Als Gewerbe eine Software von Privat abkaufen.

Als Gewerbe eine Software von Privat abkaufen.

Beitragvon DavidGriffin am 13.07.2009, 20:54

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Vorab ich habe mich durchgelesen , ähnliches gefunden aber noch keine passende Antwort.

Ich habe vor ein Gewerbe zu gründen welche elektronische geräte vertreibt
die mit einem Firmen eigenen betriebssystem laufen.
Nun habe ich einen Entwickler der in eigen Regie alles passend für mich Entwickelt.
Er selbst arbeitet Hauptberuflich bei einer Firma und würde ungern auf dauer eine gewerbliche
Tätigkeit ausüben, vorab stand eine "einmalzahlung" nach Abschluss im Vordergrund.
Weiterhin sollten dann Updates und Bugfixes über Ihn laufen.

Nun Frage ich mich wie wir eine abwicklung vollziehen könnten.

-Bis zum verkauf währe die Software ja rein Privat und somit müsste er vorerst kein Gewerbe anmelden , sehe ich das richtig ?
was danach ? Gewerbe extra für den Support eröffnen ?

- gibt es Gutachter die den wert einer Software schätzen ?
- was ist eine Software mit 2 Jahren Entwicklungs zeit wert ?
(kann man warscheinlich pauschal nicht so sagen aber nehmen wir als
beispiel mal ein betriebssystem für einen PDA)

- vertraglich eine Einmal-Summe ?
- könnte man ihm als "auszahlung" Firmenanteile überschreiben,
oder besser gesagt , könnte man ihn ins geschäft einsteigen lassen mit dem wert der Software als einlage ?

- er bleibt weiterhin Urheber, kann ich mich davor schützen das er 2 jahre später sagt , ich änder die oberfläche ein teil des Quellcodes und veröffentliche es unter einem anderen Namen. ?

Schöne Grüße
David Griffin
DavidGriffin
 
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Registriert: 10.07.2009, 01:46

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