Sozialvers.Beiträge nach Ende des Gründerzuschusses

Sozialvers.Beiträge nach Ende des Gründerzuschusses

Beitragvon paperclip am 21.07.2008, 12:11

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo!

Ich habe mich hier neu angemeldet und erhoffe mir Ideen von anderen Selbstständigen, die ihr Gewerbe, wie ich, nicht mit einer 100 Std./Woche betreiben ;-)

2005 habe ich mich mit einem Büroservice (seit diesem Jahr auch Private Arbeitsvermittlung und Dozententätigkeit angemeldet) unter Hilfe des Existenzgründerzuschusses selbstständig gemacht. Ich zahle seitdem ca. 200 Euro für die Krankenkasse und ca. 100 Euro in die Rentenversicherung. War bisher auch okay, da ich ja die Förderung hatte.
Diese fällt am 15.10. d.J. weg und ich bin gerade am kalkulieren der Kosten, da die Rentenversicherung mir bereits nette Post geschickt hat. Egal wie ich es drehe und wende, ich bin weiterhin dazu verpflichtet, mich dort zu versichern. Da ich als Dozentin arbeite, sowieso. Und auch die anderen Punkte greifen, da dauerhaft, regelmäßig in Projekten etc. beschäftigt.

Der Krankenkassenbeitrag wird gut 100 Euro teurer, da nicht mehr Ich-Ag-Beitrag möglich. Dazu Rentenversicherung von rund 150 Euro, wenn ich meinen Gewinn von 2008 nehme (da kommt wahrscheinlich auch noch eine Nachzahlung auf mich zu, da ich im Moment weniger zahle).

Summasumara werde ich rund 500 Euro für Krankenkasse und Rente aufbringen müssen, da sind meine privaten Altersabsicherungen noch nicht eingerechnet.

Nun arbeite ich aber Teilzeit, da ich auch noch eine Familie zu betreuen habe ;-)

Das rechnet sich doch aber alles gar nicht mehr... Ca. 9000 Euro Gewinn, 6000 Euro KK/Rente, ca. 2000 Euro EKST Vorauszahlung und Nachzahlung - hallo? Wie macht ihr das?

Bin dankbar für jede Meinung.
Grüße
Sandra
paperclip
 
Beiträge: 1
Registriert: 21.07.2008, 11:56

Re: Sozialvers.Beiträge nach Ende des Gründerzuschusses

Beitragvon KISS am 26.12.2008, 11:14

Das Hauptproblem beim Krankenkassenbeitrag heißt "Mindesteinnahmegrenze" bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Wer deshalb zu einer Privaten Versicherung etwa mit hohem Selbstbehalt wechselt, sollte sich das gut überlegen. Aber das ist hier nicht das Thema.

Bei der Mindesteinnahmegrenze gehen die Krankenkassen ab 2009 davon aus, dass ein Selbständiger mindestens 1890 Euro monatlich verdient, auch wenn dieser nur 500 Euro tatsächlich verdient. Das ergibt einen Krankenkassenbeitrag von mehr als 300 Euro monatlich. Die Senkung dieses Mindestbeitrags auf ca. 1300 Euro ist an meist unerfüllbare Bedingungen geknüpft. Z.B. darf kein Vermögen von mehr als 9800 Euro vorliegen und der Ehepartner darf auch nicht viel verdienen.

Hierzu ein Statement von BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter

Im Grunde ist das ein Riesen-Skandal. Es gibt keinen Grund dafür, dass Selbständige mit niedrigem Einkommen nicht rein einnahmeorientiert eingestuft werden. Es handelt sich regelrecht um einen Fall schwerster Diskriminierung.

Leider gehen die politisch Verantwortlichen davon aus, dass Selbständige mit niedrigem Einkommen im harten Existenzkampf wenig Zeit haben, Lobbyarbeit für sich selbst zu betreiben. Um die schwere Diskriminierung zu beseitigen wäre aber heftiger Widerstand erforderlich.

Es ist nicht einzusehen, dass jemand, der 1000 Euro Einkommen hat, für fast 2000 Euro Krankenkassenbeiträge zahlen soll.

In dem Zusammenhang gibt es noch eine weitere Ungerechtigkeit, die man ebenfalls aufgreifen sollte. Verdient jemand in einem Jahr gut, wird er im nächsten Jahr laut Steuerbescheid hoch eingestuft. Verdient er dann aber wenig, hat er keine Möglichkeit, die zu hoch bezahlten Krankenkassenbeiträge zurückerstattet zu bekommen.

Umgekehrt: Verdient ein Selbständiger wenig, zahlt also einen geringeren Beitrag, und verdient er im nächsten Jahr mehr, wird er auf einmal nach dem aktuellen Steuerbescheid (und nicht nach dem des letzten Jahres, wie sonst üblich) eingestuft und muss Krankenkassenbeiträge nachzahlen.

Auch hier wäre eine einnahmeorientierte Einstufung von Selbständigen dringend erforderlich (und nicht eine Einstufung, die für die Kassen immer die günstigste ist).

Falls jemand weis, wo sich aktiv Widerstand dagegen organisiert, wäre ich für einen Hinweis hier dankbar.
KISS
 
Beiträge: 13
Registriert: 23.11.2008, 15:44

Re: Sozialvers.Beiträge nach Ende des Gründerzuschusses

Beitragvon Dunkelmond am 27.12.2008, 15:33

Also ich zahke 130,- bei einer gesetzl KK , das ist Einkommensabhängig. Unbedingt vorher mit den zahlen vom letzten Jahr informieren.
Rente zahle ich nicht mehr, hab bei der BFA "gekündigt" , später bekomme ich da eh kaum was raus. Also lieber 50,- / Monat private rente einzahlen, hat man mehr von.
Dunkelmond
 
Beiträge: 7
Registriert: 02.06.2008, 11:06

Re: Sozialvers.Beiträge nach Ende des Gründerzuschusses

Beitragvon KISS am 28.12.2008, 17:57

@Dunkelmond.

Das kann eigentlich nur sein, wenn Sie entweder in der Gründungsphase sind, da gibt es Sonderkonditionen oder wenn Sie ein Vermögen von weniger als 9800 Euro haben und keinen Ehepartner haben, der auch verdient. Nur dann beträgt die Mindestbemessungsgrenze weniger. Die Bedingungen für diese Einstufung sind für die meisten Selbständigen unrealistisch (s. Link Artikel oben).

Das mit dem Ausstieg aus der gesetzlichen Rente würde ich mir gut überlegen. Vor allem, wenn man schon Anspruch auf Rente erworben hat und vielleicht später auch mal wieder angestellt arbeiten will. Dann zählt jedes Beitragsjahr. Und außerdem ist man ziemlich gut gegenüber Berufsunfähigkeit versichert. Eine solche Versicherung muss man sonst zusätzlich abschließen.

Es wäre meiner Meinung nach sinnvoll, wenn sich Selbständige aktiv und gemeinsam dafür einsetzen würden, die solidarischen Sicherungssysteme für Selbständige zu öffnen und dort eine Gleichbehandlung mit den Arbeitnehmern zu erreichen.

Irgendwelche Begründungen von Sozialgerichten, Selbständige hätten mehr Möglichkeiten, etwas abzusetzen und deshalb sei die höhere Einstufung gerechtfertigt, sind Humbug. Vor allem, wenn man die Realitäten betrachtet. Wie im ersten Kommentar schon richtig dargelegt wurde: Wenn jemand 9000 Euro verdient und am Ende weniger als 3000 Euro raus bekommt, dann ist etwas oberfaul.
KISS
 
Beiträge: 13
Registriert: 23.11.2008, 15:44

Re: Sozialvers.Beiträge nach Ende des Gründerzuschusses

Beitragvon Dunkelmond am 28.12.2008, 18:29

Hallo, aus der Gründungsphase bin ich schon einige Zeit raus :-)
Unser monatl. Einkommen liegt doch einiges unter 9000,- und auch sogar unter 3.675 wie in dem Artikel beschrieben.
Wie gesagt: ich bin knapp aus der Familienversicherung rausgeflogen ( 345,- / Monat Einkünfte für mich). Ich gönne es jedem, aber gerade Anfänger , Existenzgründer und Kleinstunternehmer werden doch weit unter diesem Satz liegen.
Durch meine private Rentenversicherung bekomme ich durch weniger Beitrag als bei der BFA wesentlich mehr als ich je Rente bekommen würde.
Gerade wenn Sie die Thread Eröffnerin genau lesen handelt es sich anscheinend nicht um eine Selbstständige, der einige hundert Euro Ausgaben an Rente und KK nichts ausmachen, sondern ebenfalls um jemanden, der es nebenbei betreibt oder auf Mini Maß. Für diese leute sind bei 500,- Verdienst keine 300,- Abgaben möglich.
Dunkelmond
 
Beiträge: 7
Registriert: 02.06.2008, 11:06

Re: Sozialvers.Beiträge nach Ende des Gründerzuschusses

Beitragvon KISS am 29.12.2008, 11:14

@Dunkelmond: Das mit den 9000 Euro (bzw. genau 9200) bezieht sich auf das Vermögen eines Selbständigen, das er max. haben darf, um den verminderten Beitragsbemessungssatz in Anspruch nehmen zu können, was bei Ihnen offensichtlich der Fall ist. Wenn Sie eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, wird diese ebenfalls irgendwann einen Kapitalwert von mehr als 9200 Euro haben. Ich kann im Moment nicht beurteilen, ob diese dann für die Krankenkasse als Vermögen zählt. Da gibt es ja mittlerweile so viele Formen, z.B. Versteuerung erst bei Auszahlung, etc. Das überblickt keiner mehr.

