Hallo,
wie ist es wenn man sich eine Gewerbeeinheit mietet, die man zu sehr beschränkten Zeiten (eventuell einmal die Woche) auch für Laufkundschaft öffnen möchte (ansonsten Lager/Büro für Online-Handel).
Sind da bestimmte Gesetze zu beachten, wenn man den Laden nur im Rahmen der gesetzlichlichen Öffnungszeiten öffnen möchte.
Und muss ein Ladenlokal nochmal speziell angemeldet werden, oder reicht die Gewerbeanmeldung aus um damit alles zu machen?
Gruß
Wahdak