Onlineshop mit Vertrieb ins Ausland (EU)/Was ist zu beachten

Onlineshop mit Vertrieb ins Ausland (EU)/Was ist zu beachten

Beitragvon nettchen85 am 27.11.2009, 08:56

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

Ich plane die Gründung eines online Shop auf dem sich der Kunde verschiedene Lebensmittel zu einem neuen Produkt zusammenstellen kann (in der Form von mymuesly, sonntagmorgen, etc,).
Da der deutsche Markt schon sehr gesättigt ist, strebe ich zusätzlich ein Vertrieb in der EU an. Zunächst einmal in den Niederlanden und Österreich.

Habe ich hierfür bestimmte Dinge zu beachten oder kann man, ganz schlicht gesagt, die Seite in die entsprechende Sprache übersetzen dort Werbung schalten und los geht’s?

Vielen dank für alle die sich die Mühe machen auf meine Frage zu antworten!
nettchen85
 
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Re: Onlineshop mit Vertrieb ins Ausland (EU)/Was ist zu beachten

Beitragvon garbs am 27.11.2009, 22:02

nettchen85 hat geschrieben:Hallo, Ich plane die Gründung eines online Shop auf dem sich der Kunde verschiedene Lebensmittel zu einem neuen Produkt zusammenstellen kann (in der Form von mymuesly, sonntagmorgen, etc,). Da der deutsche Markt schon sehr gesättigt ist, strebe ich zusätzlich ein Vertrieb in der EU an. Zunächst einmal in den Niederlanden und Österreich. Habe ich hierfür bestimmte Dinge zu beachten oder kann man, ganz schlicht gesagt, die Seite in die entsprechende Sprache übersetzen dort Werbung schalten und los geht’s? Vielen dank für alle die sich die Mühe machen auf meine Frage zu antworten!


Servus,

du schon lustig, mit sooo wenig Infos kann selbst ich nix anfangen. Aber warum sollte ein Markt, der in DE schon gesättigt ist, in der EU überhaupt laufen? Soweit ich die Statistiken kenne, ist der angesprochene Markt in DE der am langsamsamsten wachsende in der EU. Und wenn der schon gesättigt ist, puh - dann gibt der Rest der EU schon lange nix mehr her...

Welche Quellen hast du für deine MaFo benutzt? Was ist mit der VoC-Umfrage (Voice of the Customer) und welche Referenzgruppe hast du als Sounding-Board benutzt (Feedback)?

Am besten ist es wohl, du schaust dir erstmal die Websiten der Mitbewerber an. Und wenn du spezielles Wissen über Lebensmittelrecht in den von dir genannten Ländern brauchst, dann frage einfach die dortigen Außenhandelskammern an.

Guggst du unter www*ahk*de - da werden sie geholfen. :D
garbs
 
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Re: Onlineshop mit Vertrieb ins Ausland (EU)/Was ist zu beachten

Beitragvon nettchen85 am 29.11.2009, 20:17

Danke für die Antwort.

Leider beantwortet sie meine Frage in keinster Weise.
nettchen85
 
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