AGB's Widerruf Versandkostenübernahme

AGB's Widerruf Versandkostenübernahme

Beitragvon X-Driver am 24.03.2009, 03:20

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Zusammen!

Als Händler bin ich ja verpflichtet die Versandkosten bei einem Widerruf zu übernehmen. Kann man sowas irgendwo ausklammern oder beschränken? Zum Beispiel das Spditionsware auf eigene Kosten zurückgesendet werden muss. Die Versandkosten hierfür sind relativ hoch.

Schöne Grüße
Peter
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Re: AGB's Widerruf Versandkostenübernahme

Beitragvon business-kid am 14.04.2009, 22:49

Hallo,

ich glaube die einzige Möglichkeit sich darum zu schlängeln wäre, in dem du angibst dass nur eine Selbstabholung in Frage kommt, und Speditionstransporte in Eigenregie der Kunden ausgeführt werden müssen, so dass du nichts mit dem Versand am Hut hast, somit muss auch die Rückgabe wieder als Selbstanlieferung erfolgen, im Umkehrschluss gesehen, aber ich würde zur Sicherheit mal bei der IHK oder einem Anwalt für Unternehmens (Gewerbe) Recht nachfragen!

Ob das ganze dann allerdings für die Kunden so toll wäre ist auch wieder fraglich...

Beste Grüße
Philipp
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Re: AGB's Widerruf Versandkostenübernahme

Beitragvon IP-Law am 26.05.2009, 12:46

X-Driver hat geschrieben:Hallo Zusammen!

Als Händler bin ich ja verpflichtet die Versandkosten bei einem Widerruf zu übernehmen. Kann man sowas irgendwo ausklammern oder beschränken? Zum Beispiel das Spditionsware auf eigene Kosten zurückgesendet werden muss. Die Versandkosten hierfür sind relativ hoch.

Schöne Grüße
Peter

Nein, das ist nicht möglich. Jede Umgehung wäre ein riskanter Wettbewerbsverstoß.
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Re: AGB's Widerruf Versandkostenübernahme

Beitragvon marshall am 24.06.2009, 22:09

Sobald der Kunde ALLES an dich zurück sendet MUSST du (wie bereits erwähnt) das Rückporto wie auch die Portokosten für die ZUsendung übernehmen. Entnimmt der Kunden Waren und sendet nur einen Teil zurück, so gilt dies nicht.

http://www.internetrecht-rostock.de/wid ... kosten.htm
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Re: AGB's Widerruf Versandkostenübernahme

Beitragvon büroplaner am 30.06.2009, 15:37

Meine Vorredner haben alle Recht, das kannst nicht ausklammern.

Aber wenn du sagst, du bist Händler, dann kannst du je nachdem wenn es eine Reklamation ist und die auf Materialfehler etc. zurück zu führen ist, evtl. beim Hersteller erreichen, dass er dir das bezahlt. So klappt das zumindest bei uns ganz gut, allerdings eben nur mit manchen Herstellern.
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