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Kann ich die Selbstständigkeit auch nach Rückkehr in die Arbeitslosigkeit weiterführen?

Ja. Allerdings darf der wöchentliche Zeitaufwand dann nicht mehr als 15 Stunden pro Woche betragen. Außerdem führt ein Gewinn, der über den Freibetrag (20 Prozent des monatlich bewilligten Arbeitslosengeldes, maximal 165 €) hinausgeht, zu einer entsprechenden Kürzung des Arbeitslosengeldes.

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