Unternehmensbeteiligung mit Venture Capital - Ein Beitrag von Rechtsanwältin Katja Fleschütz
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14.09.2007

Finanzierung

Unternehmensbeteiligung mit Venture Capital

Es gibt wenig Dinge, die frustrierender sind, als eine tolle Geschäftsidee, die an der Finanzierung scheitert. Gerade in der Gründungsphase ist der Finanzierungsbedarf besonders hoch und Fremdkapital äußerst schwer zu beschaffen. Die Rettung wird häufig in einer Beteiligungsfinanzierung durch Venture Capital gesehen.




Ein Beitrag von Rechtsanwältin Katja Fleschütz

Typische Finanzierungsprobleme

Geld hat man bekanntlich nie genug. Gerade in der Startphase kommen erhöhte Ausgaben auf das Unternehmen zu, die oft ohne erhebliches Fremdkapital nicht bewältigt werden können. Dazu gehören Gründungskosten (Anwalt, Notar, Registrierung), Anmeldung von Patenten und Marken, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Marktanalysen, Betriebsinventar, Kosten für Geschäftsräume und Produktionsstätten, Vertriebs- und Marketingkosten oder Personalkosten.

Venture Capital als Lösung

Venture Capital ist nach überwiegender Definition ein Teilbereich des Private Equitys und wird meist in innovative, nicht börsennotierte Unternehmen investiert. In der Regel wird Venture Capital von den Investoren als voll haftendes Eigenkapital in das zu finanzierende Unternehmen gesteckt.

Venture Capital-Investoren sind sowohl private als auch institutionelle Geldgeber (Banken, Versicherungen, Venture Capital-Gesellschaften (Finanzintermediäre), Privatpersonen (Business Angels) oder interessierte Unternehmen (Corporate Venture Capital)).

Typischerweise ist das Engagement der Finanzgeber zeitlich begrenzt. Je nach Branche kann die Beteiligungsdauer drei bis zehn Jahre dauern. Die Motivation der Kapitalgeber liegt dabei vorrangig nicht im Kapitalertrag durch Unternehmenserträge, sondern in den Veräußerungsgewinnen am Ende ihres Engagements. Gemeinsames Ziel ist also das Wachstum des Unternehmens - wenngleich mit völlig entgegengesetzter Interessenlage hinsichtlich der Vorgehensweise nach Zielerreichung.  

Der Finanzierungsprozess

Kontaktphase    
Der Kontakt kann entweder aktiv seitens des Unternehmens gesucht werden oder über VC-Gesellschaften erfolgen, die Interesse an aussichtsreichen jungen Unternehmen haben. Meist reicht der Unternehmer einen Businessplan ein, auf dessen Grundlage über die Beteiligung entschieden wird.

Due Dilligence
In der Prüfungsphase wird das Unternehmen vom möglichen Kapitalgeber genau durchleuchtet (Stichwort: Beteiligungswürdigkeit). Maßgebliche Kriterien sind z.B.:

  • Wettbewerbsposition
  • Marktsituation
  • Qualität des Managements
  • finanzielle Möglichkeiten
  • wirtschaftliches Potential
Verhandlungsphase
Grundsätzliches Interesse vorausgesetzt, kommt es nun zu den Verhandlungen über die konkrete Form der Beteiligung:
  • Höhe der Beteiligung
  • Unternehmensbewertung
  • Zahl und Dauer (verschiedener?) Finanzierungsrunden
  • Ausstiegsmöglichkeiten
  • Informations-, Kontroll-, Mitbestimmungsrechte

Beteiligungsphase
Nun beginnt aus Sicht des Kapitalgebers die Betreuung des Unternehmens. Neben der Finanzierung kommen hier Tätigkeiten in den Entscheidungsgremien (z.B. Aufsichtsrat), Beratung, Unterstützung in Fachfragen und Hilfestellung bei konkreten Problemen in Betracht.

Exit-Phase (Deinvestition)
Irgendwann zieht sich der Kapitalgeber aus dem Unternehmen zurück. Ziel des VC-Gebers ist, eine möglichst hohe Rendite bei der Veräußerung zu erzielen, wobei das weitere Schicksal des Unternehmens meist nur von nachrangigem Interesse ist (was aus Unternehmersicht Vor- und Nachteile hat). Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Buy Back - Rückkauf durch Altgesellschafter; meist nur bei mäßig erfolgreicher Beteiligung
  • Trade Sale - Weiterveräußerung an andere Interessenten
  • IPO - Emission im Rahmen eines Börsengangs
  • MBO/ MBI - Manegement Buy-Out/ Management Buy-In

