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Kolumne von Andreas Goerlich

Liquiditätsfalle Steuervorauszahlungen

Das Finanzamt will bekanntlich nur Ihr Bestes - Ihr Geld. Zahlen Sie bislang ohne zu murren, die Steuervorauszahlung, die Ihnen das Finanzamt aufgedrückt hat? Gefährlich! Denn die Fehleinschätzung von Steuervorauszahlungen ist eine der beliebtesten Liquiditätsfallen, in die Existenzgründern und Jungunternehmern tappen.

Andreas Görlich ist selbstständiger Steuerberater, Gründungsberater und Dozent Andreas Görlich ist selbstständiger Steuerberater, Gründungsberater und Dozent


Sind die Steuervorauszahlungen zu niedrig festgesetzt, drohen unliebsame Überraschungen in Form von happigen Steuernachzahlungen. Zu hoch festgesetzte Steuervorauszahlungen können zu ernsthaften Liquiditätsengpässen führen, weil Sie vorab Steuern auf Gewinne zahlen, die Sie nicht haben. Deshalb sollten Sie unbedingt die angeforderten Vorauszahlungen genauer unter die Lupe nehmen. Können Sie jetzt schon absehen, dass die Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr gegenüber den Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes deutlich abweichen, sollte Sie aktiv werden und die Vorauszahlungen auf ein realistisches Niveau anpassen lassen.

 

Darum geht´s:

Ob Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer: Ihre tatsächliche Steuerschuld lässt sich erst nach Ablauf des Jahres im Zuge der Steuererklärung ermitteln. Der Fiskus will aber nicht ein ganzes Jahr auf seine Einnahmen warten, sondern hält bereits unterjährig die Hand auf. Das heißt, Sie haben vierteljährliche Vorauszahlungen auf Ihre später festzustellende Steuerschuld zu leisten.

Das System der Vorauszahlungen ist kein Novum des Steuerrechts, sondern begegnet uns in vielen Bereichen des Alltags. Beispielsweise bei der Stromabrechnung: Am Anfang werden Vorauszahlungen für den Stromverbrauch geschätzt, später werden durch Ablesen des Stromzählers der tatsächliche Stromverbrauch und die Stromkosten ermittelt. Je nachdem, ob Sie zu viel oder zu wenig vorausgezahlt haben, kommt es zu einer Erstattung oder Nachzahlung.

Das Gleiche in Grün gilt für das Steuerrecht: Erst vierteljährlich vorauszahlen, später bei der endgültigen Steuerfestsetzung eine Erstattung kassieren oder nachzahlen!

Existenzgründer legen die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen am Anfang selbst fest, indem sie im steuerlichen Fragebogen die Fragen zum erwarteten Gewinn im ersten und zweiten Jahr beantworten. Die sich aus diesen Angaben ergebende Jahressteuer ist dann in vier Raten vorauszuzahlen. Liegt der erste Steuerbescheid vor, werden auf seiner Basis die Vorauszahlungen für das laufende Jahr festgesetzt. In den Folgejahren basieren die laufenden Vorauszahlungen immer auf dem zuletzt festgesetzten Bescheid. Das Finanzamt geht also von der vereinfachten Annahme aus, dass Ihre aktuellen Einkommensverhältnisse genauso wie im letzten Steuerbescheid sind.

Doch Obacht:

Die Fehleinschätzung von Steuervorauszahlungen gehört zu den häufigsten Fallstricken bei Existenzgründungen. Rechnen Sie deswegen von Anfang an mit dem Finanzamt, aber realistisch! Wenn Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit versuchen, sich gegenüber dem Finanzamt bettelarm zu rechnen, um möglichst geringe oder vielleicht gar keine Vorauszahlungen leisten zu müssen, droht spätestens im verflixten dritten Jahr das böse Erwachen.

