Auflagen Gesundheitsamt

Auflagen Gesundheitsamt

Beitragvon Bonbon am 23.04.2011, 12:50

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich möchte gerne ein Unternehmen gründen, bei dem ich mit verschiedenen Arten von Süßigkeiten arbeite. Die Süßigkeiten müssen dabei in die Hand genommen werden.

Deshalb ist meine Frage, ob es hierfür Auflagen vom Gesundheitsamt gibt?
Bsw. Handschuhe tragen oder ähnliches.

Vielen Dank im Voraus!
Bonbon
 
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Re: Auflagen Gesundheitsamt

Beitragvon garbs am 23.04.2011, 18:57

"Wer in Küchen gewerbsmäßig tätig ist oder direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, braucht vor Antritt seiner Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von diesem beauftragten Arzt."

und:

"Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt
Erstbelehrungen des Gesundheitsamtes werden durchgeführt in Form eines Vortrags mit Film im Gesundheitshaus. Die Belehrung dauert zirka 1 Stunde. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur nach gesonderter persönlicher Anmeldung möglich. Dafür sind mitzubringen:

* Gültige Ausweispapiere mit Lichtbild
* 14,00 Euro in bar
* bei Minderjährigen Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten"


Hm, das ist die Info vom Gesundheitsamt bei uns in der Stadt. Ich hoffe, dass hilft dir weiter! :wink:
garbs
 
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