@Dunkelmond: Das mit den 9000 Euro (bzw. genau 9200) bezieht sich auf das Vermögen eines Selbständigen, das er max. haben darf, um den verminderten Beitragsbemessungssatz in Anspruch nehmen zu können, was bei Ihnen offensichtlich der Fall ist. Wenn Sie eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, wird diese ebenfalls irgendwann einen Kapitalwert von mehr als 9200 Euro haben. Ich kann im Moment nicht beurteilen, ob diese dann für die Krankenkasse als Vermögen zählt. Da gibt es ja mittlerweile so viele Formen, z.B. Versteuerung erst bei Auszahlung, etc. Das überblickt keiner mehr.
Aber selbst wenn eine private Rente nicht als Vermögen gelten sollte, was ich im Moment wie gesagt absolut nicht beurteilen kann, dann wäre das zusätzlich eine Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge, z.B. der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder Fond-Sparen, etc. Sollten Sie mit ihrem Vermögen tatsächlich noch unter 9200 Euro liegen obwohl ihre Gründungsphase schon länger vorbei ist, dann wäre das für die Einstufung in ihre Krankenkasse gut, für ihre Altersvorsorge aber bedenklich. Und ich vermute mal, dass es vielen Selbständigen so geht wie Ihnen, aber nicht unbedingt den meisten.
Hier noch einmal ein Link, der die Problematik
auf den Punkt bringt. Die Präsidentin des Bundesverbands der Selbständigen (BDS) Frau Dorothea Störr-Ritter scheint wohl die einzige zu sein, die das Problem benennt. Allerdings tut sich in der Politik nichts. Dabei gäbe es zur Zeit die Möglichkeit, das Problem zu berücksichtigen. Es wird ja gerade über eine Senkung der Kassenbeiträge mit Hilfe einer stärkeren Steuerfinanzierung im Zusammenhang mit einem möglichen Konjunkturpaket diskutiert. Da müsste man doch die Interessen der gering verdienenden Selbständigen mit einbringen. Schon vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, für diese Gruppe Altersarmut zu verhindern.
Bei mir selbst stellt sich das Problem so dar: Ich habe manchmal Beitragsjahre, in denen ich kaum Projekte für mich an Land ziehen kann. Das war z.B. nach 9/11 der Fall, als viele Firmen schon geplante Projekt kurzfristig wieder gecanceled hatten und das wird vielleicht auch nächstes Jahr der Fall sein. Stichwort Finanzkrise. Trotzdem muss ich in einem schlechten Jahr aufgrund des Steuerbescheids die Beiträge des "guten" Vorjahres bezahlen. Geht es im Jahr darauf wieder besser, kann ich aber nicht den Beitrag des "schlechten" Vorjahres geltend machen, sondern muss Krankenkassenbeiträge nachzahlen. Habe ich mehrere schlechte Jahre hintereinander, dann gilt für mich unter Umständen die "überhöhte" Beitragsbemessungsgrenze.
Ich betone nochmal: Die Auffassung der Sozialgerichte (Das Landessozialgericht Hamburg: Der Gesetzgeber darf hauptberuflich Selbstständige stärker als die übrigen Mitglieder der Krankenkassen zur Kasse bitten. (Landessozialgericht Hamburg, AZ: L 1 KR 15/07)) ist meiner Meinung nach Unfug. Das Sozialgericht begründet sein Urteil damit, dass Selbständige mehr absetzen könne, als der Arbeitnehmer. Dagegen ist einzuwenden, dass der Selbständige in schlechten Jahren aufgrund der Unregelmäßigkeit seines Einkommens viele steuerlichen Freibeträge verliert. Und wenn er sein Büromaterial, dass er verwendet, absetzen kann, dann ist das kein Vorteil. Denn der Arbeitnehmer braucht auch Büromaterial, bezahlt es aber nicht selbst. Stattdessen setzt es sein Arbeitgeber es von der Steuer ab. Also wo ist da der Vorteil? Evtl hat der Selbständige einen kleinen Vorteil bei seinem KFZ gegenüber der Pendlerpauschale, aber dieser wird wieder aufgehoben durch die häufigeren Verluste von steuerlichen Freibeträgen in schlechten Jahren.
Also man sehen, dass die aktuelle Gesetzgebung eine krasse Diskriminierung der Selbständigen darstellt und wenn man die einzelnen Fälle durchrechnet, werden Existenzgründer und niedrig verdienende Selbständige fast zwangsweise entweder in die Altersarmut (sie verzichten auf Absicherung) oder in die Insolvenz geschickt.
Die Lösung kann nur lauten: Strikte einkommensproportionale Einstufung der Selbständigen bzw. Gleichbehandlung mit Lohn-/Gehaltsempfängern und zwar entweder nach Steuerbescheid grundsätzlich nur des letzten Jahres (mit bekanntem Einkommen) oder grundsätzlich nur des aktuellen Jahres (mit geschätztem Einkommen und evtl. Nachzahlung/Rückzahlung). Das wäre eine faire und gerechte Lösung des Problems und würde die vorhandenen Regelungen auch noch vereinfachen. Politiker sollten grundsätzlich immer in Richtung "Vereinfachung" denken, dann lösen sich viele Gerechtigkeitsprobleme von selbst. Motto: "Keep It Stupid Simple (KISS)"
