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Fragen und Antworten zum Thema Leasing

  • Bin ich Eigentümer des Leasing-Gegenstandes?

    In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasing-Gutes und nimmt den Gegenstand in seine Bilanz auf. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages stehen - je nach Vertragsform - verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Gewöhnlich geht aber der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden.

  • Fallen neben den Leasing-Raten weitere Kosten an?

    Neben den Leasing-Raten fallen auch Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen an. Gegebenenfalls kommen noch Abbau- oder Transportkosten dazu.

    Ob zu diesen noch weitere Kosten entstehen, hängt von der jeweiligen Vertragsform ab. Beim Teilamortisationsvertrag bleibt nach Vertragsende ein Restbetrag (kalkulierter Restwert) offen, den sich der Leasing-Geber vom Leasing-Nehmer absichern lässt. In manchen Fällen wird auch eine Abschlusszahlung fällig. Eventuell kann im Leasing-Vertrag eine Leasing-Sonderzahlung vereinbart werden.

  • Für welche Investitionshöhe ist Leasing besonders geeignet?

    Prinzipiell können Investitionen jeglicher Größenordnung durch Leasing finanziert werden. Vom Kleintransporter bis zum Vierzigtonner, vom einzelnen Computer bis zum kompletten PC-Netzwerk und von der Lagerhalle bis zum Bürokomplex. Am Markt befinden sich inzwischen spezialisierte Leasing-Anbieter für jedes Marktsegment .

  • Für welche Vorhaben eignet sich Leasing?

    Man unterscheidet zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing.

     

    Mobilien-Leasing

    Hierbei handelt es sich um Leasing-Investitionen für mobile Investitionsgüter bzw. Ausrüstungsinvestitionen. Dazu zählen Produktionsanlagen, Werkzeugmaschinen, IT-Anlagen, Nutzfahrzeuge, Druckmaschinen, Baumaschinen, Lagerausrüstungen, Busse und Bahnen, aber auch Betriebsvorrichtungen und immaterielle Anlagegüter (z.B. Software). Mobilien-Leasing-Verträge sind Finance-Leasing-Verträge und können die Gestalt von Voll- oder Teilamortisationsverträgen haben.

     

    Immobilien-Leasing

    Für gewerblich genutzte Gebäude, wie Verwaltungsgebäude, Fabriken, Lagerhallen, Hotels etc. und Grundstücke können Immobilien-Leasing-Verträge abgeschlossen werden. Da diese sowohl in Bezug auf Volumen als auch Laufzeit ein größeres Risiko für den Leasing-Geber darstellen als Mobilien-Leasing-Verträge, werden die Verträge meist auf die individuellen Gegebenheiten abgestimmt.

     

    Die Abwicklung solcher Verträge erfolgt in der Regel über Objektgesellschaften (meist GmbHs). Diese werden zu diesem Zweck gegründet und stellen reine Grundstücksverwaltungsgesellschaften dar. Die Objektgesellschaften tätigen die Investition in ihren Büchern, besorgen die Fremdfinanzierung und sind als Leasing-Geber Vertragspartner des Leasing-Nehmers. Zum Ende des Leasing-Vertrages wird dem Leasing-Nehmer in der Regel ein Ankaufsrecht für die Immobilie eingeräumt. Das Kernstück des Immobilien-Leasing-Verhältnisses ist der Mietvertrag.

  • Kann ich meinen Leasing-Vertrag vorzeitig kündigen?

    In der Regel haben Leasing-Verträge relativ lange Laufzeiten mit einer unkündbaren Grundmietzeit.

    Allerdings ist bei Teilamortisationsverträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene wurden, nach Ablauf der Grundmietzeit eine Kündigung möglich. Üblicherweise wird dann eine Abschlusszahlung fällig, die aber nicht mit Eigentumserwerb verbunden ist. Diese ist bereits im Leasing-Vertrag, gestaffelt nach Kündigungsterminen, fixiert.

