Unternehmenssteuern: Reform mit Schönheitsfehler - Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln
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14.02.2008

Unternehmenssteuern

Unternehmenssteuern: Reform mit Schönheitsfehler

Trotz der verschärften Gewinnermittlungsvorschriften hat Deutschland mit der Unternehmenssteuerreform einen Schritt nach vorne getan. Dies lässt sich mithilfe eines neuen Rechenmodells des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zur Ermittlung der effektiven Steuerlast von Kapitalgesellschaften belegen. Das positive Gesamtbild trüben insbesondere die neuen Abschreibungsregelungen, die Investitionen in Maschinen und Anlagen weniger lohnenswert machen.*)


Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln

Der Unternehmenssteuerreform, die zum Jahresanfang in Kraft getreten ist, liegt eine Doppelstrategie zugrunde: Steuersätze senken und die Bemessungsgrundlage verbreitern, lautet das Credo des Finanzministers. Dadurch möchte er die reformbedingten Steuerausfälle gering halten und trotzdem ein Signal ans Ausland senden: Seht her, bei uns werden Gewinne auch nicht stärker besteuert als anderswo. Dabei hat der oberste Kassenverwalter der Republik durchaus an der richtigen Schraube gedreht. Denn die Tarife sind im internationalen Standortwettbewerb ein werbewirksames Aushängeschild.

Unternehmens-
steuern: Deutschland
jetzt im
Tarifmittelfeld
Bild: Deutscher
Instituts-Verlag
Daran gemessen haben sich in Deutschland die Investitionsbedingungen tatsächlich merklich verbessert. Der Steuersatz für einbehaltene Gewinne wurde zu Beginn des Jahres von 39,5 auf 31,0 Prozent gesenkt (Grafik). Damit gelang der Sprung ins internationale Mittelfeld. Noch 2007 mussten Deutschlands Aktiengesellschaften und GmbHs die dritthöchsten Tarife der Industrieländer schultern - nur die USA und Japan baten die Unternehmen noch stärker zur Kasse.

Der Blick in die Tariftabelle mag für ansiedlungswillige Unternehmen durchaus die Funktion einer Initialzündung haben, sich mit den Investitionsbedingungen eines Landes näher zu befassen. Blenden lassen sich die Firmen aber nicht. Wenn sie nämlich feststellen, dass sie trotz der niedrigeren Sätze durch schärfere Abschreibungsbedingungen oder Gewinnermittlungsvorschriften am Ende genauso viel Steuern zahlen wie zuvor, ist der mühsam erkämpfte steuerliche Standortvorteil schnell dahin.

Ob es sich bei der Steuerreform also um eine Mogelpackung handelt, diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Denn es gibt viele Indikatoren, mit denen die Steuerbelastung ermittelt wird - sie haben jedoch alle so ihre Macken. Zwei Beispiele:

1. Die Politik hierzulande misst die Steuerzahlungen der Unternehmen gerne am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Eine solche Rechnung lässt sich zwar einfach stricken, sie sagt allerdings wenig aus, weil in der Regel nur die Körperschaftssteuerzahlungen der Kapitalgesellschaften in diese Berechnungen eingehen; die Steuerzahlungen der Personenunternehmen fließen in den allgemeinen Einkommenssteuertopf und werden daher nicht berücksichtigt. Mal angenommen, das Brutto­inlandsprodukt beträgt in einem Land 1.000 Euro und wird von einer einzigen Kapitalgesellschaft erwirtschaftet. Bei einem Gewinn von 200 Euro müsste das Unternehmen bei einem Steuersatz von 30 Prozent 60 Euro an den Fiskus abführen. Gemessen am BIP wären das 6 Prozent.

Wenn aber das Bruttoinlandsprodukt nicht allein von dieser Kapitalgesellschaft erwirtschaftet wird, sondern zusätzlich von vielen kleinen Personenunternehmen, sagt die Relation von Unternehmenssteuern zu BIP nichts mehr aus. Beläuft sich etwa das Bruttoinlandsprodukt auf 2.000 Euro, macht die Körperschaftssteuerzahlung des Kapital­unter­neh­mens plötzlich nur noch 3 Prozent der Wirtschaftsleistung aus, die Steuerzahlungen der Personenunternehmen werden ja nicht zu den Unternehmenssteuern gezählt.

Genau diese Einschätzung ist hierzulande in der Politik aber gang und gäbe. Es wird einfach nicht berücksichtigt, dass gerade in Deutschland viele Betriebe in Form von Personenunternehmen firmieren – anders als im Ausland, wo Kapitalgesellschaften eine größere Rolle spielen. Entsprechend schief ist der internationale Vergleich.

2. Nicht viel aussagekräftiger sind Steuerlastvergleiche auf der Basis von Jahresabschlüssen. International tätige Unternehmen mit Betriebsstätten im Ausland verzerren das Bild. Angenommen, ein deutsches Unternehmen hat nur Betriebsstätten in Irland und versteuert dort seinen Gewinn zu dem recht niedrigen Tarif von 12,5 Prozent - dann finden sich in der deutschen Bilanz des Konzerns diese 12,5 Prozent Steuerlast wieder; mit dem hierzulande geltenden Steuersatz hat dieses Ergebnis aber nichts zu tun. Ein Vergleich der Steuerlasten in verschiede­nen Ländern auf dieser Basis ist mithin ebenfalls unsinnig.

