahme zu diesen Vorgängen. Es ist mir nicht möglich, Vorsatz zu unterstellen oder gar zu beweisen.

Bei einem geförderten Darlehen besteht die Förderung aus einem subventionierten Zinssatz. Die Differenz zu einem marktüblichen Zins ist die Fördersumme... und die ist überschaubar. Wenn ich nun die mir abverlangte bürokratische Leistung betrachte und die entsprechenden Vorgänge bei der SAB (Kosten der Arbeitszeit), dann vermute ich, dass die Kosten dieser Förderung die eigentliche Fördersumme um ein mehrfaches übersteigen. Totaler Unsinn also, diese Förderung - zumindest wenn so wie bei der SAB gearbeitet wird.
Als ich im Antragsverfahren war, wurde die "Sache" mit der Schuldenkrise publik. Augenblicklich änderten sich die Förderbedingungen, Dinge die gerade noch zusammengingen schlossen sich plötzlich aus (verschiedene Förderungen). Somit wurde meine gerade fertig aufgestellte Finanzierung verhindert und meine gesamte Planung gefährdet... Begründet wurde das anonym!! mit dem Ermessensspielraum der Bearbeiter im Staatsministerium. Unglaublich...
Im Moment kämpfe ich mich halt durch diesen Jungle durch, was bleibt mir jetzt übrig. Ich gebe allerdings auch jedem "Kandidaten" den Tip, sich genau zu überlegen, ob sich unter dem Strich so eine Förderung bezahlt macht. Sie kostet viel Zeit und Nerven. Gerade als Existenzgründer hat man so viele Dinge zu lernen und zu bewältigen, dass dieser zusätzliche Aufwand spürbar ins Gewicht fällt.

Die Bearbeiter bei der SAB sind mir gegenüber aber auch schon nachsichtig gewesen, wenn ich z.b. eine Frist nicht eingehalten hatte, dass muss ich hier auch erwähnen. Telefonisch habe ich glg. schon Aufschub erhalten für die Abgabe so mancher Papiere. Ausserdem zwingt einen diese Förderung zu detailreicher Auseinandersetzung mit der eigenen Unternehmung... und das schadet ja eigentlich (bei Einhaltung der Verhältnismäßigkeit) dem jungen Unternehmen nicht.
potjompkin
 
Beiträge: 1
Registriert: 04.02.2012, 15:59

Re: Vorsicht bei Fördermittel seitens Sächsische Aufbaubank

Beitragvon uvis-beratung am 06.02.2012, 15:10

An beide Vorposter, ...

.... ich kann es absolut nachvollziehen, wie frustrierend derartige Ereignisse sind. Und in solchen Momenten, eine sachliche Coolness walten zu lassen, ist schon eine Leistung.

Genau diese möchte ich aber zum Anlass nehmen, für den Mut Danke schön zu sagen, sich die Zeit zu nehmen und auf derartige Ereignisse, die ja jetzt Erfahrungen sind, mit einem Posting einzugehen. Sie mögen sicherlich den einen oder anderen zum Nachdenken bewegen.

Respekt vor dieser Courage und weiterhin ein gutes Gelingen, bei allen weiteren Bemühungen

Jürgen Arnold
uvis-beratung
 
Beiträge: 114
Registriert: 25.10.2011, 10:23

  • Anzeige

Zurück zu Auflagen, Gesetze, Bürokratie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 1 Gast