  • Rechnet sich Leasing für mein Unternehmen?

    Wenn Sie eine Investition nicht mit eigenen Mittel finanzieren wollen oder können, dann ist es sinnvoll, Leasing gegenüber Kreditfinanzierung sorgfältig abzuwägen. Ziehen Sie, wenn nötig, einen Experten zu Rate bevor Sie sich endgültig entscheiden. Haben Sie schließlich beschlossen, dass Leasing in Ihrem Fall die beste Finanzierungsalternative darstellt, holen Sie, wenn möglich, mehrere Leasing-Angebote ein und vergleichen Sie diese in aller Ruhe miteinander.

  • Was ist der Unterschied zwischen Mieten und Leasen?

    Der Unterschied zum klassischen Mietvertrag besteht darin, dass ein Leasing-Vertrag Elemente enthält, die über die reine Gebrauchsüberlassung des Leasing-Gegenstandes hinaus gehen. Aufgaben die üblicherweise in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, werden hier auf den Mieter bzw. den Leasing-Nehmer übertragen. Diese zusätzlichen Pflichten sind beispielsweise Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen, Reparaturen oder Versicherungen.

  • Was ist ein Teilamortisationsvertrag bzw. No-pay-out-Leasing-Vertrag?

    Beim Teilamortisationsvertrag wird während der Grundmietzeit keine vollständige Amortisation des Leasing-Gutes erreicht.

    Nach Vertragsende bleibt ein Restbetrag (kalkulierter Restwert) offen, den sich der Leasing-Geber vom Leasing-Nehmer absichern lässt. Im Idealfall entspricht dieser vertraglich festgehaltene Restwert dem tatsächlichen Marktwert am Ende der Laufzeit. Um dem Leasing-Geber die Abdeckung seiner Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie seiner sonstigen Ausgaben zu gewährleisten, wurden verschiedene Vertragsmodelle entwickelt.

    Folgende Vertragsmodelle sind am häufigsten anzutreffen:

    • Teilamortisationsvertrag mit Andienoption
    • Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung
    • Teilamortisationsvertrag mit Mindererlöserstattung
  • Was ist ein Vollamortisationsvertrag bzw. Full-pay-out-Vertrag?

    Diese Vertragsform ist besonders dann sinnvoll, wenn der Leasing-Gegenstand schnell an Wert verliert (z.B. Kopiergeräte). Denn Vollamortisationsverträge decken sämtliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie Zins- und Verwaltungskosten des Leasing-Gebers bereits innerhalb der Grundmietzeit ab. Das hat zur Folge, dass die monatlichen Raten höher ausfallen, als beim Teilamortisationsvertrag.

     

    Für die weitere Nutzung des Objektes nach Ablauf der Grundmietzeit stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

     

    - Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption

    - Vollamortisationsvertrag ohne Option/Rückgabe

    - Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption

  • Was kann man alles leasen?

    Heutzutage kann man fast alles leasen: Produktionsanlagen, Werkzeugmaschinen, IT-Anlagen, Nutzfahrzeuge, Druckmaschinen, Baumaschinen, Lagerausrüstungen, Busse und Bahnen, aber auch Betriebsvorrichtungen und immaterielle Anlagegüter (z.B. Software), aber auch Immobilien.

     

    Das ausschlaggebende Kriterium für die Leasingfähigkeit eines Wirtschaftsgutes ist seine Fungibilität. Das Objekt muss auch nach Ablauf der Grundmietzeit durch Weitervermietung oder Verkauf weiter verwertbar sein. Eine natürliche untere Grenze ergibt sich wertmäßig durch das Verhältnis der Verwaltungskosten eines Leasing-Vertrages und dem Anschaffungswert des Leasing-Objektes.

  • Was versteht man unter Finance-Leasing?

    Spricht man in der Praxis von Leasing ist damit in der Regel das Finanzierungsleasing gemeint. Diese Leasing-Form wird als eigentliches Leasing angesehen. Die Verträge haben mittel- oder langfristigen Charakter.

