Wünsche allen einen guten/hoffentlich in jedermann´s/frau´s Sinne erfolgreichen Tag bislang )
Nun relativ rasch gleich zum Thema:
Ich möchte hiermit ganz deutlich und plakativ all jene Existenzgründer aus Sachsen vor den - ja man kann es durchwegs als "MACHENSCHAFTEN" der Sächsischen Aufbaubank im Detail der dortigen Verwaltung des ESF (Europäischer Sozialfonds) warnen.
Meine Behauptungen werden Thema eines vermutlich mehr als intensiven Rechtsstreites mit dieser Körperschaft, wobei ich lange darüber nachdachte, ob man sich als Unternehmer gerade in der Start-up-Phase solch einen Gerichtsmarathon auferlegen sollte.
Meine Ansicht hierzu: JA - denn es geht dabei ganz eindeutig sicher nicht nur um meine Person/mein Projekt, sondern garantiert um dutzende, vermutlich hunderte Einzelfälle, da diese Vorgehensweise nicht nur im Rahmen dieses spezifischen Fördermittels angewendet und damit geltendes Recht pervertiert wird.
Und entsprechend der Aufgabe der SAB als Instrumentarium des Staatsministeriums für Wirtschaft & Arbeit, erscheint es nicht nur mir derartig befremdlich, sondern auch Fachanwälten und Steuerberatungskanzleien, die zugleich Professionalisten in den Bereichen Verwaltungs-/Sozialrecht sowie Existenzgründungen ("Gründercoaches") sind.
Worum geht es/ging es?
Nun, um die zwischenzeitlich - angeblich aufgrund fehlender Nachfrage - eingestellte Förderungsmaßnahme des Zuschusses zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
Im Rahmen eines mehr als nur penetranten Antragswesens, das teils mit offensichtlichen Schikanen geschmückt wurde, habe ich im Juni 2010 einen - man glaubt(e) es kaum positiven Zuwendungsbescheid erhalten, nachdem man sich die Hacken ablaufen mußte für zBsp. "Tragfähigkeitsbescheinigung einer zuverlässigen Stelle" (IHK, etc.) - welche auch völlig unprofessionell vergeben wurde, sowie Existenzgründerseminare, bis hin zu Nachforderungen von einzelnen Stempeln (!!) seitens der Agentur für Arbeit, deren Original-Schreiben inkl. Unterschrift die S. Aufbaubank niemals anerkannte und man immer wieder einen Stempel nachforderte, nur um deren Geltungssucht nach Bürokratie zu befriedigen. Die Agentur für Arbeit war im übrigen auch niemals in der Lage trotz schriftlicher Hinweise, gleich von vornherein diese Schreiben mit einer Stampiglie zu versehen - davon ganz abgesehen!
Ganz offenbar wird bei der SAB nach wie vor ohne jeglichen Hausverstand gearbeitet und entschieden ganz im Sinne längst vergangener Systeme, unter denen die hiesigen Mitarbeiter wohl heute noch verantwortungsbefreite Positionen als Feldpflücker einnehmen würde, die durch ein Kombinat geführt werden würden.
Was geschah also nach Erhalt des ursprünglich positiven Bescheides?
Tja, meine Vermutung liegt nahe, da das Fördermittel selbst schon eingestellt wurde, mein Antrag aber noch bearbeitet werden mußte - rutschte da doch tatsächlich dem Haushaltsbudget 2010 ein übles Hochwasser in die Bilanz, welches wohl ganz offensichtlich - niemals nach außen hin zugegeben - dazu führte, dass alle noch so kleinsten Gesetzeslücken genützt werden um einen Existenzgründer, der sich aufgrund eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides nun sein Unternehmen (Kapitalgesellschaft) gründete, in seiner privaten Lebensführung völlig im Stich gelassen wird.
>> Der Bescheid wird aufgehoben!! <<
Völlig inkompetent interpretieren dortige Bürosessel-Admins die eigene für eben die SAB gültigen Richtlinien des Staatsministeriums, indem man mir vor Auszahlung des Betrages dann vorwarf, ich hätte mich nicht regelkonform verhalten und ich darf zitieren "schuldhafte Verzögerung" herbeigeführt, weil zwischen der Beendigung der Arbeitslosigkeit und der Gründung des Unternehmens beim Notar laut Akten 8 Kalendertage bestanden. Sie verlangen aber, und hierbei setzt der Gesetzgeber entgegen deren Ansichten KEINE punktgenauen Fristen - dass nur am unmittelbar folgenden Tag angemeldet werden muss, bei ansonstiger Verfehlung/Verstoß gegen die Richtlinie !?!..
