Unlauterer Wettbewerb?

Unlauterer Wettbewerb?

Beitragvon Simon22 am 17.02.2011, 17:28

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Guten Tag,
ich habe eine genrelle Frage bezüglich des unlauteren Wettbewerbs.
Die Frage, die ich mir stelle ist, ob es als unlauterer Wettbewerb gelten würde, wenn ich beispielsweise Hotelzimmer für ein zehntel des Preises online anbieten würde als andere Anbieter auf dem Markt?

Im UWG heißt es
§ 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die
Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu
beeinträchtigen.

wäre es im oben genannten fall eine beeinträchtigung? oder könnte man die preise so gestalten wie man möchte?
vielen dank für die hilfe
Simon22
 
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Re: Unlauterer Wettbewerb?

Beitragvon Brigadier am 18.02.2011, 01:14

Simon22 hat geschrieben:Die Frage, die ich mir stelle ist, ob es als unlauterer Wettbewerb gelten würde, wenn ich beispielsweise Hotelzimmer für ein zehntel des Preises online anbieten würde als andere Anbieter auf dem Markt?

Wenn es kein Lockangebot ist, das dann z.B. nicht durchgängig eingehalten wird (Beispiel: Zinsangebote von Banken, mit denen massiv geworben wird, die dann aber doch keiner bekommt), dann ist jeder in seiner Preisgestaltung frei. (siehe, die 30 "Todsünden": http://dejure.org/gesetze/UWG/Anhang.html)
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Re: Unlauterer Wettbewerb?

Beitragvon garbs am 19.02.2011, 09:46

Simon22 hat geschrieben:... wenn ich beispielsweise Hotelzimmer für ein zehntel des Preises online anbieten würde als andere Anbieter auf dem Markt?...


Hmm, wenn diese Preise dann auch wirklich vom Kunden bezahlt werden ist das kein Verstoß gegen das UWG, schließlich kann jeder Kaufmann seine Kalkulation selbst gestalten. Das ein zehntel vom Marktpreis unter normalen Umständen kein wettbewerbsfähiger Preis ist, ist doch wohl klar, oder? Also mich würden dann schon mehr Informationen interessieren, was damit bezweckt werden soll. Ein Mitbewerber soll aus dem Markt gedrängt werden? Eine Werbeaktion machen um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen? Ein Kopplungsgeschäft? Oder soll das internet als neues Vertriebsmedium genutzt werden um z.B. Restkapazitäten am Markt anzubieten (dann kann u.U. 1/10 vom Marktpreis sehr wohl als DB dienen)?

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garbs
 
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