     

    Merkmale des Finance-Leasings sind: 

     

    Vertragslaufzeit

    Lange Laufzeiten mit unkündbaren Grundmietzeiten. Die Grundmietzeit nähert sich an die betriebliche Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes an. 

     

    Objektrisiko

    Liegt beim Leasing-Nehmer. Das schließt auch die Bezahlung anfallender Reparaturen und das Abschließen von Versicherungen ein. 

     

    Instandhaltung

    Da der Leasing-Nehmer in der Regel die Anschaffung bzw. Herstellung des Leasing-Gegenstandes veranlasst hat, ist er auch für die Werterhaltungsmaßnahmen verantwortlich.

     

  • Was versteht man unter Operate-Leasing?

    Beim Operate Leasing erwirbt der Leasing-Nehmer ein kurzfristiges, meist jederzeit kündbares Nutzungsrecht an einem Objekt. Der Leasing-Vertrag entspricht größtenteils dem zivilrechtlichen Mietvertrag. Im Gegensatz zur mittel- und langfristigen Finanzierung steht beim Operate-Leasing die kurzfristige Nutzung des Investitionsgutes im Vordergrund. So können Engpässe in der Produktion oder im Vertrieb überbrückt werden.

     

    Ein wesentliches Merkmal von Operate-Leasing-Verträgen ist, dass die Finanzierungskosten des Leasing-Gebers in einer Vertragsperiode in der Regel nicht getilgt werden. Die vollständige Amortisation lässt sich erst dadurch erzielen, dass das Objekt mehrfach verleast und schließlich verkauft wird.

     

    Merkmale des Operate-Leasings sind:

     

    Vertragslaufzeit

    Relativ kurze Vertragslaufzeiten. Bei Vertragsabschluss auf unbestimmte Zeit besteht ein Kündigungsrecht innerhalb der vereinbarten Fristen. Die Lebensdauer des Objektes übersteigt hier die festgelegte Nutzungsdauer.

     

    Wirtschaftliches Risiko/Objektrisiko

    Trägt der Leasing-Geber. Unter wirtschaftlichem Risiko/Objektrisiko versteht man in diesem Zusammenhang die Gefahr der technischen Veralterung des Leasing-Objektes, Diebstahl, technische Defekte oder Beschädigungen.

     

    Instandhaltung

    Liegt in der Verantwortung des Leasing-Gebers. Da dieser das Leasing-Gut häufig an mehrere Leasing-Nehmer nacheinander vermietet, ist er besonders am guten Erhaltungszustand des Objektes interessiert.

  • Welche Leasing-Formen gibt es?

    Leasing-Verträge existieren in unterschiedlichster Ausgestaltung. Soll der Vertrag jedoch steuerlich wirksam anerkannt werden, sind dafür die vom Bundesministerium der Finanzen festgelegten "Leasing-Erlasse" maßgeblich. 

     

    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Leasing-Vertragsformen:

    - Operate-Leasing

    - Finance-Leasing 

     

    Diese beiden Varianten stellen aber nur Eckpfeiler eines breiten Spektrums von Möglichkeiten dar.

     

  • Welche Nachteile entstehen durch Leasing?

    - Kein Eigentumserwerb

    Der Leasing-Gegenstand geht nach Ablauf der Leasing-Zeit wieder an den Leasing-Geber zurück. Der Leasing-Nehmer hat nicht die Möglichkeit das Objekt bei eventueller Nichtnutzung zu verkaufen. 

     

    - Hohe Gesamtkosten

    Leasing-Raten sind in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Leasing-Guts. Hinzu kommen laufende Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen.

      

    - Vertragslaufzeit

    Ein Leasing-Vertrag ist in der Regel unkündbar. Die Leasing-Rate stellt somit einen Fixkostenblock dar.

      

    - Kündigungsgefahr

    Der Leasing-Geber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist. Hinzu kommen evtl. auch noch Schadenersatzforderungen. 

