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Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen eine Ablehnung zu wehren?

Zunächst besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen. Dieser ist kostenlos und kann auch bei der Widerspruchsstelle des Arbeitsamtes kostenlos zu Protokoll gegeben werden. Nicht selten kommt es in Folge des Widerspruchs zu Nachbesserungen, es wird oft ein Kompromiss angeboten (zum Beispiel verkürzter Bezug des Überbrückungsgeldes).

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie vor das Sozialgericht gehen. Ohne dass für Sie Gerichtskosten entstehen, hilft Ihnen die Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts bei der Formulierung Ihrer Klage. Wollen Sie einen Fachanwalt hinzuziehen, können Sie bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragen. Sie sollten bei der Wahl des Anwalts beachten, das er sich auf Sozialrecht spezialisiert hat.

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