Nutzungsbedingunge, AGB: Ab wann brauche ich sie?

Nutzungsbedingunge, AGB: Ab wann brauche ich sie?

Beitragvon seb84 am 06.05.2009, 18:37

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich mit AGB bzw Nutzungsbedingungen aus?
Meine Fragen:

1.Ab wann brauche ich sie überhaupt?
2. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen beiden?
3. Ab wann sollte ich sie von einem Anwalt überprüfen lassen?

Zum Hintergrund: Ich plane ein Browsergame, welches zunächst jedoch kostenlos angeboten werden soll ohne Premium Accounts etc. Allerhöchstens Werbeeinnahmen sind geplant.

Vielen Dank schon im Voraus.

Sebastian
seb84
 
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Re: Nutzungsbedingunge, AGB: Ab wann brauche ich sie?

Beitragvon peebee am 08.05.2009, 06:32

seb84 hat geschrieben:1.Ab wann brauche ich sie überhaupt?
2. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen beiden?
3. Ab wann sollte ich sie von einem Anwalt überprüfen lassen?
Sebastian


Keine Rechtsberatung, nur meine eigene Meinung.
Ich denke man braucht das nicht, aber wenn man nichts geregelt hat wird im Streifall nach geltendem Recht entschieden das kann dann unter Umständen ungünstig laufen für Dich. Wenn Du selbst keine juristischen Kenntnisse hast soltest du das auf jeden Fall jemandem überlassen der sich damit auskennt.
peebee
 
Beiträge: 28
Registriert: 08.05.2009, 04:42

Re: Nutzungsbedingunge, AGB: Ab wann brauche ich sie?

Beitragvon C.Ahr am 09.05.2009, 17:04

Hallo,

Frage 1: Brauchen tut man die gar nicht, im Sinne von benötigen. Sie können aber das Geschäft erheblich vereinfachen, bspw. wenn die Verträge mit den Kunden immer sehr ähnlich sind. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, also Standardklauseln. Damit kann man einen Vertrag entlasten. Insbesondere beim B2C Geschäft will man ja nicht immer mit einem Vertrag herumfuchteln.

Frage 2: ist die damit auch in etwa beantwortet? Werfe mal einen Blick in das BGB, ab § 305.

Frage 3: wie peebee schon sagte, wenn du dich überhaupt nicht auskennst, dann auf jedem Fall. Sind Fehler in den AGB sind sie nicht wirksam, es ist nicht so, als würde man direkt Haus und Hof verlieren. Aber dennoch, ein Anwalt kostet zwar Geld. Das ist aber immer noch billiger als ein Rechtsstreit.

Beste Grüße,
C.Ahr
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