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Basel III

Basel III - Was ist neu?

Das am 12.09.2010 vom Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossene Reformpaket Basel III ist eine Weiterentwicklung der Eigenkapitalregeln von Basel II. In diesem Ausschuss sind die Chefs der Notenbanken und die Aufsichtsbehörden für Banken aus 27 Ländern vertreten, unter anderem Deutschland. Er ist in Basel angesiedelt, bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), der Zentralbank der Zentralbanken. Diesem Umstand verdankt die Richtlinie Basel III  ihren Namen.

Sie basiert auf den bisherigen Erfahrungen mit Basel II, vor allem aber auf den Lehren, die aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gezogen werden mussten. Ziel von Basel III ist vor allem eine Stabilisierung des Finanzsektors, die in der Lage ist, eine erneute Krise zu verhindern. Das richtet sich auf direktem Weg zunächst an den Bankensektor, denn Basel III fordert von den Banken konkret eine Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von bestimmten Kapitalpuffern.

Schon Basel II forderte von den Banken, Eigenkapital für Kredite zu hinterlegen, um mögliche Risiken aus dem Finanzmarkt abzusichern. Doch die Finanzkrise hat gezeigt, dass die bislang geforderten Eigenkapitalquoten bei Weitem nicht ausreichten. Der Staat musste mit Steuergeldern eingreifen.

Jetzt fordert Basel III von den Banken, ihr Kernkapital deutlich zu erhöhen. Das Kernkapital besteht aus zwei Bausteinen: dem harten und dem weichen Kernkapital.

Hartes Kernkapital setzt sich in erster Linie aus den eigenen Aktien und einbehaltenen Gewinnen der Bank zusammen.

Weiches Kernkapital besteht vor allem aus stillen Einlagen und eigenen Schuldverschreibungen. Beide Typen zusammen ergeben die Kernkapitalquote einer Bank.

Die Kernkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals einer Bank zu ihren risikobehafteten Geschäften, also zu den vergebenen Krediten und den getätigten Geldanlagen.

Und genau hier setzt Basel III an.

Im Unterscheid zu Basel II werden von den Banken jetzt mit Basel III folgende Quoten gefordert:

Kapitaltyp

Quote gemäß Basel II

Quote gemäß Basel III

Delta

Hartes Kernkapital

2,0 %

4,5 %

+2,5 %

Weiches Kernkapital

2,0 %

1,5 %

–0,5 %

Ergänzungskapital

4,0 %

2,0 %

–2,0 %

Unter Ergänzungskapital werden vor allem Genussrechte und langfristige, nachrangige Verbindlichkeiten subsumiert. Sie sind der im Krisenfall „unsicherste“ Kapitaltyp. Hartes Kernkapital hingegen gilt als besonders krisenfest. Dementsprechend wurden die Quoten der Kapitaltypen unter dem Aspekt „Sicherheit“ deutlich verändert.

Basel III geht aber noch einen Schritt weiter. Denn zusätzlich zur veränderten Eigenkapitalstruktur müssen Banken zukünftig Zusatzpuffer aufbauen. Damit sollen sie aus eigener Kraft Risiken insbesondere in Krisensituationen besser auffangen können – ohne Staat und Steuergelder. Dieser Puffer wiederum besteht aus zwei Bausteinen:

dem Kapitalerhaltungspuffer und dem antizyklischen Kapitalpuffer. Beide sollen integriert angewandt werden und sich auf das harte Kernkapital beziehen. Der Kapitalerhaltungspuffer beträgt 2,5 % (alle Angaben immer bezogen auf die Summe der Risikopositionen einer Bank). Er soll verhindern, dass das Kapital im Krisenfall schnell verbraucht wird. Unterschreitet eine Bank den Schwellenwert, soll sie sanktioniert werden, unter anderem durch Beschränkungen der Dividende.

Der antizyklische Puffer soll zwischen 0 und 2,5 % betragen. Die Idee besteht darin, dass ein Geldinstitut in wirtschaftlich starken Zeiten einen Puffer aufbauen kann, mit dem sich in Krisenzeiten Verluste ausgleichen lassen.

Die Umsetzung in der EU soll über eine Neufassung der Capital Requirements Directive (CRD) erfolgen und soll ab 2014 schrittweise in Kraft treten.

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