Nutzungsänderung Einfamilienhaus Betriebsaufspaltung??

Nutzungsänderung Einfamilienhaus Betriebsaufspaltung??

Beitragvon Cagliostro12 am 25.02.2011, 21:07

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Wir haben ein Einfamilienhaus. Im Dachgeschoss wird zukünftig meine Ehefrau ein Kleingewerbe ausüben.
Bei der Gewerbeanmeldung wurden wir zum Baurechtsamt geschickt und mussten eine komplizierte Nutzungsänderung für das Dachgeschoss unseres Huases durchführen, obwohl meine Frau nur wirklich ein kleines Gewerbe mit geringem Umsatz durchführen wird.
Nun hat mir jemand gesagt, das um alle Kosten für das Dachgeschoss in der EÜR meiner Ehefrau absetzen zu können ( Strom, AFA,Zinsen etc.) müssten wir eine Betriebsaufspaltung machen. Das heisst ich müsste meine Hälfte des Dachgeschosses an meine Frau vermieten. Sie macht monatlich Umsätze von 300 bis 500 Euro.
Müssen wir wirklich diesen umständlichen Weg gehen ? Wenn uns hier jemand helfen könnte, wären wir sehr glücklich.
Cagliostro12
 
Beiträge: 1
Registriert: 25.02.2011, 20:59

Re: Nutzungsänderung Einfamilienhaus Betriebsaufspaltung??

Beitragvon garbs am 26.02.2011, 07:53

Cagliostro12 hat geschrieben:....Nun hat mir jemand gesagt, das um alle Kosten für das Dachgeschoss in der EÜR meiner Ehefrau absetzen zu können ( Strom, AFA,Zinsen etc.) müssten wir eine Betriebsaufspaltung machen....


Wer hat das gesagt? :shock:

Als Laie wird man nicht jeden Tag mit anspruchsvollen steurrechtlich relevanten Fragen konfrontiert. Da ist es möglicherweise vorteilhafter, einen Steuerberater seines Vertrauens zu fragen.

Was soll den eine Betriebsaufspaltung (siehe: Betriebsaufspaltung – Wikipedia) mit deinem geschilderten Fall zu tun haben?

Hmm, also wenn dich das beruhigt: eine "Betriebsaufspaltung" hat m.E. in deiner Situation keinen sachlichen Zusammenhang mit deinem geschilderten Vorgang.
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

Re: Nutzungsänderung Einfamilienhaus Betriebsaufspaltung??

Beitragvon P.Spielmann am 28.02.2011, 22:16

Hallo,

die Kosten können im Verhältnis der Quadratmeter als Kosten in der EÜR angesetzt werden.
Vermietet werden muss da nichts, zumal eine Vermietung von den Ehegatten zusammen (Haus im gemeinsamen Eigentum) an den einen Ehegatten ohnehin nicht möglich ist.

Also einfach Kosten nach Quadratmeter aufteilen, das wars.

Schöne Grüße
ps
Benutzeravatar
P.Spielmann
 
Beiträge: 311
Registriert: 14.09.2008, 11:26

  • Anzeige

Zurück zu Auflagen, Gesetze, Bürokratie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast