Brauche schnell Rat -> eBay

Brauche schnell Rat -> eBay

Beitragvon Thilo87 am 10.05.2011, 13:48

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich habe vor zwei Tagen gemerkt, dass man für ein Multiplayer-Rollenspiel im Internet Spielgeld kaufen kann, für das man im Spiel dann Gegenstände kaufen kann, die man für mehr reales Geld als für das man das Spielgeld gekauft hat wieder verkaufen kann.
Da dachte ich mir, dass ich das einfach mal probiere und die Gegenstände bei eBay reinstelle. Insgesamt sind das 4 Artikel im Wert von insg. umdie 80 Euro.

Jetzt hat mir ein Verkäufer derselben Artikel eine eMail geschrieben:
"Lange Rede kurzer Sinn, Sie betreiben gerade einen gewerblichen Handel bei Ebay siehe Phiole der Sande, Handel mit Virtuellen gütern, anbieten von Dienstleistungen, etc. Auf genaue Details etc werden wir nicht weiter eingehen.
Wir fordern Sie auf, Ihre Angebote bis zum 11.05.2011 12:00Uhr zu beenden oder Ihr Mitgliedskonto als "gewerblich" zu kennzeichnen. Sie verstoßen gegen gültiges Wettbewerbsrecht und verheimlichen Einnahmen gegenüber dem Finanzamt.
Sollten Sie diesen Hinweis ignorieren, werde ich örtliches FA und Wettbewerbszentrale kontaktieren, welche Sie kostenpflichtig je Artikelpunkt in Höhe von 150Euro abmahnen werden."


Ist das ernstzunehmen und soll ich die Artikel rausnehmen oder ist das nur ein Versuch, mich als Konkurrenz loszuwerden? Ich kann mir kaum vorstellen, dass mir gewerblicher Handel vorgeworfen werden kann, wenn ich nur 4 Artikel reingestellt habe?! Und überhaupt, gilt das nicht erst ab einem bestiummten Umsatz im Monat, dass ich mich als Gewerbetreibenden bezeichnen muss?

Was meint ihr dazu?

Danke,

mit freundlichen Grüßen,

Thilo
Thilo87
 
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Re: Brauche schnell Rat -> eBay

Beitragvon Brigadier am 10.05.2011, 18:21

Es sieht ganz so aus, als hättest du die Gegenstände nur gekauft, um sie weiter zu verkaufen. Das kann tatsächlich als gewerblich gewertet werden. Wenn niemand geschrien hätte, "haltet den Dieb", würdest du das Spielchen ja auch weiter treiben - kaufen, um zu verkaufen, oder? Das kann dann wirklich Ärger bedeuten. Die vier eingestellten Artikel könnte man unter Umständen noch als privaten "Fehlkauf" deklarieren, der wieder an den Mann gebracht wird, weil nicht benötigt. - Aber insgesamt ist es eine Gratwanderung und du solltest die Finger davon lassen.

Ansonsten gibt es die verschiedensten Auffassungen dazu, was gewerbliches Handeln ist. Der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Siehe auch, Antwort eines Anwalts auf eine ähnliche Frage: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... _id=40800&
Grüße
B.
Brigadier
 
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