Resturlaub und Gründerzuschuss

Resturlaub und Gründerzuschuss

Beitragvon Sheela am 09.10.2009, 20:40

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich stehe in einem Ausbildungsverhältnis, das mit Bestehen der Prüfung Mitte März endet.
Danach habe ich noch Resturlaub bis Ende März.
Ich muss mich ja direkt nach Bestehen der Prüfung arbeitslos melden (arbeitssuchend bin ich schon gemeldet).
Kann ich dann meinen Urlaub machen und am 1.4. (bzw 2.4., der 1. ist ja Feiertag) den Existenzgründerzuschuss beantragen oder muss man ALG1 erhalten haben, um den Existenzgründerzuschuss zu bekommen? Die Dame vom AA sagte mir, dass ich während des Urlaubs kein ALG bekomme (ist auch kein Problem).

Also geht das?
Direkt nach der Prüfung arbeitslos melden, dann Resturlaub machen, dann Gründerzuschuss beantragen? Oder muss ich den Resturlaub in den Wind schlagen? (ausbezahlen oder früher nehmen geht nicht)

LG!
Sheela
 
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Re: Resturlaub und Gründerzuschuss

Beitragvon garbs am 10.10.2009, 15:16

Sheela hat geschrieben:...ich stehe in einem Ausbildungsverhältnis, das mit Bestehen der Prüfung Mitte März endet...Danach habe ich noch Resturlaub bis Ende März....


Servus,

das ist Quatsch. Sorry, wenn dein Ausbildungsverhältnis endet, endet es. "Danach" hast du keinen Urlaub mehr! :wink:

Wenn du deinen "Resturlaub" abfeiern willst, dann machst du das, bevor dein Ausbildungsverhältnis endet.

Alles klar?
garbs
 
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Re: Resturlaub und Gründerzuschuss

Beitragvon Sheela am 10.10.2009, 18:11

Nee, nix klar. Die Tante vom AA meinte auch, ich solle den Urlaub dann vorher nehmen.

Ich kann den Urlaub aber nicht vorher nehmen, da ich eine bestimmte Anzahl an Ausbildungsstunden zu leisten habe.
Ich kann nicht einfach sagen: "Ich will jetzt Urlaub machen.", da der Ausbildungsplan 1. sehr strikt ist (Gesundheitswesen, Schichtdienst) und ich 2. dann nicht auf die erforderliche Anzahl von Ausbildungsstunden kommen würde.

Also müsste ich den Urlaub ja eigentlich ausbezahlt kriegen.

Will uns da jemand übern Tisch ziehen? (Und viele, viele Generationen von Azubis vor uns, bei denen das auch immer schon so war...)
Sheela
 
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Re: Resturlaub und Gründerzuschuss

Beitragvon garbs am 11.10.2009, 08:28

Sheela hat geschrieben:...Also müsste ich den Urlaub ja eigentlich ausbezahlt kriegen....Will uns da jemand übern Tisch ziehen?...


Du hast doch die Wahl - entweder du feierst deinen Urlaub ab oder du läßt ihn dir ausbezahlen. Oder du nimmst ihn in ein neues Beschäftigungsverhältnis mit. Was bei dir wohl wegfällt, wenn du dich selbständig machst.

Wer will dich denn damit übern Tisch ziehen?
garbs
 
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