<< Themensammlung Gründungszuschuss

Wie hoch sind die Leistungen des Gründungszuschusses?

In den ersten neun Monaten der Förderung erhält der Existenzgründer als Unterstützung sein individuelles Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro. Die Pauschale soll dabei der sozialen Absicherung dienen. In der zweiten Phase der Förderung (sechs Monate) erhält der Gründer dann nur noch die Pauschale von 300 Euro.

Die ersten neun Monate besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung, sofern die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind. Die Förderung der zweiten Phase ist eine Ermessensleistung. Der Gründer hat darauf keinen Anspruch.

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