Ausgaben ohne Rechnung weil International?

Ausgaben ohne Rechnung weil International?

Beitragvon Hijacker am 19.06.2010, 20:16

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Servus allerseits,

ich bin bereits seit 3 Jahren als Programmierer und IT-Berater mit einem Kleingewerbe selbstständig.

Aktuell hat mein Kunde ein Projekt, das ich umsetzen sollte. Allerdings musste ich das Projekt ablehnen, weil ich neben dem Studium nicht die Zeit habe, mich in die bestehende Software einzuarbeiten und die geforderten Änderungen zu machen.

Ich habe meinem Kunden nun den Vorschlag gemacht, eine der zahlreichen Freelancer Seiten zu bemühen und das kleine Projekt auszuschreiben. Er hat gemeint die Idee ist super, das machen wir so. Ich soll ihm kurz umreißen, wie der Stand der Dinge ist, wie alles ablaufen wird und ich soll dann die Projektleitung dahingehend übernehmen.

Die Sache ist nun, man zahlt via PayPal/Moneybookers Geld auf ein Konto des Freelancer-Vermittlungsportals ein, der "gekaufte" Freelancer sieht, dass das Geld für das Projekt im Portal quasi als "Treuhänder" gutgeschrieben wurde, der Freelancer erledigt die Arbeit, liefert sie bei mir ab und er bekommt vom Portal das Geld auf sein Konto.

Mein Problem bei der ganzen Sache: An keiner Stelle in diesem Prozess wird irgendwo eine Rechnung ausgestellt. Vom Freelancer auch nicht, der sitzt in Vietnam oder in den Philippinen und denkt nicht im entferntesten an etwas wie eine Rechnung. Ist es trotzdem möglich, so etwas als Betriebsausgaben geltend zu machen? Oder brauche ich wirklich eine handfeste Rechnung?

Wenn sich damit jemand auskennt und mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar :)

Grüße,
Hijacker
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Re: Ausgaben ohne Rechnung weil International?

Beitragvon maltamasche am 20.06.2010, 09:20

Es gibt doch sicherlich etwas wie eine Auftragsbestätigung und eine Zahlungsbestätigung vom Portal.
Zuletzt geändert von maltamasche am 21.06.2010, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ausgaben ohne Rechnung weil International?

Beitragvon P.Spielmann am 21.06.2010, 11:16

§ 13b UStG ... der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, da eine Leistung eines ausländischen Unternehmers für sein Unternehmen in Anspruch genommen wird.

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer für den Erbringer der Leistung und hat im Gegenzug den Vorsteuerabzug (wenn er dazu berechtigt ist).
Der ausländische Unternehmer stellt eine Nettorechnung.

Schöne Grüße
ps
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Re: Ausgaben ohne Rechnung weil International?

Beitragvon maltamasche am 21.06.2010, 13:50

Würden denn die einfachen Belege wie email Bestätigung jetzt ausreichen dafür?
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Re: Ausgaben ohne Rechnung weil International?

Beitragvon P.Spielmann am 22.06.2010, 20:43

Hallo,

zusätzlich zur Bestätigung der email würde ich noch einen Zahlungsnachweis (z.B. Paypal Bestätigung) ausdrucken. Eine Bestätigung dass der Leistende ein Unternehmer ist wäre noch vorteilhaft.

Evtl. können Sie auch eine Gutschrift an den leistenden Unternehmer stellen, also wie eine selbst erstellte Rechnung. Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite, sollten Sie keine Rechnung erhalten. Bitte darauf achten, dass die Gutschrift dem leistenden Unternehmer zugehen muss.

Viele Grüße
ps
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Re: Ausgaben ohne Rechnung weil International?

Beitragvon Phaser am 23.06.2010, 11:10

Hallo zusammen,

also ich bin jetzt kein Steuerberater aber das Ust Gesetzt setzt hier doch aus meiner Sicht klare Regeln. Das es haufenweise solcher Portale gibt die diese Gesetze zum Nachteil des Nutzers nutzen, ist nichts unbekanntes.

Die machen für sich auch nichts falsch:) Nur Du hast ein Problem sonst keiner.

Also bei deiner Situation spielen wohl eine Menge Faktoren eine Rolle die so leicht nicht zu bewerten sind. Wie zum Beispiel die Frage des Leistungsortes ???

Aus meiner Sicht muss es in dem Fall auf jeden fall eine RG geben sonst musst Du unter Umständen die fällige Ust. nachzahlen weil die Formvorschriften für die sofortige Vorsteuererstattung fehlen.

Auf der RG müssen Deine Ust Identifikationsnummer und die Ust Identifikationsnummer des anderen Unternehmers stehen.

Soweit meine Einschätzung der Situation.
Lasse mich gerne von anderem Überzeugen, bin aber kein Betriebsprüfer:)

Viel Erfolg
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Re: Ausgaben ohne Rechnung weil International?

Beitragvon P.Spielmann am 23.06.2010, 12:05

Natürlich wäre eine Rechnung das sicherste Mittel. Möglichst mit dem Hinweis auf "reverse charged".
Wenn aber absolut keine zu bekommen ist kann man auch mit einer Gutschrift arbeiten.
Ich habe öfter mit asiatischen Firmen zu tun, da ist es mitunter sehr schwer eine richtige Rechnung, wenn überhaupt mehr als eine Zahlungsaufforderung, zu bekommen.
Daher diese Hinweise als "Notlösung".

Viele Grüße
ps
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