Hallo an alle,
Person X hat ein Gewerbe angemeldet und erhielt nun die Info, es sei ein überwachungspflichtiges Gewerbe.
Person X vermittelt ausschließlich Hotelzimmer an Firmen und Behörden, keine Privatpersonen. Person X geht keine Verträge mit Hotels oder Firmen diesbezüglich ein. Person X berechnet lediglich die vereinbarte Kommission an die Hotels. Es erfolgt keine Berechnung von irgendwas an die Firmen.
Es ist eine ausschließliche Vermittlung ohne Inkasso, die Beherbergungsverträge werden grundsätzlich zwischen der buchenden Firma und dem entsprechenden Hotel abgeschlossen.
Ist dies dann wirklich ein "überwachungspflichtiges Gewerbe" nach § 38 GewO?
Vielen Dank für Eure Antworten!!
LG
Blacky