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften zu vergleichen - in fast allen Fällen kann man die Ergebnisse jedoch zerpflücken. Das IW hat sich deshalb für einen ganz anderen Ansatz entschieden. Es arbeitet mit einem Modellunternehmen, das seine Strukturen optimiert hat und etwa Abschreibungen optimal nutzt - das sind die Kosten, die für den Verschleiß von Maschinen steuerlich abgesetzt werden dürfen. Je besser aber die Abschreibungsbedingungen sind, desto niedriger fällt der Steuerbetrag aus. Das IW-Unternehmen erwirtschaftet zudem eine Vor-Steuer-Rendite von 20 Prozent. Auch dieser Prozentsatz ist nicht ungewöhnlich, öffnet ein Unternehmen doch dort seine Tore, wo es möglichst viel verdient.

Für dieses Musterunternehmen errechnet das IW die effektive Steuerbelastung. Diese ergibt sich aus den Ertragssteuern, Vermögenssteuern und Gewinn­ermit­t­lungs­vorschriften. Im Einzelnen: Ertragssteuern. Aktiengesellschaften und GmbHs müssen nicht nur Körperschaftssteuer auf den Gewinn abführen. In Deutschland z.B. kommt noch die Gewerbesteuer hinzu, die an die Kommunen fließt. Dabei handelt es sich keineswegs um Peanuts. Das Verhältnis von Gewerbesteuer zu Körperschaftssteuer beträgt seit der Steuerreform etwa fifty- fifty. Im Ausland sind diese zusätzlichen Ertragssteuern niedriger. Erst im Zusammenspiel mit dem sehr niedrigen Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent kommt Deutschland doch noch auf eine einigermaßen konkurrenzfähige tarifliche Belastung des Gewinns.

Vermögens- und Grundsteuer. Auf diesen Gebieten sammelt Deutschland fleißig Pluspunkte. Die Vermögenssteuer auf betriebliches Kapital gibt es nicht mehr. Grundsteuer muss ein Unternehmen zwar noch entrichten, wenn es Betriebsgebäude angeschafft hat. Der Fiskus ist hier jedoch ziemlich gnädig.

Gewinnermittlungsvorschriften. Niedrige Steuersätze sind die eine Seite der Medaille; worauf sie angewendet werden, die andere. Deutschland steht hier im internationalen Vergleich nicht durchweg gut da:
  • Degressive Abschreibung. Sie wurde im Zuge der Steuerreform abgeschafft. Früher konn­ten Maschinen kurz nach dem Kauf zu einem großen Teil abgeschrieben werden – im ersten Jahr fast zu einem Drittel. Jetzt muss der Kaufpreis zu gleichen Teilen auf die gesamte Nutzungs­dauer aufgeteilt werden. Diese ist in umfangreichen Tabellen festgeschrieben. Bei Betriebsgebäuden beträgt sie 34 Jah­re, bei Maschinen 6 bis 14 Jahre. Für die Abschreibungsmodalitäten bedeutet das:Maschinen mit zehnjähriger Nut­zungs­dauer dürfen nur noch zu 10 Pro­zent jährlich abgeschrie­ben werden. Damit steigt der zu versteuernde Gewinn, weil der Verschleiß erst verspätet anerkannt wird.
  • Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften müs­­sen im Rahmen der Gewerbesteuer auch einen Teil der gezahlten Zinsen, Mie­ten, Pachten und Leasingraten versteuern. Der Fiskus vertritt nämlich die Auffassung, dass Mieten, Leasen oder ein Kauf auf Pump eine mit Eigenkapital finanzierte Investition ersetzt. Für diese fallen dann keine Aufwendungen an, sondern nur Gewinne; also zählen Zinsen etc. zum Gewinn und müssen versteuert werden.
Das ist absurd und die Steuerreformer haben an diesem Steuerrädchen auch gedreht - unter dem Strich dürfte sich die zu versteuernde Endsumme aber kaum geändert haben. So mussten früher 50 Prozent der Zinsen für längerfristige Kredite versteuert werden - heute werden 25 Prozent aller Zinsen und Teile der Mieten etc. zu den Erträgen gerechnet.

Unternehmens-
steuern: Standort D
unterm Strich
gut aufgestellt
Bild: Deutscher
Instituts-Verlag
Das IW-Modell hat aus all diesen Faktoren die tatsächliche Steuerlast einer Kapitalgesellschaft errechnet und kommt zu einem für den Standort Deutschland erfreulichen Ergebnis (Grafik): Der effektive Durchschnittssteuersatz ist im Zuge der Steuerreform zu Jahresbeginn von 36,0 auf 28,9 Prozent gesunken. Damit gelingt der Bundesrepublik auch bei der effektiven Steuerlast der Sprung ins internationale Mittelfeld. Die Belastungs­relationen sind also ähnlich wie beim Tarifvergleich.

Einige Unternehmen, die vom Normalfall abweichen, könnten sich gleichwohl in einer höheren Steuerregion wiederfinden. So will der Gesetzgeber Kapitalgesellschaften in bestimmten Fällen nicht gestatten, Schuldzinsen als Aufwendungen geltend zu machen (vgl. iwd 1/2008). Der Fiskus erhofft sich von dieser Regelung Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro jährlich. Zusammen mit weiteren "Gegenfinanzierungsmaßnahmen" kommen 3,8 Milliarden Euro zusammen, die in der IW-Rechnung nicht enthalten sind.

*) Vgl. Ralph Brügelmann
Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich
in: IW-Trends 1/2008

© Deutscher Instituts-Verlag

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Über den Autor

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Es vertritt eine klare marktwirtschaftliche Position. Es hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse in Politik und Öffentlichkeit zu festigen und zu verbessern. Es analysiert Fakten, zeigt Trends, ergründet Zusammenhänge – über die die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise informiert wird.

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