Gründungszuschuss und Sozialbeiträge

Gründungszuschuss und Sozialbeiträge

Beitragvon Genre am 18.06.2009, 11:53

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
ich erhalte seit 01.06.09 den Gründungszuschuss in Höhe von € 1.776 für freiberufliche Tätigkeit (umsatzsteuerbefreit). Laut deutscher Rentenversicherung bin ich gesetzlich versicherungspflichtig, muss mich nun für halben Regelbeitrag oder einkommensgerechte Zahlung entscheiden. Im Moment erschlagen mich die hohen Beiträge für KV und RV (KV möchte 315 € ohne Krankentagegeld, halber Regelbeitrag RV 250 €). Wird der Gründungszuschuss denn für die Berechnung hinzugezogen oder bedingt dieser sich nach dem Gewinn nach Steuern? Da meine Gewinne in der ersten Gründungsmonaten voraussichtlich sehr gering sein werden ist wohl die einkommensgerechte Variante für die RV vorteilhafter, oder?

Und wann und von welchem Betrag wird die KV abgezogen, vor der RV, danach oder vom Gewinn nach Steuern? Wird bei Bezug des Gründungszuschuss in meinem Fall nun die Mindestbemessungsgrenze von € 1.260 oder die die mtl. Bezugsgröße von 1.890 zu Grunde gelegt?

Und wenn mein tatsächliches Arbeitseinkommen inkl. Gründungszuschuss über dem Mindestbeitrag (welchem?) liegt, ist das tatsächliche Arbeitseinkommen maßgebend für die Berechnung– nur der Gewinn oder Gründungszuschuss + Gewinn vor/nach Steuern?

Könnte eine Planungsrechnung so aussehen?

Gewinn
./. Einkommensteuer
= Gewinn nach Steuer
+Gründungszuschuss
./. Rentenversicherung
./. Krankenversicherung

Und noch eine Frage: Meine aktuelle KV schickt mir einen Antrag auf Krankentagegeldversicherung – die ist doch ab 01.08.09 hinfällig, oder?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Genre
 
Beiträge: 1
Registriert: 18.06.2009, 11:42

Re: Gründungszuschuss und Sozialbeiträge

Beitragvon Luipold62 am 19.06.2009, 07:57

Hallo,
für Bezieher des Gründungszuschusses wird bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich eine einkommensgerechte Einstufung bei der Krankenkasse vorgenommen. Dies gilt auch für Existenzgründer.

Was bedeutet "einkommensgerechte Einstufung"?

Die Höhe des Beitrages hängt von ihren Einkünften (Gewinn) ab. Es wird ein prozentualer Anteil berechnet, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist.

Die untergrenze jedoch liegt bei 1.811 EUR pro Monat . Mit anderen Worten: Wenn sie geringere Einkünfte haben, wird die Krankenkasse trotzdem z.b. 15,5 % von 1.811 EUR abrechnen.

Die Einstufung wird im ersten Jahr auf Basis ihres businessplans vorgenommen. dabei wird zu ihren tatsächlichen Gewinnen der Förderbetrag hinzugerechnet, der vorher der Höhe ihres Arbeitslosengeldes entsprochen hat.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist der Steuerbescheid des vergangenen Jahres entscheidend für ihre Einstufung bei der Krankenkasse.

Vorsicht: wenn sie geringere Einkünfte haben, als geschätzt wurde und ihr Beitrag eigentlich zu hoch war, bekommen sie diese Beiträge nicht zurück erstattet. im umgekehrten fall - wenn sie also mehr verdient haben - werden sie eine Nachzahlung vornehmen.

Zum Angebot Ihrer Krankenkasse zum Abschluß eines Krankengeldes. Hier kann ich nur vor warnen, da Sie sich damit für die nächsten drei Jahre fest an Ihre Krankasse binden. Sie können dann auch nicht zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Noch ist die Bestimmung nicht hinfällig. Der Bundestag muß erst zustimmen.

Mit besten Grüßen
Luipold62
 
Beiträge: 1
Registriert: 19.06.2009, 07:38

Re: Gründungszuschuss und Sozialbeiträge

Beitragvon Pro Votum am 30.09.2009, 10:00

Mit welcher Begründung sind Sie in der Rentenversicherung versicherungspflichtig? Entweder nach § 2 Satz 1 Nr. 9 oder Nr. 10 SGB VI? Bei Nr. 10 gibt es leider keine Chance herauszukommen, aber bei Nr. 9.

Gruß

Frank Albrecht
Pro Votum
 
Beiträge: 5
Registriert: 29.09.2009, 22:22

  • Anzeige

Zurück zu Auflagen, Gesetze, Bürokratie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast