Rechnungen bei Veranstaltungen

Rechnungen bei Veranstaltungen

Beitragvon just_me am 03.11.2011, 16:24

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

folgende Frage zur Rechnungsstellung: Wenn ich als Kleingewerbetreibender Veranstaltungen organisiere und dort Eintrittskarten verkaufe, schreibe ich ja nicht für jedes Ticket eine Rechnung. Wie ist das rechtlich abgedeckt? Ist das Ticket selbst die Rechnung (und muss somit bestimmte Anforderungen erfüllen)? Wie ist es an der Theke einer Bar? Dort gibt es ja auch nicht für jedes Getränk eine Rechnung?
Gibt es Sonderfälle, wo keine Rechnung geschrieben werden muss (z.B. Eintrittskarten)?

Freue mich über Infos - gern mit Quellen. Danke.
just_me
 
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Re: Rechnungen bei Veranstaltungen

Beitragvon riese am 22.03.2012, 12:17

Hallo Just_me,

auch für Kleinbetragsrechnungen gilt § 238 Abs. 2 HGB. Eintrittskarten sind aber Unikate; sie werden dem Erwerber übergeben und Du behältst nichts zurück. Daher kann eine Eintrittskarte keine Rechnung sein.

Entweder besorgst Du Dir einen Quittungsblock mit mindestens 1 Durchschlag oder eine Registrierkasse mit Journal. Dann hast Du Aufzeichnungen über den Verkauf der Eintrittskarten.

Unabhängig davon müssen Eintrittskarten für eine vergnügungssteuerpflichtige Veranstanltung vom Steueramt der Gemeinde gesiegelt sein. Dabei werden sie gezählt. Aus dem Vergnügungssteuerbescheid lassen sich die Anzahl der Eintrittskarten und der Eintrittspreis ersehen, so dass sich hier eine zusätzliche Rechnung für den Erwerber erübrigen könnte.

Gruß
Rainer
riese
 
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