Guten Tag,
ich habe eine genrelle Frage bezüglich des unlauteren Wettbewerbs.
Die Frage, die ich mir stelle ist, ob es als unlauterer Wettbewerb gelten würde, wenn ich beispielsweise Hotelzimmer für ein zehntel des Preises online anbieten würde als andere Anbieter auf dem Markt?
Im UWG heißt es
§ 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die
Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu
beeinträchtigen.
wäre es im oben genannten fall eine beeinträchtigung? oder könnte man die preise so gestalten wie man möchte?
vielen dank für die hilfe