Re: Kündigungsbestätigung Gewerbemietvertrag
von maltamasche am 14.11.2009, 08:58
Jein:
A) Sollte die Kuenidgung zu einem Zeitpunkt erfolgen der nicht im Einklang mit dem Vertrag steht, dann muss man die Bestaetigung des Vermieters erhalten, ansonsten ist die Kuendigung nicht rechtswirksam. (Ich gehe hier von einer normalen Kuendigung aus, ohne in der Mietsache liegenden Grund)
B) Sollte die Kuendigung zu einem Zeitpunkt erfolgen, der vertragsgemaess ist, dann waere die einseitige Erklaerung durchaus rechtswirksam ohne dass es einer Bestaetigung des Vermieters bedarf, allerdings muessen Sie im Streitfall den Beweis antreten koennen, dass die Kuendigung auch tatsaechlich beim Vermieter eingegangen ist z.B. durch den Abliefernachweis Einschreiben Rueckschein.
Natuerlich muessen Sie Ihren Mietvertrag lesen und darauf achten , dass Sie die Kuendigung zur richtigen Zeit in der richtigen Form abschicken.