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Für welchen Zeitraum darf das Einstiegsgeld vergeben werden?

Das Einstiegsgeld darf für maximal zwei Jahre vergeben werden. Dabei soll bei einer Förderung von mehr als einem Jahr eine "Zuschussdegression" stattfinden.

So soll die Förderung in der Regel nach zwölf Monaten gekürzt werden. Den Umfang der Degression und die Förderdauer, die auch kürzer als zwei Jahre sein kann, wird dabei von der zuständigen Stelle festgelegt.

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