Wir haben ein Einfamilienhaus. Im Dachgeschoss wird zukünftig meine Ehefrau ein Kleingewerbe ausüben.
Bei der Gewerbeanmeldung wurden wir zum Baurechtsamt geschickt und mussten eine komplizierte Nutzungsänderung für das Dachgeschoss unseres Huases durchführen, obwohl meine Frau nur wirklich ein kleines Gewerbe mit geringem Umsatz durchführen wird.
Nun hat mir jemand gesagt, das um alle Kosten für das Dachgeschoss in der EÜR meiner Ehefrau absetzen zu können ( Strom, AFA,Zinsen etc.) müssten wir eine Betriebsaufspaltung machen. Das heisst ich müsste meine Hälfte des Dachgeschosses an meine Frau vermieten. Sie macht monatlich Umsätze von 300 bis 500 Euro.
Müssen wir wirklich diesen umständlichen Weg gehen ? Wenn uns hier jemand helfen könnte, wären wir sehr glücklich.