Hallo,
ich stehe in einem Ausbildungsverhältnis, das mit Bestehen der Prüfung Mitte März endet.
Danach habe ich noch Resturlaub bis Ende März.
Ich muss mich ja direkt nach Bestehen der Prüfung arbeitslos melden (arbeitssuchend bin ich schon gemeldet).
Kann ich dann meinen Urlaub machen und am 1.4. (bzw 2.4., der 1. ist ja Feiertag) den Existenzgründerzuschuss beantragen oder muss man ALG1 erhalten haben, um den Existenzgründerzuschuss zu bekommen? Die Dame vom AA sagte mir, dass ich während des Urlaubs kein ALG bekomme (ist auch kein Problem).
Also geht das?
Direkt nach der Prüfung arbeitslos melden, dann Resturlaub machen, dann Gründerzuschuss beantragen? Oder muss ich den Resturlaub in den Wind schlagen? (ausbezahlen oder früher nehmen geht nicht)
LG!