  • Welche Rolle spielen Service-Leistungen beim Leasing?

    Leasing beschränkt sich mittlerweile nicht mehr nur auf die bloße Gebrauchsüberlassung des Leasing-Objektes, sondern beinhaltet eine Vielzahl zusätzlicher Dienst- und Serviceleistungen, die dem Kunden eine ebenso ganzheitliche wie individuelle Lösung seines Bedarfsproblems bietet.

     

    So erstrecken sich die Leistungen der Leasing-Geber beim Kfz-Full-Service-Leasing beispielsweise auch auf Kraftstofflieferungen, Wartungs- und Reparaturleistungen, die Bereitstellung von Versicherungsschutz, die Abnahme der Kfz-Steuern und die Fuhrparkmanagement- und Reportingleistungen.

  • Welche Vorteile bietet Leasing?

    Steuerliche Vorteile

    Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist. 

     

    Bilanzneutralität

    Leasing-Gegenstände erscheinen nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers. Lediglich die Leasing-Raten werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Der Leasing-Geber aktiviert das Leasing-Gut als Anlage- bzw. Vermietvermögen. (Off-balance-sheet-Finanzierung) 

     

    Kalkulationsgrundlage

    Die Leasing-Rate wird auch langfristig nicht von Zinsänderungen oder Rating-Veränderungen beeinflusst und dient so als sichere Kalkulationsgrundlage. 

     

    Liquidität

    Da die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Objekts übernimmt, entsteht für den Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum für künftige Entscheidungen. Zudem werden die Abhängigkeiten von Kreditinstituten verringert. 

     

    "Pay as you earn"-Gedanke

    Da die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, finanziert sich das Leasing-Objekt quasi selbst (Effekt/Kostenkongruenz). Der Finanzierungsaufwand verteilt sich auf die Nutzungsdauer und damit auch auf den Zeitraum, in dem Erträge aus dem Objekt erwirtschaftet werden. Eine Vorausfinanzierungen wird somit vermieden.

     

    Planungssicherheit

    Die Höhe der Leasing-Raten und Vertragslaufzeit stehen von Beginn an fest. 

     

    Individuelle Vertragsgestaltung

    Durch die individuelle Vertragsgestaltung in Bezug auf Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf sowie die Zahlungsweise wird die Anpassung an verschiedene Bedürfnisse möglich.

  • Wer bietet Leasing an?

    Leasing wird sowohl direkt vom Hersteller als auch von Freien Leasing-Gesellschaften und Tochterunternehmen von Kreditinstituten angeboten.

  • Wie funktioniert Leasing?

    Beim Leasing überlässt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate zu bezahlen. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes.

     

    Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden. In der Regel sind drei Parteien beteiligt: Leasing-Nehmer, Leasing-Geber und Hersteller/Händler.

  • Wie sieht Leasing in der Praxis aus?

    Stellen Sie sich vor, Sie möchten für Ihr neu gegründetes Unternehmen eine EDV-Anlage leasen. Wie gewohnt wenden Sie sich zunächst an den Hersteller oder Händler des Objektes der Begierde. Dieser betrachtet Sie vorerst als Barzahler, also scheuen Sie sich nicht Rabatte, Skonti und Vergünstigungen auszuhandeln.

     

    Anschließend gehen Sie einen Vertrag mit einer Leasing-Gesellschaft ein, in dem Sie sich zur regelmäßigen Ratenzahlung und die Leasing-Gesellschaft, im Gegenzug, zur Beschaffung und Vermietung der EDV-Anlage verpflichten. Sobald die Anlage bei Ihnen eintrifft, beginnt die Laufzeit des Leasing-Vertrages. Die Leasing-Gesellschaft begleicht die Rechnung und wird so Eigentümerin der EDV-Anlage. Diese wird Ihnen dann gegen Zahlung der vereinbarten Leasing-Raten zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

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