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Was ist maßgeblich für die Berechnung des Mindesteigenbetrages von Beziehern von Lohnzusatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld)?

Der tatsächliche Zahlbetrag der Lohnersatzleistung ist maßgeblich für die Berechnung des Mindesteigenbetrags für Bezieher von Lohnersatzleistungen.

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