Hotelvermittlung immer überwachungspflichtiges Gewerbe?

Hotelvermittlung immer überwachungspflichtiges Gewerbe?

Beitragvon Blacky001 am 25.09.2010, 13:47

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo an alle,

Person X hat ein Gewerbe angemeldet und erhielt nun die Info, es sei ein überwachungspflichtiges Gewerbe.

Person X vermittelt ausschließlich Hotelzimmer an Firmen und Behörden, keine Privatpersonen. Person X geht keine Verträge mit Hotels oder Firmen diesbezüglich ein. Person X berechnet lediglich die vereinbarte Kommission an die Hotels. Es erfolgt keine Berechnung von irgendwas an die Firmen.

Es ist eine ausschließliche Vermittlung ohne Inkasso, die Beherbergungsverträge werden grundsätzlich zwischen der buchenden Firma und dem entsprechenden Hotel abgeschlossen.

Ist dies dann wirklich ein "überwachungspflichtiges Gewerbe" nach § 38 GewO?

Vielen Dank für Eure Antworten!!

LG

Blacky
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Re: Hotelvermittlung immer überwachungspflichtiges Gewerbe?

Beitragvon garbs am 26.09.2010, 16:51

Blacky001 hat geschrieben:...Person X hat ein Gewerbe angemeldet und erhielt nun die Info, es sei ein überwachungspflichtiges Gewerbe....


Ja - dann schreib uns doch mal auch, was Person X im G-Schein angegeben hat. Oder sollen wir hier die große Kristallmurmel bemühen?

:D
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Re: Hotelvermittlung immer überwachungspflichtiges Gewerbe?

Beitragvon Blacky001 am 26.09.2010, 17:14

Nein, sicher nicht, sorry :oops:

Im G-Schein steht "Vermittlung von Hotelzimmern". Was ja auch richtig ist.

Die Überwachungswürdigkeit wäre ja zu verstehen, wenn im Rahmen dieses Gewerbes Person X Inkasso von Firmen oder Privatpersonen vornehmen würde, beispielsweise die Übernachtungskosten dem Kunden in Rechnung stellt und dann den Betrag dem Hotel weiterleitet oder so. Aber, wie gesagt, Person X geht keine Verträge ein und übernimmt auch kein Inkasso. Es ist eine reine Vermittlertätigkeit, quais als verlängerter Verkaufsarm der Hotels.

Daher verstehe nicht ganz, warum hier beim § 38 GewO die "Vermittlung von Unterkünften" generell als überwachungswürdiges Gewerbe aufgeführt ist...
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Re: Hotelvermittlung immer überwachungspflichtiges Gewerbe?

Beitragvon garbs am 26.09.2010, 17:35

Klassisches Fettnäpfchen :wink: ich hätte Person X sofort als Zuhälter eingestuft ***lach***

Ahem, räusper...jaja, die gewerbliche Zimmervermittlung, soso.

Als Person X würde ich morgen zum G-Amt marschieren und den "Fehler" sofort ändern lassen in z.B. "Erstellen und gestalten von Webseiten sowie die Vermittlung von Aufträgen über das Internet" oder "Betrieb von Informations- und Werbeplattformen im Internet". Hey, der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt! Ob man heute das o.g. Modell betreibt oder als Affilliate unterwegs ist, egal - hauptsache der Don bekommt seinen Anteil (Don = Wolfgang, der amtierende Finanzkanister).
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Re: Hotelvermittlung immer überwachungspflichtiges Gewerbe?

Beitragvon Hamburger am 28.09.2010, 22:04

Wie Sie es beschreiben bleibt es die gleiche, missliche Situation. Ihr Unverständnis geht in Richtung des sogenannten Dreiecksverhältnis in der Reisevermittlung. Sie, Person X, erbringen eine Beratungstätigkeit an Y und erhalten eine Provision von Z. Person Y wiederum erhält eine Leistung von Z.
Wenden Sie sich an Ihre Handelskammer um mit deren Hilfe mögliche Folgen zu mildern und zu prüfen ob Sie den Anforderungen die sich aus oben genannten Gesetz ergeben nicht einfach erfüllen könnten (Haben Sie nachgelesen?).

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