Verflixtes drittes Jahr:

Und was passiert spätestens im dritten Jahr? Als vorbildlicher Steuerpflichtiger geben Sie Ihre erste Steuererklärung zum spätmöglichsten Zeitpunkt, also zum Ende Ihres zweiten Geschäftsjahrs, ab. Daraufhin schickt Ihnen das Finanzamt im dritten Jahr den ersten Steuerbescheid, der eine geballte Ladung zu zahlender Steuern in sich hat, nämlich:

  • Steuernachzahlung für das erste Jahr
  •  Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen für das zweite Jahr
  • Anpassung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr

Autsch! Voll in die Steuerfalle getappt? Wenn Sie nicht regelmäßig Geld für die Steuer zurückgelegt haben, ist die Liquiditätskrise vorprogrammiert. Die Praxis zeigt: Viele Unternehmer finden immer wieder gute Gründe, um für allerlei Wichtiges und Unwichtiges Geld auszugeben, wenn Kohle auf dem Konto ist. Aber Geld für den Fiskus zu sparen, steht bei den meisten leider ganz unten auf der Popularitätsskala. So endet das Abenteuer Selbstständigkeit nicht selten vorzeitig im dritten Jahr! Denn das Finanzamt versteht keinen Spaß, wenn es um Steuerschulden geht.

Um das ganze Ausmaß der latenten Steuerfalle zu verdeutlichen, ein Rechenexempel:

Sie sind bewusst vorsichtig und geben im steuerlichen Fragebogen bei der Gewinnschätzung für das erste und zweite Jahr jeweils eine Null an. Die Folge: Sie leisten erst einmal keine Vorauszahlungen. Das Geschäft läuft besser als erwartet und Sie verdienen im ersten Jahr 40.000 € und in den Folgejahren noch mehr. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € sind für einen Alleinstehenden ca. 10.000 € Steuern fällig.

Im dritten Jahr kommt mit dem ersten Steuerbescheid der Knaller: Das Finanzamt will von Ihnen unglaubliche 22.500 €, nämlich eine Steuernachzahlung für das erste Jahr von 10.000 €, den gleichen Betrag als nachträgliche Vorauszahlung für das zweite Jahr und eine Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr von 2.500 €.

Jetzt haben Sie einen Monat Zeit, die Kohle aufzutreiben, weil dann die saftige Steuerzahlung fällig ist. Und was ist die Moral von der Geschicht? – Rechne mit dem Finanzamt, sonst machste dicht! Eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen nach oben kann manchmal sinnvoll sein.

Aber auch der umgekehrte Fall, wenn Sie zu hohe Vorauszahlungen leisten, kann Sie in die Liquiditätskrise reißen. Sie zahlen auf Gewinne Steuern voraus, die Sie nicht erwirtschaften. Geld, das in Ihrem Betrieb fehlt! Lassen Sie in diesem Fall die Höhe der Vorauszahlungen nach Rücksprache mit dem Finanzamt herabsetzen.

So oder so:

Behalten Sie die Höhe Ihrer Vorauszahlungen im Blick. Dies setzt voraus, dass Sie Ihre Buchführung zeitnah im Griff und Ihren Gewinn vor Augen haben. Rechnen Sie Ihren laufenden Gewinn aufs Jahr hoch und gleichen Sie Ihre Schätzung mit den Grundlagen ab, auf denen die Vorauszahlungen basieren. Sofern sich eine hohe Abweichung nach oben oder unten ergibt, reagieren Sie, indem Sie einen Änderungsantrag beim Finanzamt stellen oder Rücklagen bilden.

Zum Autor:

Andreas Görlich ist selbständiger Steuerberater, Gründungsberater und Dozent mit einer ambitionierten Mission: die vermeintlich komplizierte und staubtrockene Steuerwelt auf eine erfrischende Art dem Laien verständlich zu vermitteln. Im Rahmen seiner Beratungs- und Dozententätigkeit hat er bereits mehr als 500 Existenzgründer auf dem Weg in die Selbständigkeit begleitet.

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