- Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.
riese hat geschrieben:Hallo Rafael,
stell die Fragen lieber einzeln statt in einem Beitrag. Sonst kriegst Du nämlich nur von Leuten eine Antwort, die alle Fragen beantworten können.
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Gruß
Rainer
rafaelhan74 hat geschrieben:Hallo!
Ich habe ein Einzelunternehmen und mache eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Da ich die Arbeit alleine nicht mehr schaffe möchte ich einen Mitarbeiter einstellen. Ob als fester Mitarbeiter, freier Mitarbeiter oder Freelancer ist noch nicht sicher. Da ich plane nun auch ein größeres Publikum anzusprechen will ich mir Ärger mit der Namensgebung vom Hals halten.
Mein erster Gedanke war es mich als Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen und das Problem mit dem Namen in den Griff zu bekommen. Mit dem Handelsregistereintrag wird man aber Bilanz-pflichtig. Das Namensproblem ist damit immer noch nicht gelöst, so bin ich schließlich bei der UG gelandet.
Mit der Beschäftigung eines Mitarbeiters und der Gründung einer UG würden sich einige Dinge für mich verändern, wozu ich ein paar Fragen habe:
1) Angenommen der Mitarbeiter hat ein Projekt mit 1.000,--EUR in zwei Wochen fertig gestellt. Kann ich ihm statt für zwei Wochen einen festen Stundensatz auch einen bestimmten Prozentsatz, z.B. 50%, des Auftragswertes als Lohn ausbezahlen?
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Rafael