Steuernummer und §-Reiterei

Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon Vercingetorix am 29.06.2009, 18:18

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo, ich habe die Tätigkeit als Kleinunternehmer vor kurzem aufgenommen und dies beim Finanzamt gemeldet. Jetzt bekam ich die Steuernummer zugeteilt.

XX / XXX / XXXXX

In dem gleichen Schreiben steht aber:

"Sie (die Nummer) gilt für folgende Steuerarten:
Einkommensteuer
Gewinnermittlung nach § 4 abs. 3 estg"

Was bedeutet das für mich? Wie soll ich mit den FA abrechnen und bedeutet dies, daß ich auf meinen Rechnungen keine MWST ausweisen soll? Das hat mir nämlich jemand gesagt, ich verstehe das aber nicht und das durchlesen des o.g. Absatzes des Paragraphen 4 hat mir auch nicht gerade die Augen geöffnet, sondern eher verwirrt.

Kann mir bitte einer das einigermaßen plausibel erklären? Danke.
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon garbs am 29.06.2009, 18:53

Vercingetorix hat geschrieben:...bekam ich die Steuernummer zugeteilt.

XX / XXX / XXXXX

In dem gleichen Schreiben steht aber:

"Sie (die Nummer) gilt für folgende Steuerarten:
Einkommensteuer
Gewinnermittlung nach § 4 abs. 3 estg"

Was bedeutet das für mich?...


Servus,

das bedeutet für dich, dass du diese Nummer auf deine Steuererklärung schreiben sollst. §4 Abs.3 bedeutet, dass du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (oder EÜR, oder EAR, oder 4/3-Rechnung) als Gewinnermittlung abgeben darfst.

So einfach ist das.... :D
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon Vercingetorix am 29.06.2009, 19:31

Also muss ich alle 3 Monate eine Rechnung abgeben, wo die Firmenausgaben den Firmeneinnahmen gegenüberstehen?
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon Jaquemot am 29.06.2009, 21:05

Nein, das bedeutet es nicht.
Bitte unterscheiden Sie ESt und USt. Die ESt zahlen Sie aus Ihrem Einkommen, das aus dem Gewinn des Unternehmens besteht. Diesen Gewinn ermitteln Sie als Gegenüberstellung der Einnahmen (betrieblich veranlasste Geldzuflüsse) und der Ausgaben (betrieblich veranlasste Geldabflüsse). Das machen Sie i.d.R. nach dem Jahresende für Ihren Betrieb und der Gewinn, den Sie dann (nach §4 des EStG) ermittelt haben, müssen Sie versteuern. In der Einkommensteuer gibt es keine "Kleinunternehmer", dort müssen Sie jedes Einkommen versteuern, auch wenn es wenig ist. Je nach Famililenstand und Kinderzahl haben Sie dann bei wenig Einkommen Freibeträge, so dass ggfls. keine ESt zu zahlen ist. So viel zur Einkommensteuer.

Die Umsatzsteuer (USt) verpflichtet Sie, wenn Sie denn umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen (wovon normalerweise auszugehen ist), die MWSt oder USt von Ihren Kunden zu kassieren (meist 19%) und im Gegenzug können Sie die ausgegebene USt (Vorsteuer) aus Ihren Einkäufen beim FA zurückholen. Diese Abrechung machen Sie zu Beginn normalerweise quartalsweise, ES SEI DENN, sie würden Jahresumsätze von voraussichtlich weniger als 17.500 € machen. Dann dürfen Sie die Option wählen, als umsatzsteuerlicher "Kleinunternehmer" auf dieses Kassieren der USt und Anrechnen der VSt zu verzichten.

Ich hoffe, das bringt Licht ins Dunkel. :)
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon P.Spielmann am 30.06.2009, 08:18

Jaquemot hat geschrieben:Diese Abrechung machen Sie zu Beginn normalerweise quartalsweise


eine kleine Korrektur:
Die USt-Voranmeldungen sind jetzt bei Neugründungen grundsätzlich die ersten beiden Jahre monatlich abzugeben.

Viele Grüße
ps
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon Jaquemot am 30.06.2009, 10:07

Ups :oops: Danke für den Hinweis. Wenn sonst alles gestimmt hat...
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon P.Spielmann am 30.06.2009, 10:34

sonst hab ich nix auszusetzen :)

@Vercingetorix
Wenn Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" angegeben haben dass Sie unter 17.500 Euro Umsatz haben werden und die Kleinunternehmer-Regelung wählen dürfen Sie keine USt ausweisen.

Eigentlich sollte im Schreiben des Finanzamts die Steuerart "Umsatzsteuer" aufgeführt sein wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung nicht gewählt haben.
Ggf. einfach kurz beim Finanzamt anrufen und klären ob Sie als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer geführt werden oder nicht.

Viele Grüße
ps
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon Vercingetorix am 30.06.2009, 15:47

Vielen Dank. Ich habe tatsächlich damals beim Fragebogen das Kreuzchen gesetzt, zum Glück habe ich noch eine Kopie des ausgefüllten Formulars behalten. Also muss ich keine Steuern abführen, ausser ich verdiene mehr als 17.500€ im Jahr - was NOCH nicht der Fall ist. :wink:
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon elgerdo am 01.07.2009, 23:36

Das Anfertigen von Kopien, zumal im Behördenverkehr, sollte keine Glücksache sein. Die EUR 17.500-Grenze gilt nicht für den "Verdienst", also Überschuss, sondern für den - normalerweise umsatzsteuerpflichtigen - Umsatz. Die Steuernummer muss außerdem grundsätzlich auf den Ausgangsrechnungen vermerkt werden; vielleicht ist das bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG, § 4 EStGhilft da nicht weiter) anders, hab ich jetzt nicht nachgesehen. Die Forum-Fragen lösen die dringende Empfehlung aus, einen Steuerberater zu suchen, so Sie noch keinen haben.
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Re: Steuernummer und §-Reiterei

Beitragvon Jaquemot am 03.07.2009, 18:53

@Vercingtorix:
Beim aufmerksamen Lesen aller Beiträge zu dieser Frage sollte auch aufgefallen sein, dass es ein Trugschluss ist, keine Steuern abführen zu müssen. Ich verweise einfach nur auf meinen Beitrag vom 29.6., dort ist zur Einkommensteuer alles gesagt.
Ich schließe mich ansonsten meinem Vorredner elgerdo an: Fragen sie einen Steuerberater, sonst geht's in die Hose mit der Steuern-oder-nicht-Zahlerei.
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