Hallo,
ich erhalte seit 01.06.09 den Gründungszuschuss in Höhe von € 1.776 für freiberufliche Tätigkeit (umsatzsteuerbefreit). Laut deutscher Rentenversicherung bin ich gesetzlich versicherungspflichtig, muss mich nun für halben Regelbeitrag oder einkommensgerechte Zahlung entscheiden. Im Moment erschlagen mich die hohen Beiträge für KV und RV (KV möchte 315 € ohne Krankentagegeld, halber Regelbeitrag RV 250 €). Wird der Gründungszuschuss denn für die Berechnung hinzugezogen oder bedingt dieser sich nach dem Gewinn nach Steuern? Da meine Gewinne in der ersten Gründungsmonaten voraussichtlich sehr gering sein werden ist wohl die einkommensgerechte Variante für die RV vorteilhafter, oder?
Und wann und von welchem Betrag wird die KV abgezogen, vor der RV, danach oder vom Gewinn nach Steuern? Wird bei Bezug des Gründungszuschuss in meinem Fall nun die Mindestbemessungsgrenze von € 1.260 oder die die mtl. Bezugsgröße von 1.890 zu Grunde gelegt?
Und wenn mein tatsächliches Arbeitseinkommen inkl. Gründungszuschuss über dem Mindestbeitrag (welchem?) liegt, ist das tatsächliche Arbeitseinkommen maßgebend für die Berechnung– nur der Gewinn oder Gründungszuschuss + Gewinn vor/nach Steuern?
Könnte eine Planungsrechnung so aussehen?
Gewinn
./. Einkommensteuer
= Gewinn nach Steuer
+Gründungszuschuss
./. Rentenversicherung
./. Krankenversicherung
Und noch eine Frage: Meine aktuelle KV schickt mir einen Antrag auf Krankentagegeldversicherung – die ist doch ab 01.08.09 hinfällig, oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.