Hallo, ich habe die Tätigkeit als Kleinunternehmer vor kurzem aufgenommen und dies beim Finanzamt gemeldet. Jetzt bekam ich die Steuernummer zugeteilt.
XX / XXX / XXXXX
In dem gleichen Schreiben steht aber:
"Sie (die Nummer) gilt für folgende Steuerarten:
Einkommensteuer
Gewinnermittlung nach § 4 abs. 3 estg"
Was bedeutet das für mich? Wie soll ich mit den FA abrechnen und bedeutet dies, daß ich auf meinen Rechnungen keine MWST ausweisen soll? Das hat mir nämlich jemand gesagt, ich verstehe das aber nicht und das durchlesen des o.g. Absatzes des Paragraphen 4 hat mir auch nicht gerade die Augen geöffnet, sondern eher verwirrt.
Kann mir bitte einer das einigermaßen plausibel erklären? Danke.