Hallo,
ich habe noch kein Nebengewerbe angemeldet, habe es aber vor bald zu tun. Je mehr ich über die ganzen Steuern lese, desto mehr weiss ich das mir noch gar nichts klar ist.
Soweit ich weiss, muss man als Neuanmelder sowieso die ersten 2 Jahre Ust-Voranmeldung machen, aber vielleicht käme ich sowieso über die 17500 Grenze hinweg.
Also wenn ich nun glaube im nächsten Monat 1000.- Euro Einnahmen zu haben, muss ich dem FA dann schon zu Beginn des Monats davon 19%, also 190 € zahlen?
Angenommen meine Vermutung bewahrheitet sich und ich nehme tatsächlich 1000.- Euro für eine Dienstleistung ein, dann schreibe ich dem Kunden eine Rechnung von 1190 €. Nun habe ich aber öfters gelesen dass man diese 19% beim Einkauf von Ware wieder vom FA einfordern kann. Ist das so auch wenn die eingekaufte Ware nichts mit der verkauften Sache/Dienstleistung zu tun hat?
Z.B. ich kaufe mir, nachdem ich die 1000 € für eine Programmierdienstleistung eingenommen habe, ein Notebook für 1190.-€. Kann ich dann die Mwst davon beim FA einfordern?
Zumindest absetzen sollte ich das Notebook auf jeden Fall können, aber setze ich dann die 1000.-€ ab oder die 1190.-€? Wenn ich einen Durchschnittssteuersatz von 25% habe, aber einen Spitzensteuersatz von 40%, dann würde ich doch 40% sparen. Sprich wenn ich die Mwst davon nicht zahlen muss und es auch noch absetzen kann, zahle ich rund nur die Hälfte des Neupreises. Klingt fast zu gut um wahr zu sein.
Viele Fragen
dann verbleibe ich auf viele Antworten hoffend
mfg