<< Themensammlung Überbrückungsgeld

Was muss ich beachten, um eine Förderung zu erhalten?

Um den Erhalt von Förderung wahrscheinlicher zu machen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

- Es muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine ähnliche Anspruchsgrundlage (zum Beispiel Arbeitnehmer in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) vorliegen.

- Sie müssen Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt anmelden.

- Da Förderungen werden nach Vollendung des 65. Lebensjahres eingestellt.

- Haben Sie schon einmal einen Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld bezogen, sollte dies mehr als 24 Monate zurückliegen. Hier sind allerdings Ausnahmen möglich, wenn persönliche Gründe (längere Krankheit, Schwangerschaft etc.) zu einer vorzeitigen Beendigung der zuvor geförderten Selbstständigkeit geführt haben.

- Die beabsichtigte Selbstständigkeit muss auf mehr als 15 Stunden pro Woche ausgelegt sein und geeignet sein, um eine dauerhaft tragfähige Existenzgrundlage zu sichern.

- Anspruchsgrundlage und Gründung dürfen nicht länger als ein Monat auseinander liegen. Dabei gibt es bei unbilliger Härte (zum Beispiel, wenn durch Krankheit oder Unfall der Termin nicht eingehalten werden konnte) Ausnahmen.

All diese Umstände können Gründe für eine Ablehnung darstellen.

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