Mwst, Ust, Absetzen....Viele Unklarheiten

Mwst, Ust, Absetzen....Viele Unklarheiten

Beitragvon Friday am 21.07.2009, 17:39

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
ich habe noch kein Nebengewerbe angemeldet, habe es aber vor bald zu tun. Je mehr ich über die ganzen Steuern lese, desto mehr weiss ich das mir noch gar nichts klar ist.

Soweit ich weiss, muss man als Neuanmelder sowieso die ersten 2 Jahre Ust-Voranmeldung machen, aber vielleicht käme ich sowieso über die 17500 Grenze hinweg.

Also wenn ich nun glaube im nächsten Monat 1000.- Euro Einnahmen zu haben, muss ich dem FA dann schon zu Beginn des Monats davon 19%, also 190 € zahlen?
Angenommen meine Vermutung bewahrheitet sich und ich nehme tatsächlich 1000.- Euro für eine Dienstleistung ein, dann schreibe ich dem Kunden eine Rechnung von 1190 €. Nun habe ich aber öfters gelesen dass man diese 19% beim Einkauf von Ware wieder vom FA einfordern kann. Ist das so auch wenn die eingekaufte Ware nichts mit der verkauften Sache/Dienstleistung zu tun hat?
Z.B. ich kaufe mir, nachdem ich die 1000 € für eine Programmierdienstleistung eingenommen habe, ein Notebook für 1190.-€. Kann ich dann die Mwst davon beim FA einfordern?
Zumindest absetzen sollte ich das Notebook auf jeden Fall können, aber setze ich dann die 1000.-€ ab oder die 1190.-€? Wenn ich einen Durchschnittssteuersatz von 25% habe, aber einen Spitzensteuersatz von 40%, dann würde ich doch 40% sparen. Sprich wenn ich die Mwst davon nicht zahlen muss und es auch noch absetzen kann, zahle ich rund nur die Hälfte des Neupreises. Klingt fast zu gut um wahr zu sein.

Viele Fragen

dann verbleibe ich auf viele Antworten hoffend
mfg
Friday
 
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Re: Mwst, Ust, Absetzen....Viele Unklarheiten

Beitragvon C.Ahr am 21.07.2009, 19:06

Hallo,

in der Tat sollten Sie sich mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandersetzen. Die "Kleinunternehmerregelung" wurde schon sehr oft thematisiert => Suchfunktion.

Entweder Sie weisen auf einer Rechnung Umsatzsteuer aus oder nicht. Mal schauen geht nicht. Sie müssen sich vor der ersten Rechnungsstellung entschieden haben. Die Umsatzsteuer ist auch nicht Ihr Geld, Sie bezahlen nicht dem Finanzamt 19%, vielmehr verwalten Sie das Geld für das Finanzamt treuhändisch.
Die Bezahlung kann nach vereinnahmten Entgelten erfolgen. D.h. Sie müssen die Umsatzsteuer am 10. des Folgemonats abführen, an dem Sie das Geld bekommen haben. Die Rechnungsstellung ist egal (ab 250.000€ Jahresumsatz gilt dieses Privileg nicht mehr). Die Umsatzsteuervoranmeldung muss ebenso bis zum 10. des Folgemonats gemacht werden. Die Bedeutung der Voranmeldung bezieht sich auf die Tatsache, dass es sich nicht um die Jahresumsatzsteuererklärung (31. Mai des Folgejahres handelt).

Die Umsatzsteuer ist eine Netto-Allphasen-Umsatzsteuer. Was das genau bedeutet können Sie per Suchfunktion hier im Forum oder auf Wikipedia sehr schnell nachlesen. Sie können die Vorsteuer also zurückbekommen. Genauer: Sie führen immer nur das Saldo aus eingenommener und abgeführter Umsatzsteuer ab.

Die Einkommenssteuer hat mit der Umsatzsteuer erst mal nichts zu tun. Sie haben hier Betriebsausgaben. Sie können nur Ausgaben betrieblich geltend machen, die im Rahmen des Betriebes angefallen sind.

Beste Grüße,
C.Ahr
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