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Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte

Die GKV hat den Anspruch die gesamte Gesellschaft zu umfassen. Sie ist für alle offen – einzige Bedingung ist, dass man sich nicht für eine private Versicherung entschieden hat. Denn nach dem Austritt aus der GKV ist eine Rückkehr nicht ohne weiteres möglich.


Zur Finanzierung wendet die GKV das Solidarprinzip (Umlageverfahren) an. D.h., dass alle Mitglieder Beiträge, prozentual am Einkommen bemessen, in die Versicherung einzahlt und jeder dieselben Leistungen erhält. In der GKV werden zudem Kinder und Ehepartner, die kein eigenes Einkommen haben, kostenfrei mitversichert. Für Kinder gilt die Regelung bis zur Beendigung der Ausbildung (max. bis zum 25. Lebensjahr). Daher lohnt sich die gesetzliche Versicherung vor allem für Familien mit vielen Kindern.

Leistungen und Beiträge in der GKV

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent (Stand: 2012). Das ergibt für den Arbeitnehmer einen Beitragssatz von 8,2 Prozent und für den Arbeitgeber einen Beitragssatz von 7,3 Prozent. Die gesetzlichen Krankenkassen können zudem von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag pro Monat erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen.

Seit 2009 werden die Beiträge nicht mehr an einzelne Versicherungsunternehmen bezahlt, sondern alle in einen Gesundheitsfonds entrichtet. Einfach erklärt bedeutet dieser, dass alle Beiträge der GKV-Mitglieder in einem Topf landen und von da aus an die Kassen verteilt werden. Der zugeteilte Wert richtet sich nach der Anzahl der Versicherungsnehmer und nach deren gesundheitlichem Zustand, Alter und Geschlecht. D.h., dass Versicherungen mit vielen Krankheitsfällen auch mehr Geld für ihre Versicherten bekommen. Damit soll erreicht werden, dass alle den gleichen Beitrag bezahlen und alle die gleiche Leistung bekommen, sollten sie sie benötigen.

Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Sie können dabei zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz beinhaltet die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Er liegt seit Januar 2011 bei 15,5 Prozent der beitragspflichten Einnahmen. Wer auf das Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Für Gründer können je nach Kasse auch Mindestsätze gezahlt werden. Hier lohnt sich auch ein Vergleich der Krankenversicherungen.

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