Aber selbst wenn eine private Rente nicht als Vermögen gelten sollte, was ich im Moment wie gesagt absolut nicht beurteilen kann, dann wäre das zusätzlich eine Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge, z.B. der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder Fond-Sparen, etc. Sollten Sie mit ihrem Vermögen tatsächlich noch unter 9200 Euro liegen obwohl ihre Gründungsphase schon länger vorbei ist, dann wäre das für die Einstufung in ihre Krankenkasse gut, für ihre Altersvorsorge aber bedenklich. Und ich vermute mal, dass es vielen Selbständigen so geht wie Ihnen, aber nicht unbedingt den meisten.

Hier noch einmal ein Link, der die Problematik auf den Punkt bringt. Die Präsidentin des Bundesverbands der Selbständigen (BDS) Frau Dorothea Störr-Ritter scheint wohl die einzige zu sein, die das Problem benennt. Allerdings tut sich in der Politik nichts. Dabei gäbe es zur Zeit die Möglichkeit, das Problem zu berücksichtigen. Es wird ja gerade über eine Senkung der Kassenbeiträge mit Hilfe einer stärkeren Steuerfinanzierung im Zusammenhang mit einem möglichen Konjunkturpaket diskutiert. Da müsste man doch die Interessen der gering verdienenden Selbständigen mit einbringen. Schon vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, für diese Gruppe Altersarmut zu verhindern.

Bei mir selbst stellt sich das Problem so dar: Ich habe manchmal Beitragsjahre, in denen ich kaum Projekte für mich an Land ziehen kann. Das war z.B. nach 9/11 der Fall, als viele Firmen schon geplante Projekt kurzfristig wieder gecanceled hatten und das wird vielleicht auch nächstes Jahr der Fall sein. Stichwort Finanzkrise. Trotzdem muss ich in einem schlechten Jahr aufgrund des Steuerbescheids die Beiträge des "guten" Vorjahres bezahlen. Geht es im Jahr darauf wieder besser, kann ich aber nicht den Beitrag des "schlechten" Vorjahres geltend machen, sondern muss Krankenkassenbeiträge nachzahlen. Habe ich mehrere schlechte Jahre hintereinander, dann gilt für mich unter Umständen die "überhöhte" Beitragsbemessungsgrenze.

Ich betone nochmal: Die Auffassung der Sozialgerichte (Das Landessozialgericht Hamburg: Der Gesetzgeber darf hauptberuflich Selbstständige stärker als die übrigen Mitglieder der Krankenkassen zur Kasse bitten. (Landessozialgericht Hamburg, AZ: L 1 KR 15/07)) ist meiner Meinung nach Unfug. Das Sozialgericht begründet sein Urteil damit, dass Selbständige mehr absetzen könne, als der Arbeitnehmer. Dagegen ist einzuwenden, dass der Selbständige in schlechten Jahren aufgrund der Unregelmäßigkeit seines Einkommens viele steuerlichen Freibeträge verliert. Und wenn er sein Büromaterial, dass er verwendet, absetzen kann, dann ist das kein Vorteil. Denn der Arbeitnehmer braucht auch Büromaterial, bezahlt es aber nicht selbst. Stattdessen setzt es sein Arbeitgeber es von der Steuer ab. Also wo ist da der Vorteil? Evtl hat der Selbständige einen kleinen Vorteil bei seinem KFZ gegenüber der Pendlerpauschale, aber dieser wird wieder aufgehoben durch die häufigeren Verluste von steuerlichen Freibeträgen in schlechten Jahren.

Also man sehen, dass die aktuelle Gesetzgebung eine krasse Diskriminierung der Selbständigen darstellt und wenn man die einzelnen Fälle durchrechnet, werden Existenzgründer und niedrig verdienende Selbständige fast zwangsweise entweder in die Altersarmut (sie verzichten auf Absicherung) oder in die Insolvenz geschickt.

Die Lösung kann nur lauten: Strikte einkommensproportionale Einstufung der Selbständigen bzw. Gleichbehandlung mit Lohn-/Gehaltsempfängern und zwar entweder nach Steuerbescheid grundsätzlich nur des letzten Jahres (mit bekanntem Einkommen) oder grundsätzlich nur des aktuellen Jahres (mit geschätztem Einkommen und evtl. Nachzahlung/Rückzahlung). Das wäre eine faire und gerechte Lösung des Problems und würde die vorhandenen Regelungen auch noch vereinfachen. Politiker sollten grundsätzlich immer in Richtung "Vereinfachung" denken, dann lösen sich viele Gerechtigkeitsprobleme von selbst. Motto: "Keep It Stupid Simple (KISS)" :wink:
KISS
 
Beiträge: 13
Registriert: 23.11.2008, 15:44

Re: Sozialvers.Beiträge nach Ende des Gründerzuschusses

Beitragvon Pro Votum am 30.09.2009, 10:06

Mit welcher Begründung (Rechtsnorm) sind Sie rentenversicherungspflichtig? Es gibt einige Wege daraus zu kommen.

Gruß

Frank A.
Pro Votum
 
Beiträge: 5
Registriert: 29.09.2009, 22:22

  • Anzeige

Zurück zu Auflagen, Gesetze, Bürokratie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 1 Gast