Vorteile aus Unternehmersicht

Der grundlegende Zweck einer Venture Capital-Finanzierung ist die Schließung der Finanzierungslücke, die entsteht, wenn der Finanzierungsbedarf die verfügbaren Mittel in Form von Eigenkapital und Fremdkapital übersteigt. Somit werden durch den Erhalt von Venture Capital die Existenz und das weitere Wachstum eines jungen Unternehmens gesichert. Weitere Vorteile:

  • Steigerung der Eigenkapitalquote
  • Steigerung des Unternehmenswerts
  • VC als Beweis für die Tragfähigkeit ihres Geschäftskonzeptes
  • verbessertes Rating und Bonität: Vertrauensvorschuss bei Banken oder Lieferanten
  • keine Zins- und Tilgungszahlungen
  • Dividenden erst bei Erreichen bestimmter Unternehmensziele (Gewinnschwelle)
Oft wird Managementunterstützung durch die Venture Capital-Gesellschaft angeboten. Dies ist gerade für junge, unerfahrene Unternehmen sehr hilfreich ("Hands-On-Betreuung").

Weiterhin fördert VC die Planungssicherheit und Krisenfestigkeit des Unternehmens. Während bei einer Fremdfinanzierung Kreditgeber im Fall einer kritischen Unternehmenssituation Finanzmittel zurückfordern können, wenn das Unternehmen den Zinsverpflichtungen nicht mehr nachzukommen vermag, wird diese Form von Beteiligungskapital dauerhaft bzw. langfristig zur Verfügung gestellt.

Nachteile von Venture Capital aus Unternehmersicht

Der Hauptnachteil einer Venture Capital-Beteiligung ist, dass das Unternehmen nach einer Beteiligung nicht mehr vollständig den Gründern gehört.  Auch wenn in den meisten Fällen die Venture Capital-Gesellschaft nur eine Minderheitsbeteiligung eingeht, so erhält sie doch vertraglich vereinbarte Kontroll- und Mitspracherechte.

Daneben sind weitere Nachteile nicht von der Hand zu weisen:
  • Motivationsbremse und verminderter Arbeitseinsatz seitens der Unternehmer
  • steuerliche Aspekte, VC-Ausschüttungen sind anders als Fremdkapitaltilgung nicht gewinnmindernd anzusetzen (§ 8 Abs. 3 KStG).
  • Verlustrechnung - Erschwerter Verlustvortrag bei Mehrheitsbeteiligung
  • Gefahr eines "Squeeze outs" ("Heuschreckendebatte")
Verbessertes Venture Capital Klima

Ungeachtet der aktuellen "Heuschreckendebatte" erholt sich der VC-Markt allmählich vom Schrecken, den das Platzen der so genannten "Dot.Com-Blase" hervorgerufen hatte. Untypisch im Verhältnis zur Entwicklung in anderen Ländern ist hierbei der Trend, sich lieber an etablierten Unternehmen (later-stage-Enterprises) zu beteiligen. Die Bereitschaft, in Start-Ups zu investieren ist nämlich ungebrochen gering, denn nach wie vor ist es für junge Unternehmen schwierig, Geld in Form von VC zu generieren.

Die allgemeine Vorsicht kann für ein junges Unternehmen jedoch auch vorteilhaft sein. Seriöse Planung im Vorfeld, eine vorsichtige und solide Strategie, die Ausrichtung auf Machbares und "greifbaren Content", also möglichst weit entwickelte Produkte und konkret nachvollziehbare Konzepte helfen nicht nur Finanziers zu finden, sondern sichern auch langfristigen Erfolg.

Unter diesem Aspekt ist es auf jeden Fall ratsam, sich den passenden Kapitalgeber zu suchen. Man erhält Beratung, erhöht die Eigenkapitalquote und verbessert so die Verhandlungsposition mit anderen Fremdkapitalgebern. Der Unternehmensentwicklung kommt dies in der Regel sehr zu Gute. Außerdem steigen bei einer Venture Capital-Finanzierung die Chancen auf einen erfolgreichen Börsengang, von dem in der Regel alle Beteiligten profitieren.
 
Nach wie vor wird nur etwa ein Prozent der Anträge junger Unternehmen auf Venture Capital gewährt. Somit kann eine Venture Capital-Beteiligung durchaus auch als eine Auszeichnung für die Unternehmensidee und das Unternehmen an sich angesehen werden. In den meisten Fällen kann Venture Capital aber auch einfach nur ein Baustein im Finanzierungsmix sein.

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Über den Autor

Katja Fleschütz ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht. Daneben ist sie auch als Unternehmensberaterin und Fachbuchautorin tätig.    

www.maas-merget.de

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