Der Gesetzgeber formuliert es so:
"Zwischen der Beendigung der Arbeitslosigkeit ...und der Anmeldung der wirtschaftlichen Tätigkeit darf kein schuldhaftes Verzögern vorliegen".
Ich jedoch kann lückenlos und objektiv den gesamten Schriftverkehr anführen, habe das auch gegenüber der SAB, woraus wirklich erkennbar ist, dass ich niemals schneller eine Kapitalgesellschaft gründen hätte können und meine Anmeldungen vollziehen, als ich es getan habe!
Selbst dem Notar, wie auch der Bank, sowie der Steuerberatungskanzlei fiel damals auf, wie schnell ich das abgeschlossen haben wollte.
Die inkompetenten Mitarbeiter der SAB, die natürlich gerne Ihr Sesselchen besichert haben wollen, sehen dies jedoch völlig anders, WEIL:
Der Gesetzgeber Ihnen diesen Ermessensspielraum geboten hat, und nun ganz klar im Sinne des § 339 StGB der Straftatbestand der "Rechtsbeugung" dazu angewendet wird, um zu meinem Nachteil/deren Vorteil entscheiden zu können.
Selbst Anwälte, und hier darf ich anführen, dass ich selbst in Österreich das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte, schütteln nur noch den Kopf und rieten mir an, Strafanzeige zu erstatten, da dies ein nicht nachvollziehbares Vorgehen verkörpert.
Zumal man als Existenzgründer ganz klar amtlichen Bescheiden/Zusagen ja auch ein gewisses Vertrauen entgegen bringen möchte. Denn wenn man nämlich gegen deren Erwartungshandlung agiert, sanktionieren diese ja auch per sofort?! Also haben diese im Gegenzug auch zu funktionieren, mehr nicht!
Bemüht man sich jedoch in diesem Land Arbeitsplätze zu schaffen, die selbst dann noch Aussicht auf Bestand haben, wenn man als Ideenspender und Unternehmensgründer die eigene rosa Brille ablegt, dann werden einem ganz klar nur Prügel zwischen die Beine geworfen!
In diesem Sinne kann ich nur sagen: FINGER WEG VON DER SAB!
Hinzu kam noch ein "höhnisches Lachen" einer Call-Center-Mitarbeiterin, als ich gegen diese Entscheidung rechtliche Schritte ankündigte mit dem Inhalt:
""Ich kann ihretwegen machen was ich will, aber ich werde keine Chance haben. Dennoch könnte ich innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben mit in keinster Weise Aussicht auf Erfolg".
Das aber liebe Kollegen/Kolleginnen wird sich heraus stellen, auch die Tatsache dass selbst in einem "aussichtslosen" Strafermittlungsverfahren recherchiert wird, wird zeigen, ob denn der ´Tatbestand nicht tatsächlich auch erfüllt ist -
und wer dann noch lachen kann als Entscheidungsträger in diesem Verlauf, der ist frohen Mutes!
Selbst jetzt, nachdem der ursprünglich gewährte Förderzuschuss widerrufen wurde, erlangen mich lediglich informative, aber keine rechtswirksamen Schriftstücke der SAB, die mir ermöglichen würden Rechtsmittel zu ergreifen.
Und so erkenne ich ganz klar taktisches Vorgehen und eine völlige Fehlbesetzung der Positionen innerhalb dieser öffentlich rechtlichen Körperschaft.
Fazit:
Existenzgründung JA - keineswegs aber mit "HILFE" der SAB
Versucht bestmöglich ohne die mit permanent nur knebelnden Auflagen der Förderstellen behafteten Mittel auszukommen. Auch wenn es teils unmöglich scheint, eines ist sicher:
Am Ende definieren sich die ach so hoch gelobten "Maßnahmen der öffentlich Hand" meist nur als Blenderaktionen mit unangemessen hohen Risiken, Verpflichtungen und monatelangem Kampf um teils mickrige Ergebnisse.
Wer tatsächlich exakte Informationen zu diesem Fall haben/einsehen möchte, ist herzlich eingeladen detaillierteste und ordentlich gesammelte Abläufe einzublicken, welche meine Erfahrungen mit diesem miesen aufgeblasenen System untermauern können.