
Serie Venture Capital - Teil III
Was bei einer VC-Finanzierung zu beachten ist
Um Venture Capital zu erhalten, müssen Firmen strenge Investitionskriterien erfüllen. Denn der VC-Geber beteiligt sich am Unternehmen und verfolgt das Ziel, den Firmenwert zu erhöhen sowie bei seinem späteren Ausstieg den eigenen Anteil gewinnbringend zu verkaufen. Aber nicht nur die VC-Gesellschaften prüfen hart, auch die VC-Nehmer sollten genau hinterfragen, mit wem sie zusammenarbeiten wollen.
Ein Beitrag von Herbert Kieffer
Business- und Finanzplan muss überzeugen
Bevor die VC-Gesellschaft den Entschluss fasst, sich an einem Unternehmen zu beteiligen, prüft sie den Business-Plan. Er enthält Aussagen über Geschäftsidee, Produkt, Unternehmen, Management, Markt und Wettbewerb. Jantz: "Oft werden Spezialisten aus der Branche hinzugezogen, die man um konkrete Einschätzungen zu den Perspektiven des Produkts bittet."
Innovationen sollten seiner Meinung nach über Patente geschützt und legitimiert werden. Weiterhin gehöre eine realistische Finanz- und Liquiditätsplanung über die folgenden drei bis fünf Geschäftsjahre dazu. Jantz: "Unsere Erfahrung zeigt, dass dabei häufig die Kosten für Marketing und Vertrieb unterschätzt werden." Die VC-Gesellschaft nimmt in hohem Maße die Zukunftsaussichten einer Firma unter die Lupe. Günstig ist, wenn der Business-Plan eine Kurzfassung beinhaltet, der auf maximal zwei Seiten die wichtigsten Aspekte des Geschäftsvorhabens komprimiert darstellt.
Auf was VC-Nehmer achten sollten
Während VC-Gesellschaften hohe Maßstäbe an ihre Beteiligung anlegen, sollten auch die Unternehmen genau prüfen, welcher VC-Geber sich eignet. In erster Linie ist hier nicht entscheidend, wer das meiste Geld gibt, sondern wer das größte Branchenwissen mitbringt und das Kontaktnetz hat, mit dem sich das eigene Geschäft am besten entwickeln lässt. Target Partners, spezialisiert auf die Bereiche Informationstechnologie, Umwelttechnologie, Telekommunikation und Medien, verfügt über ausgezeichnete Kontakte in Europa und den USA, die den Portfolio-Unternehmen zur Verfügung stehen.
Wichtig für VC-Nehmer ist zu wissen, ob die VC-Gesellschaft, an die sie sich wenden, ausreichendes Kapital hat, um möglicherweise mehrere Finanzierungsrunden sicherzustellen. Fondsvolumen von weniger als 100 Millionen Euro können da schon einmal knapp bemessen sein.
Potentielle VC-Nehmer sind gut beraten, frühzeitig vor der Aufnahme von Kapital mit VC-Gesellschaften Kontakte zu knüpfen. Letztere beobachten vor einem Engagement potentielle Beteiligungsunternehmen gerne über längere Zeit.
Inhalte des Beteiligungsvertrages
Sind sich die Parteien einig, setzen sie den Beteiligungsvertrag auf. In der Regel geht die Venture Capital-Gesellschaft eine direkte Beteiligung als Mitgesellschafter oder Aktionär in Form einer Minderheitsbeteiligung ein, die im ersten Schritt häufig zwischen 20 und 35 Prozent liegt. Mit der direkten Beteiligung sind für den VC-Geber Stimmrechte verbunden.
Der VC-Geber sichert sich im Beteiligungsvertrag in konkreter Weise Mitsprache- und Kontrollrechte. So ist der VC-Geber üblicherweise im Aufsichtsrat des finanzierten Unternehmens vertreten. Der Vertrag kann zudem Aussagen über den Ausstieg des VC-Gebers am Ende seiner Beteiligung enthalten.
Nachdem der Vertrag unterschrieben ist, wird sich zeigen, wie sich aus der Kombination von bereitgestellten Kapitalmitteln, dem Know-how des finanzierten Unternehmens und der VC-Gesellschaft sowie der gemeinsamen Zusammenarbeit der gewünschte geschäftliche Erfolg einstellen kann.
Über den Autor
Herbert Kieffer ist Inhaber der Kommunikationsberatung
KIEFFER MEDIA. Der Diplom-Kaufmann arbeitete 13 Jahre als Wirtschaftsjournalist in den Bereichen Print, Hörfunk und TV. Anschließend war er drei Jahre als freier PR-Berater tätig, zuletzt als Senior Consultant für eine Münchener Agentur. Seine Spezialisierung: Klassische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Filmproduktionen für Unternehmen.
KIEFFER MEDIA
Kommunikationsberatung / Publizistische Produktionen
Ringstr. 22 a
82319 Starnberg
Tel.. 08151/666784
mail@kieffer-media.de
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