Kündigungsbestätigung Gewerbemietvertrag

Kündigungsbestätigung Gewerbemietvertrag

Beitragvon wahdak am 13.11.2009, 09:39

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Leute,

wenn man einen Gewerberaum kündigt, sollte man dann auf eine Kündigungsbestätigung bestehen, oder ist das nicht notwendig?

Bye

Wahdak
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Re: Kündigungsbestätigung Gewerbemietvertrag

Beitragvon maltamasche am 14.11.2009, 08:58

Jein:

A) Sollte die Kuenidgung zu einem Zeitpunkt erfolgen der nicht im Einklang mit dem Vertrag steht, dann muss man die Bestaetigung des Vermieters erhalten, ansonsten ist die Kuendigung nicht rechtswirksam. (Ich gehe hier von einer normalen Kuendigung aus, ohne in der Mietsache liegenden Grund)
B) Sollte die Kuendigung zu einem Zeitpunkt erfolgen, der vertragsgemaess ist, dann waere die einseitige Erklaerung durchaus rechtswirksam ohne dass es einer Bestaetigung des Vermieters bedarf, allerdings muessen Sie im Streitfall den Beweis antreten koennen, dass die Kuendigung auch tatsaechlich beim Vermieter eingegangen ist z.B. durch den Abliefernachweis Einschreiben Rueckschein.

Natuerlich muessen Sie Ihren Mietvertrag lesen und darauf achten , dass Sie die Kuendigung zur richtigen Zeit in der richtigen Form abschicken.
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Re: Kündigungsbestätigung Gewerbemietvertrag

Beitragvon maltamasche am 14.11.2009, 08:59

Sollte hier Ungewissheit bestehen ob der Vermieter die Kuendigung ueberhaupt erhalten hat, dann wuerde ich da einfach mal anrufen und nachfragen.
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