<< Themensammlung Betriebliche Altersvorsorge
Was passiert, wenn das Versorgungsunternehmen die prognostizierte Leistung nicht erreicht?
Dies hängt von der Zusage auf betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers ab. Wenn zum Beispiel eine Direktversicherung abgeschlossen wurde, die bei Vertragsabschluss als unverbindliche Gesamtrente, also inklusive prognostizierter Überschussbeteiligung, 500 Euro in Aussicht stellt und der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eben diese 500 Euro monatliche Gesamtrente zu, muss er eine später auftretende Lücke, zum Beispiel wenn aus dem Vertrag nur 480 Euro Gesamtrente geleistet werden können, schließen.
Hat er seine Zusage jedoch nur auf die Garantierente beschränkt mit dem Hinweis, dass auch die erwirtschafteten Überschüsse dem Arbeitnehmer zugute kommen werden, dann muss sich der Arbeitnehmer mit der entsprechend fällig werdenden Rente zufrieden geben, ob die Überschüsse nun etwas höher oder etwas niedriger sind als ursprünglich prognostiziert. Falls das Lebensversicherungsunternehmen selbst die Garantierente nicht leisten können würde (was äußerst unwahrscheinlich ist), wäre der Arbeitgeber jedoch in der Pflicht, die Lücke bis zu dieser Garantierente zu schließen, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
Hat er seine Zusage jedoch nur auf die Garantierente beschränkt mit dem Hinweis, dass auch die erwirtschafteten Überschüsse dem Arbeitnehmer zugute kommen werden, dann muss sich der Arbeitnehmer mit der entsprechend fällig werdenden Rente zufrieden geben, ob die Überschüsse nun etwas höher oder etwas niedriger sind als ursprünglich prognostiziert. Falls das Lebensversicherungsunternehmen selbst die Garantierente nicht leisten können würde (was äußerst unwahrscheinlich ist), wäre der Arbeitgeber jedoch in der Pflicht, die Lücke bis zu dieser Garantierente zu schließen, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
Weitere Fragen
- An wen wird die Leistung bei Ablauf des Vertrages ausbezahlt?
- Haftet der Arbeitgeber - in welcher Form auch immer - für die betriebliche Altersversorgung?
- Hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Abschluss seiner betrieblichen Altersversorgung bei einem ganz bestimmten Versicherer?
- Kann ein Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung auf bestimmte Arbeitnehmer beschränken, zum Beispiel als Motivation oder Belohnung?
- Kann ein Arbeitgeber die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung überhaupt vermeiden?
- Kann ein Arbeitnehmer den Vertrag einer betrieblichen Altersversorgung auch privat weiterführen?
- Was für Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmerin, wenn ich in Mutterschutz gehe?
- Was ist der Unterschied zwischen § 40b und § 3 Nr. 63 EStG? Und was davon ist jetzt besser?
- Was muss ich als Arbeitnehmer machen, wenn ich das Unternehmen verlasse beziehungsweise was muss ich als Arbeitgeber machen, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?
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