Nebengewerbe - 2 Fragen bzgl. Rechnungen

Nebengewerbe - 2 Fragen bzgl. Rechnungen

Beitragvon Andre (KM) am 10.02.2011, 18:01

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
ich will in naher Zukunft nebenberuflich einen Onlineshop eröffnen. Alle Fragen wurden bisher auch beantwortet, einzig 2 Fragen sind noch "offen".

1. Ich darf die Vorsteuer abziehen - muss dementsprechend Melung ans FA machen monatlich. Wie schauts nun aus, wenn ich z.B. ein Webdesign mir kaufe für 1000 Euro. Darf ich davon gleich die 190 Euro Vorsteuer abziehen oder muss ich das abschreiben lassen? Wie geht das genau mit der Abschreibung?

2. (hat sich gearde erledigt :D)


Lg Andre


PS: Nächste Woche habe ich einen Termin beim Steuerberater ;)
Andre (KM)
 
Beiträge: 14
Registriert: 26.04.2010, 20:56

  • Anzeige

Zurück zu Auflagen, Gesetze, Bürokratie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast